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24.06.2004
 

Akten im Netz

Aus dem Kohlenkeller ins Internet

Von Marcus Schmidt

Das Internet macht's möglich: In die Diskussion über ein Gesetz zur Informationsfreiheit kommt Bewegung. Eine private Initiative sammelt im Netz Unterschriften für das Recht der Bundesbürger auf Akteneinsicht - und auch die Politiker entdecken die Vorzüge des Internet für das Gesetzesvorhaben.

Aktenberg in einer Behörde: Bald für jeden im Internet zugänglich?
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DDP

Aktenberg in einer Behörde: Bald für jeden im Internet zugänglich?

Bis zum Herbst will die Initiative, zu der unter anderem die Korruptionsbekämpfer von "Transparency International" sowie Journalistenverbände gehören, 50.000 Unterschriften sammeln, um die Öffentlichkeit auf das lange verschleppte Gesetzesvorhaben von Rot-Grün aufmerksam zu machen.

Das Informationsfreiheitsgesetz soll den Bürgern das Recht einräumen, ohne Begründung Akten einzusehen oder von Behörden Kopien von Unterlagen zu verlangen - auch wenn sie von dem entsprechenden Vorgang nicht persönlich betroffen sind. Dadurch soll es den Bürgern erleichtert werden, sich über die Arbeit von Ämtern, Behörden und Ministerien zu informieren. Die Befürworter glauben, dass so die Transparenz der Verwaltung erhöht wird und gleichzeitig ein wirksames Mittel gegen Korruption geschaffen wird.

Bislang können sich staatliche Stellen in Deutschland immer noch auf das obrigkeitsstaatliche Prinzip des "Amtsgeheimnisses" berufen. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz würde das bisherige Rechtsprinzip umgekehrt: Informationen werden dann von den Behörden nicht mehr nur in Ausnahmefällen erteilt, sondern sind in der Regel jedem zugänglich.

Entwicklungsland Deutschland

Deutschland ist eines der wenigen EU-Länder, in denen die Informationsfreiheit der Bürger noch nicht durch ein Gesetz garantiert wird. Lediglich in Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen gibt es bereits entsprechende Landesgesetze. Weltweit haben mittlerweile mehr als 50 Staaten ähnliche Gesetze erlassen. In den USA garantiert der "Freedom of Information Act" bereits seit 1966 jedem Bürger das Recht auf Behördenauskunft und Akteneinsicht.

Die neuerliche Gesetzesinitiative, an der Rot-Grün derzeit arbeitet, soll im Gegensatz zu früheren Entwürfen verstärkt die Möglichkeiten des WWW nutzen. "Wir wollen erreichen, dass möglichst viele Behörden ihre Akten ins Internet stellen", sagt Jürgen Roth, Referent für Innen- und Rechtspolitik der Bundestagsfraktion der Grünen. So könnten Kritiker beruhigt werden, die fürchten, dass die Behörden durch eine Anfrageflut von allzu neugierigen Bürgern überlastet werden könnten. Je mehr Akten die Behörden nach der Einführung des Gesetzes im Netz zur Verfügung stellen, desto weniger Anfragen müssen auf dem Postweg beantwortet werden.

Roth ist davon überzeugt, dass mit der von den Grünen ins Spiel gebrachten Internet-Klausel beiden Seiten geholfen wird: "Wir sorgen für eine transparente Verwaltung und dafür, dass die Beamten nicht mehr im 'Kohlenkeller' nach Akten suchen müssen." Gleichzeitig sei die geplante Nutzung des Internet ein klarer Anstoß für eine weitere Modernisierung der Verwaltung. "Die Aktenablage muss neu organisiert werden, damit die Vorgänge ohne großen Aufwand online gestellt werden können."

In Nordrhein-Westfalen sind die Behörden nach dem dortigen Landesgesetz für Informationsfreiheit bereits verpflichtet, das Internet zu nutzen, um den Bürgern Akteneinsicht zu gewähren. Allerdings werde dieses von den staatlichen Stellen nur sehr zögerlich umgesetzt, sagt Horst Dressler vom Landesamt für Datenschutz und Informationsfreiheit. Manche Behörden hätten noch nicht einmal einfache Geschäftsverteilungspläne ins Netz gestellt, mit deren Hilfe die Bürger Namen und Telefonnummer der für sie in den Ämtern zuständigen Mitarbeiter finden können.

Gute Erfahrungen in den USA

Roth verweist auf die guten Erfahrungen, die in den USA mit der Veröffentlichung von Akten im Internet gemacht wurden. Seit 1996 sind die US-Behörden verpflichtet, elektronische Verzeichnisse über häufig angeforderte Dokumente zu erstellen und diese im Internet in so genannten "Electronic Reading Rooms" zu veröffentlichen.

Ein praktischer Weg, um für mehr Transparenz zu sorgen und den Verwaltungsaufwand zu begrenzen. Außerdem lassen sich so Gebühren vermeiden. Ein wichtiges Argument, um den Bürgern die Lust auf Akteneinsicht nicht durch hohe Kosten zu verderben. In Nordrhein-Westfalen werden bei einem herkömmlichen Antrag auf Akteneinsicht durchschnittlich 100 bis 200 Euro fällig, sagt Dressler. Maximal müssten für eine Anfrage 1000 Euro gezahlt werden. Sind die Akten im Internet abrufbar, entstehen den Behörden nur bei der einmaligen Bereitstellung Kosten. Die Bürger müssen für ihre Anfragen lediglich einige Klicks investieren.

Nicht alle sind begeistert

Ob online oder in Papierform: Nicht bei allen stößt die Vorstellung eines freizügigen Aktenstudiums durch die Bürger auf Gegenliebe. Vor allem in der Verwaltung werden die Pläne mit Skepsis verfolgt, seit das Vorhaben 1998 im rot-grünen Koalitionsvertrag vereinbart worden ist. Kein Wunder, können die Bürger den Behörden doch künftig förmlich bei ihrer Arbeit über die Schulter schauen. "Wir wollen die Leute in der Verwaltung mit unserem Gesetz nicht schikanieren", versichert Roth. Aber schließlich sei die öffentliche Verwaltung für die Bürger da.

Widerstand gegen das Recht auf Akteneinsicht gab es bislang vor allem aus dem Wirtschafts- und dem Verteidigungsministerium. In den Ressorts wird befürchtet, dass durch das Gesetz auch sensible Daten für jeden zugänglich gemacht würden. Wirtschaftsverbände sind besorgt, dass Unternehmen durch die Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen geschädigt werden könnten.

Ausnahmeregeln im Gesetz sollen daher einen Missbrauch verhindern. Eine Möglichkeit ist, Akten vor der Freigabe auf sensible und persönliche Daten hin zu überprüfen und unleserlich zu machen. "Das zentrale Recht auf Informationen von Bundesbehörden ist alles andere als ein Anspruch auf Rechtsbruch oder auf Informationen oder Daten Dritter", heißt es dazu von den Bundestagsabgeordneten Grietje Bettin (Grüne) und Jörg Tauss (SPD), die an dem Entwurf mitarbeiten.

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