Dass der Freispruch in der ersten Instanz nicht das Ende vom Lied sein würde, war bereits im Januar klar: Schon in ersten Reaktionen nach der Urteilsverkündigung hatten sowohl Vertreter der Musikindustrie, als auch die Staatsanwaltschaft den Gang in eine Berufung angedeutet - knapp zwei Wochen später ersuchten sie um einen Berufungsprozess. Der Fall Johansen hatte zuviel Staub aufgewirbelt: Mit seinem DeCSS-Programm hatte der damals erst 15-jährige Jugendliche den angeblich unknackbaren Kopierschutz für DVD ausgehebelt.
Die Industrie, die in die Entwicklung des Kopierschutzes Millionen investiert hatte, stand düpiert da und betrieb den Kampf gegen DeCSS vehement bis zur Grenze zur Realsatire: Zeitweilig ging Holywood sogar gegen die Produzenten von T-Shirts vor, auf denen ein Teil des Programmcodes gedruckt war.
Nun stimmte das Berufungsgericht in Oslo der Neuauflage des Verfahrens gegen den DVD-Hacker zu.
Und wieder hat Johansen, der zeitweilig zu den hackenden Helden der P2P-Gemeinde gehörte, prominente Unterstützer, wieder wird der Prozess weltweit mit Spannung verfolgt werden. Die Staatsanwaltschaft habe ein prinzipielles Interesse an dem Fall, kommentiert etwa die in New York ansässige Electronic Frontier Foundation.
Ins gleiche Horn stößt Halvor Manshaus, Anwalt des Angeklagten: "Die Berufung ist nicht überraschend. Die Staatsanwaltschaft hat ein prinzipielles Interesse an dem Fall, aber wir sind für eine weitere Runde vor Gericht vorbereitet. Wir haben die erste Instanz aufgrund unserer Argumente gewonnen."
Johansen wurde in der ersten Instanz von dem Vorwurf freigesprochen, mit seinem Programm DeCSS ein Einbruchswerkzeug geschaffen zu haben. Das Gericht schloss sich vielmehr dem Argument der Verteidigung an, dass der damals 15-Jährige mit seinem Programm DeCSS kein norwegisches Gesetz verletzt hatte - aus Sicht der von den amerikanischen Verbänden dominierten Filmindustrie-Lobby ein Freispruch aus Mangel an norwegischen Gesetzen.
Das Gericht hatte bei Johansen keine destruktive Absicht erkennen können. Der Jugendliche hatte die DeCSS-Software geschrieben, um seine legal erworbenen DVDs auf seinem Linux-Computer abzuspielen. Der Fall kam durch eine Anzeige der Motion Picture Association of America MPAA ins Rollen, nachdem Johansen sein Programm DeCSS im Internet veröffentlicht hatte. Dieses soll - nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft - rund 5000 Mal von seiner Originalquelle aus verbreitet worden sein - und danach in alle Web-Welt.
Ein angebliches Delikt, für das es in Norwegen tatsächlich kein passendes Gesetz gibt. Angeklagt wurde Johansen schließlich nach einem Gesetz, das eigentlich für das unerlaubte Eindringen in Computersysteme angewendet wird. Die Hollywood-Lobby sieht den Fall dagegen vor dem Hintergrund des umstrittenen Digital Millennium Copyright Act, der - als vor allem die Rechteverwerter schützendes Gesetz - "Hack-Vergehen" unter strenge Strafen stellt.
Ein Urteil im Berufungsverfahren wird nicht vor Ende 2003 erwartet.
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