ThemaGamers' CornerRSS

Alle Kolumnen

  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
 

Neues Jugendschutzgesetz Game Over für Kriegsspiele

2. Teil: Im zweiten Teil: Das Gesetz mit der eingebauten Lücke: Während Kriegsspiele hierzulande faktisch ein Verbot erfahren, steht ihrem Vertrieb über das Web wenig im Wege. Deutsche Hersteller und Händler dürfen die Suppe auslöffeln, während der grenzenlose Warenverkehr fast ungehindert weiterläuft. Weiter...

In dem sind die Regeln zur Alterskontrolle eher schwammig formuliert. Die Verleger von Web-Magazinen im Internet müssen ihre Kunden nur dann einer Alterskontrolle unterziehen, wenn diese Software ohne Jugendfreigabe abrufen wollen. Streng genommen dürften auch für 16-Jährige freigegebene Demos und Games nur an entsprechend alte beziehungsweise ältere Daddler abgegeben werden. Doch solange es an praktikablen Kontroll-Mechanismen fehlt, dürfte die Erfurter Kommission für Jugendmedienschutz vermutlich Gnade vor Recht ergehen lassen. Kontroll-Systeme wie das der Internet Content Rating Association (ICRA) wird der Gesetzgeber erst gegen Ende des Jahres anerkennen. Bis dahin können 7-Jährige problemlos Demos downloaden, die für 16-Jährige geeignet scheinen, oder die einer deutschen Behörde nicht vorliegen. Schließlich feiern Spiele-Demos eher auf US-Servern als hierzulande Premiere.

Indiziertes Strategiespiel "Generals": Generelles Verbot historischer Kriegsszenarien?

Indiziertes Strategiespiel "Generals": Generelles Verbot historischer Kriegsszenarien?

Gesetzeslücke im Internet

Deutsche Internet-Medien müssen Unterhaltungs-Software aber zumindest dann aus dem Download-Bereich entfernen, wenn es sich um harten Stoff handelt. Stoff, der die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) auf den Plan ruft. Diese Behörde heißt ab dem 1. April anders, nämlich Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), doch sie tut im wesentlichen dasselbe wie bisher. Nämlich Medien aller Art, also Bücher, CDs oder Games, auf jugendgefährdende Inhalte prüfen. Die landen im Fall des Falles auf einer Liste indizierter Schriften, vom Volksmund Index genannt.

Die Folgen sind Werbe- und Versandverbote sowie Handelseinschränkungen, die so gravierend sind, dass sie einem Verkaufsverbot nahe kommen. Abgesehen davon sind theoretisch auch Eltern dran, die den Sprösslingen derart gebrandmarkte Software "unter gröblicher Verletzung der Erziehungspflicht" überlassen, wie das im Juristendeutsch heißt. Das träfe viele Mamas und Daddys. Denn der Gesetzgeber setzte zuletzt Bestseller wie "Unreal Tournament 2003" und "Vice City" auf den Index.

In Zukunft kann nicht mehr indiziert werden, was, wie diese beiden Titel, vorher von der USK geprüft und freigeben wurde. Trotzdem wird wohl mehr und schneller indiziert als bisher. Die BPjS durfte erst nach Hinweis von Jugendämtern oder dem Familienministerium aktiv werden, als BPjM kann sie autonom einschreiten. Spiele landen sogar automatisch auf dem Index, wenn sie Gewalt oder Krieg verherrlichen, also Krieg bagatellisieren oder die Schrecken des Krieges unerwähnt lassen.

Dieses Reglement könnte vor allem Echtzeitstrategiespiele treffen, denn das Genre lebt von militärischen Konflikten zwischen Ländern und Herrschern. Die Praxis wird zeigen, wie eng der Gesetzgeber den Begriff der Kriegsverherrlichung sieht. Christine Mühlbach, die Pressereferentin des Bundesfamilienministeriums, findet jedenfalls, dass das jüngst kurz nach Erscheinen indizierte "Command & Conquer: Generals" nach den neuen Regularien schlechte Karten hätte. Die Konfliktsimulation müsste der BPjM gar nicht zur Prüfung vorliegen; sie wäre bereits am Tag der Veröffentlichung reif für den Index, weil Napalmangriffe auf die Bevölkerung zum Sieg führen.

Wenn allerdings schon die fiktiven Szenarien eines "Generals" als jugendgefährdend gelten, um wie viel kritischer geht Vater Staat zukünftig mit Spielen wie "Commandos" und "Sudden Strike" ins Gericht? Wo endet die Unterhaltung, wo beginnt die Verharmlosung? Getreu den Buchstaben des Gesetzes könnte Unterhaltungssoftware, die den Zweiten Weltkrieg thematisiert, bald eine bedrohte Spezies sein.

  • 1. Teil: Game Over für Kriegsspiele
  • 2. Teil: Im zweiten Teil: Das Gesetz mit der eingebauten Lücke: Während Kriegsspiele hierzulande faktisch ein Verbot erfahren, steht ihrem Vertrieb über das Web wenig im Wege. Deutsche Hersteller und Händler dürfen die Suppe auslöffeln, während der grenzenlose Warenverkehr fast ungehindert weiterläuft. Weiter...
Diesen Artikel...
Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live
News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Netzwelt
alles aus der Rubrik Web
alles zum Thema Gamers' Corner

© SPIEGEL ONLINE 2003
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP