Vor rund einer Woche musste sich ein Internet-Nutzer in Münster vor Gericht für Äußerungen verantworten, die er in einem Beitrag eines Forums bei Telepolis gemacht hatte. Der Prozess wurde eingestellt - wirkt aber nach. Ganz am Rande wurde bekannt, dass sich die Staatsanwaltschaft auf Angaben stützte, die sie vom Internet-Provider des Angeklagten bekommen hatte: T-Online hatte die Verbindungsdaten des Mannes gespeichert, obwohl das zu Abrechnungszwecken nicht nötig war.
Der Mann surfte auf einer DSL-Flatrate, zahlte also pauschal. Die Speicherung der Daten, so die herrschende Auffassung, ist aber nur legitim, wenn dies zur Rechnungsstellung notwendig sei. Dem widersprach vor zwei Tagen das Darmstädter Regierungspräsidium. In einem Entscheid zur Sache heißt es:
Des weiteren begründete das Regierungspräsidium die Entscheidung mit Sicherheitsbedenken: Nur die Speicherung von IP-Daten gewährleiste, dass man Angriffe auf das Datensystem auch auf die Verursacher zurückführen könne.
"Für Straftaten der Fahrerflucht, fahrlässigen Körperverletzung durch Autounfälle usw. wäre es ebenso hilfreich, jeden Autofahrer vor Befahren der Autobahn zu registrieren. Auf diese Idee käme jedoch keiner ernsthaft", kommentierte Stefan Jaeger von der "c't". Der Grundgedanke des Datenschutzes werde durch die Entscheidung auf den Kopf gestellt.
Dass dies so ist, sieht auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein so. Die Entscheidung sei durch das bestehende Datenschutzrecht nicht gedeckt. In einer Presseerklärung vom 16. Januar heißt es wörtlich:
Die Erklärung schließt mit dem Fazit
Das Regierungspräsidium hatte zur vorliegenden Entscheidung rund ein Jahr gebraucht: Angestoßen worden war sie ursprünglich durch Proteste von P2P-Dienste nutzenden Kunden, deren Daten gespeichert worden waren. Bei der letzten Novelle des Teledienste-Datenschutzgesetzes TDDSG hatte der Gesetzgeber bewusst und nach ausgiebiger Diskussion die Speicherung von Kundendaten nur zu Abrechnungszwecken festgeschrieben. Zur Darmstädter Rechtsauffassung schrieb Stefan Jaeger: "Die Entscheidung öffnet dem gläsernen Internet Tür und Tor und dürfte weitreichende Folgen nach sich ziehen."
Die erste dürfte eine erneute Diskussion über das TDDSG sein.
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