Schon seit Jahren bedient sich Lauck bei seinen Internetauftritten der Namen deutscher Organisationen wie etwa des Verfassungsschutzes. Eine seiner Domains trägt den Namen "federalrepublicofgermany" - zu Deutsch Bundesrepublik Deutschland.
Auf der Seite wirbt er für Bücher von Adolf Hitler und Nazi-Symbole. Dies ist zwar in Deutschland verboten - in den USA jedoch nicht. Die international unterschiedlichen Rechtslagen erschweren es deutschen Strafverfolgern, gegen derartige Seiten vorzugehen. Weil Lauck den Namen Bundesrepublik verwendet, ist die Situation jedoch etwas anders.
Wie ein Regierungssprecher heute in Berlin mitteilte, hat der Bund die Nutzung der Domain bei der internationalen Schiedsstelle für Domainstreitigkeiten verbieten lassen. Die Rechte an der Domain gingen nach Ablauf einer Einspruchsfrist von zehn Tagen an die Bundesregierung über, hieß es. Bis dahin bleibe die Internetseite allerdings weiterhin erreichbar.
Lauck hatte 1972 die so genannte Auslandsorganisation der NSDAP (NSDAP-AO) gegründet. Er leugnet den Holocaust und wurde unter anderem wegen Volksverhetzung 1996 in Deutschland zu vier Jahren Haft verurteilt. Nach Verbüßung der Strafe wurde er in die USA abgeschoben.
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