Von Michael Voregger
"Der IMSI-Catcher hört Nutzer undifferenziert ab und zeichnet Daten auf. Damit verstößt eine solche Maßnahme gegen den Grundsatz, dass ein konkreter Tatverdacht vorliegen muss und gegen konkrete Personen ermittelt werden muss", erklärt Nils Leopold, Bundesgeschäftsführer der Humanistischen Union. "Hier wird mit Schrot geschossen und großkalibrig ermittelt, denn jeder Bürger kann in die polizeilichen Maßnahmen geraten".
Ein IMSI-Catcher ist eine kleine schwarze Schachtel, mit der Mobiltelefone abgehört werden können. Das etwa 50.000 Euro teure Gerät imitiert in der Nähe von Handys eine Funkstelle und zeichnet alle Daten auf.
IMSI steht für "International Mobile Subscriber Identy", also die Kartennummer des Besitzers eines Mobiltelefons. Der IMSI-Catcher empfängt diese Nummer und macht das Mithören des Anschlusses möglich. Allerdings leiten alle Handys in der Nähe dieser kontrollierten Funkstelle automatisch ihre Daten und Kennummern an den Catcher weiter.
"Personenbezogene Daten unbeteiligter Dritter werden nur erhoben, soweit dies aus technischen Gründen zur Erreichung des Einsatzzwecks unvermeidbar ist", erklärt Isabel Schmitt-Falckenberg von Bundesministerium des Inneren. "Über den Datenabgleich zur Ermittlung der gesuchten Geräte- und Kartennummer hinaus dürfen sie nicht verwendet werden. Gegebenenfalls angefallene Daten Unbeteiligter werden nach Einsatzende sofort gelöscht."
Die Sicherheitsdienste können mit dieser Technik nicht nur die Gespräche mithören, sondern auch den Standort des Handybesitzers ermitteln. Über die Anzahl der vorhandenen Geräte und die vorgenommenen Überwachungen gibt es vom Innenministerium bisher keine Angaben.
Im Mai des vergangenen Jahres erlaubte der deutsche Bundestag den Einsatz des IMSI-Catchers durch eine Änderung der Strafprozessordnung. "Die Regelung wurde vor fast leeren Rängen verabschiedet, und nach unserer Ansicht liegt auch ein Verstoß gegen das Zitiergebot des Grundgesetzes vor", sagt Nils Leonhard. "Es ist versäumt worden, auf die Einschränkung des Fernmeldegesetzes ausdrücklich hinzuweisen und das macht das Verfahren ungültig."
Rau: Kein Handlungsbedarf
Schon im vorigen Jahr protestierten die Landesbeauftragten für den Datenschutz aus Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein beim Bundespräsidenten. Die Datenschützer zeigen sich über die Leichtfertigkeit besorgt, mit der in schöner Regelmäßigkeit die Grundrechte eingeschränkt werden.
Johannes Rau teilt die Ansicht der Datenschützer allerdings nicht: "Der Bundespräsident hat in Anwendung des ihm bei der Ausfertigung von Gesetzen zukommenden Prüfungsmaßstabes nicht die Überzeugung gewonnen, dass in formeller oder materieller Hinsicht ein Verfassungsverstoß vorliegt, aufgrund dessen er von der Unterzeichnung hätte absehen dürfen", heißt es in der Antwort aus dem Präsidialamt. "Daher hat er, der Verfassung verpflichtet, das Gesetz ausgefertigt und den Auftrag zur Verkündung im Bundesgesetzblatt erteilt."
Die Sicherheitsbehörden sind sehr einfallsreich, wenn es um die Ermittlung persönlicher Daten geht, und es muss nicht in jedem Fall ein kostspieliger IMSI-Catcher zum Einsatz kommen. Eine weitere Möglichkeit polizeilicher Ermittlung ist das Versenden einer stillen SMS. Die erscheint beim angerufenen Handy nicht als Nachricht, aber sie erzeugt Verbindungsdaten beim Netzbetreiber. Über eine Schnittstelle fragt die Polizei die Angaben ab und kann auf wenige Meter genau den Standort des gesuchten Handybesitzers feststellen.
Terrorgefahr als Killerargument
Nach den Anschlägen des 11. September sind die Möglichkeiten zur Überwachung der Bevölkerung immer weiter ausgebaut worden. Die Sicherheitsdienste können personenbezogene Informationen bei Banken, Fluggesellschaften und Telekommunikationsunternehmen einholen. Alle Parteien bilden eine große Koalition bei der Einschränkung bürgerlicher Rechte.
Verantwortliche Politiker verweisen dabei gerne auf die terroristische Bedrohung und die Gefühlslage der Bevölkerung. "Eine gesetzliche Regelung kann nicht durch ein Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung begründet werden", kritisiert Nils Leonhard. "Das entspricht nicht unserer Verfassung, denn dafür ist eine rationale Begründung notwendig. Außerdem wird ein solches Gefühl von den Parteien gefördert und als politisches Druckmittel eingesetzt".
Der IMSI-Catcher kann nicht nur gegen Terroristen und die organisierte Kriminalität eingesetzt werden, denn der Katalog des Paragraphen 100 der Strafprozessordnung ist sehr weit gefasst. Zwar sind hier Erpressung, Terrorismus und sämtlichen Eigentums- und Vermögensdelikten aufgeführt, aber es findet sich auch ein Hinweis auf die Beihilfe und Anstiftung zur Fahnenflucht. Die Humanistische Union befürchtet, dass die Unterstützer von Totalverweigerern des Wehrdienstes ebenfalls in die polizeilichen Maßnahmen geraten können.
Zwar ist für die Lauschaktion eine richterliche Genehmigung erforderlich, aber bei "Gefahr in Verzug" entscheidet auch schon mal der Staatsanwalt. "Polizeibeamte sind dazu nicht befugt", sagt Isabell Schmitt-Falckenberg. "Das Bundesministerium des Innern hat keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 100i StPO". Die Erfahrung mit den überlasteten Gerichten bei der klassischen Telefonüberwachung zeigt aber, dass die Richter bei den Genehmigungen mehr als großzügig sind.
"Der Reformbedarf betrifft dringend auch den Richtervorbehalt", erklärt Nils Leopold. "Ob stille SMS, IMSI-Catcher, Schnittstellen für Dienste und Polizei, endlose Katalogstraftaten, die Kumulation führt mittlerweile zur Möglichkeit von Gesamtprofilen, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil für schlicht verfassungswidrig erklärt hat".
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