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08.04.2004
 

Datenschützer besorgt

Googles Probleme mit dem Briefgeheimnis

Der angekündigte E-Mail-Dienst Gmail ruft immer mehr Proteste von Datenschützer hervor. Google will Anzeigen passend zu den Inhalten von E-Mails schalten - Experten in den USA und Deutschland fürchten einen Dammbruch bei der Aushöhlung der Privatsphäre.

Die E-Mail-Pläne des weltweit erfolgreichsten Suchmaschinenbetreibers Google geraten immer mehr in die Kritik. Nachdem gestern eine englische Firma bestehende Rechte am Markennamen Gmail publik machte, gehen nun auch Datenschutzaktivisten auf die Barrikaden.

In einem Brief an die Google-Gründer Sergey Brin und Larry Page fordern 28 Initiativen und Einzelpersonen, darunter das World Privacy Forum und die Consumer Federation of America, die Pläne zu dem E-Mail-Dienst zu überdenken. Vor allem die geplante Schaltung von Anzeigen passend zu dem Inhalt von E-Mails empört die Privacy-Aktivisten.

"Das Scannen privater Nachrichten schädigt das grundlegende Vertrauen gegenüber einem E-Mail-Service-Provider", heißt es in dem offenen Brief. Auch die Google-Pläne, bereits gelöschte E-Mails weiterhin aufzubewahren und für die Auswahl von passenden Werbeinhalten zu nutzen, wurden kritisiert. Die unbegrenzte Speicherung bildeten ein unnötiges Missbrauchsrisiko.

Die Unterzeichner des Briefs werten das Gmail-Angebot als "gefährlichen Präzedenzfall", der zu verringerten Standards im Umgang mit vertraulichen Nachrichten führen könnte. Diese könnten von Regierungen und anderen Firmen übernommen werden und auch noch dann bestehen, wenn es Googles Angebot nicht mehr gebe. "Wir fordern Sie dringend auf, das Gmail-Projekt zurückzustellen, solange die Datenschutzfragen nicht geklärt sind", schreiben die Aktivisten den Google-Gründern.

Auch in Deutschland geraten die Pläne des Suchmaschinenbetreibers in die Kritik. Der Sprecher des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten erklärte, der Gmail-Dienst würde gegen deutsche Datenschutzbestimmungen verstoßen. "Das Fernmeldegeheimnis wäre bei einem solchen Internet-Angebot verletzt", sagte Andreas Hermann der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung". Telefonate, Faxe und E-Mails fallen unter das Fernmeldegeheimnis, das durch Artikel 10 des Grundgesetzes geschützt ist. Ausnahmen bestehen für Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste - dazu zählt Google freilich nicht.

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