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15.03.2004
 

Lindows vs. Windows

Microsoft will Webseite verbieten lassen

Microsoft kämpft an vielen Fronten gegen die Linux-Konkurrenz. In Holland will der Konzern jetzt den Konkurrenten Lindows dazu zwingen, Benelux-Bürgern den Zugang zu seiner Webseite zu versagen - ein Ding der Unmöglichkeit.

Lindows-Webseite: Benelux-Bürger weggeschickt
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Lindows-Webseite: Benelux-Bürger weggeschickt

Michael Robertson streitet gern. Besonders gern mit den ganz Großen. 1998 legte er sich mit der Musikindustrie an, indem er MP3.com gründete, das erste große Internetportal zum Musikdownload. Nachdem er sich mit vollen Taschen aus dem Unternehmen entfernt hatte, gründete er Lindows - mit dem erklärten Ziel, Microsoft Kundschaft abzuwerben.

Lindows ist eine Linux-Variante, die für ehemalige MS-Windows Nutzer besonders leicht zu bedienen sein soll. Zwar ist Lindows nicht die einzige Linux-Distribution, die einfach zu installieren ist und über eine Windows-ähnliche Benutzeroberfläche verfügt. Verschiedene Tester gaben dem Betriebssystem aber recht ordentliche Noten.

Microsoft ist über die billige Konkurrenz natürlich alles andere als begeistert, seit Jahren prozessiert das Unternehmen gegen den kleinen Kontrahenten. In den USA ist Microsoft mit dem Versuch gescheitert, den Gebrauch des Namens Lindows verbieten zu lassen, in Europa waren die Klagen erfolgreicher: Im Januar verbot ein holländisches Gericht den Verkauf des Lindows-Betriebssystems in Holland, Belgien und Luxemburg - weil der Name gegen Microsofts Markenrecht verstoße.

Eine Microsoft-Sprecherin sagte dem Branchenblatt eWeek.com damals: "Wir wollen nur, dass Lindows seinen Namen ändert. Viele Linux-Distributionen benutzen andere Namen, und Lindows kann unter einem Namen, der nicht in unser Markenrecht eingreift, im Wettbewerb bleiben."

Lindows online: Für "Beneluxer" verboten Prompt änderte Robertson den Lindows-Namen für die Beneluxstaaten in "Lin---s", ausgesprochen Lindash. Microsoft war, wie zu erwarten, nicht zufrieden. Vergangene Woche forderte der Softwareriese ein holländisches Gericht auf, den kleinen Konkurrenten ab sofort 100.000 Euro Strafe am Tag zahlen zu lassen - und das obwohl Lindows seine Produkte in den Benelux-Staaten komplett vom Markt genommen hat. Auf der US-Webseite gibt es einen kleinen Warnhinweis, dass Besucher aus den Benelux-Staaten sich bitte schnell wieder trollen möchten. Microsofts Beschwerde: Die Lindows-Webseite ist auch aus Europa noch zu erreichen - und das verletze weiterhin Microsofts Markenrechte.

Weiche Schale, harter Kern: Michael Robertson reibt sich seit Jahren an den Mächtigen der IT-Welt

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Das zeige Microsofts wahre Motive, so Robertson in einer Pressemitteilung. Es gehe nicht darum, Markenrechte zu schützen oder Verwirrung bei den Verbrauchern zu vermeiden, sondern schlicht darum, Lindows aus dem Markt zu drängen. In einem Kommentar auf der Unternehmenswebseite geht Robertson hart mit den Redmondern ins Gericht und malt ein düsteres Bild für die Zukunft: Wo käme man denn hin, wenn große Unternehmen weltweit eine Klage nach der anderen anstrengen könnten, bis irgendwo einmal ein Gericht eine Unternehmenswebseite für illegal erklärt?

Dass Gates und Co. sauer auf Robertson sind, ist übrigens nicht verwunderlich. Einen bösen kleinen Streich leistete sich Lindows etwa vergangenes Jahr, als Microsoft per Gericht zu einer Entschädigungszahlung von insgesamt 1,1 Milliarden Dollar an Windows-Käufer gebracht wurde. Robertsons Unternehmen eröffnete eine eigene Webseite, um Entschädigungsgesuche zu verarbeiten - und die Zahlungen direkt in Lindows-Software anzulegen. Microsoft klagte und gewann.

Der Prozess um das Namensrecht könnte für Microsoft noch unangenehme Folgen haben: Ein US-Richter entschied zugunsten von Lindows.com, dass der Begriff "Windows" traditionell Eingabefenster in grafischen Benutzeroberflächen bezeichne - und damit nicht notwendigerweise mit dem MS-Betriebssystem verknüpft sei. Das könnte, meinen manche, Microsoft noch vor das Problem stellen, das Recht an der Windows-Marke verteidigen zu müssen.

Christian Stöcker

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