ThemaCopyrightsRSS

Alle Artikel und Hintergründe

  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
10.09.2003
 

RIAA-Prozesswelle

Skurriles Verfahren um Geld und Liebe

In der Prozesswelle gegen 261 Musikpiraten hat die US-Plattenindustrie die ersten Verfahren geregelt. Im Fall einer 12-jährigen New Yorkerin einigte man sich außergerichtlich. Die Mutter musste 2000 Dollar zahlen und das Mädchen eine pathetische Beichte abgeben.

New York - "Es tut mir leid was ich getan habe", hat Brianna LaHara laut einer Mitteilung des Verbands der amerikanischen Plattenindustrie (RIAA) gesagt. "Ich liebe Musik und ich möchte die Künstler nicht schädigen, die ich liebe."

Gegen die Schülerin war Anfang der Woche ein Verfahren angestrengt worden, weil sie mehr als 1000 Musikstücke in der Internet-Tauschbörse Kazaa angeboten hatte.

Neue Taktik gegen Musikpiraten: US-Plattenverband RIAA

Neue Taktik gegen Musikpiraten: US-Plattenverband RIAA

Die RIAA geht mit den Anklagen diesmal direkt gegen die Computernutzer vor, um weitere Umsatzausfälle durch Internet-Tauschbörsen zu verhindern. Gerichtsverfahren gegen die Betreiber von Foren wie Kazaa, iMesh oder Grogster hatten zuvor keinen Erfolg.

Die RIAA zeigte sich nicht überrascht davon, dass auch Minderjährige von der Klagewelle betroffen sind. "Wir haben von Anfang an gesagt, dass auch diejenigen keinen Freibrief für Musikpiraterie erhalten, die noch nicht volljährig sind", sagte RIAA-Vize Matt Oppenheim. Gestern bereits hatte sich herausgestellt, dass auch gegen einen Großvater und einen Harvard-Professor entsprechende Verfahren laufen.

Derweil hat ein Anwalt aus Kalifornien die RIAA ihrerseits verklagt. Nach Meinung von Eric Parke ist das Amnestie-Angebot der RIAA von Anfang der Woche illegal. Es verspreche den Betroffenen umfassende Straffreiheit und sei daher irreführend. Da die Erklärung einem Schuldeingeständnis gleichkomme, könne sie leicht von Dritten für eine Klage verwendet werden.

Der Plattenverband hatte Nutzern von Internet-Tauschbörsen versprochen, ihnen frühere Vergehen gegen das Urheberrecht zu erlassen. Dafür sollten die Computernutzer versichern, alle illegal erworbenen Musikstücke von ihrer Festplatte zu löschen und keine Lieder mehr über das Internet zu tauschen.

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Netzwelt
alles aus der Rubrik Web
alles zum Thema Copyrights

© SPIEGEL ONLINE 2003
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP