Von Tom Hillenbrand
Hamburg - Ed Pool machte der Rubel zu schaffen. Als die russische Währung während der Wirtschaftskrise in den frühen Neunzigern Achterbahn fuhr, konnte der Importeur sowjetischer Nachtsichtgeräte für seine Kunden in den USA keine verlässlichen Preise mehr kalkulieren. Deshalb gab Pool eine Software in Auftrag, die Logistik, Währungskonvertierung und Rechnungsstellung komplett automatisieren sollte. Und deshalb wähnt der Vorstandschef von DE Technologies (DET) sich heute als alleiniger Erfinder des grenzüberschreitenden elektronischen Handels.
Normalerweise täte man so einen wie Pool als größenwahnsinnigen Spinner ab. Doch der Amerikaner hat es schwarz auf weiß: Das US-Patent Nummer 6.460.020 bestätigt ihm die ausschließlichen Rechte an einer Erfindung namens "Universelles Shopping Center für internationale Operationen". Wie die Patentschrift weiter ausführt, geht es um ein "internationales Transaktionssystem, das über das Internet/Intranet operiert", das "Waren in einer vom Kunden wählbaren Sprache ... anzeigt" und für Bestellungen "Rechnung ... Versandkosten und etwaige Steuern ... berechnet". Kurzum: Das Patent beschreibt in allgemeiner Form eine x-beliebige E-Commerce-Plattform, wie sie von Amazon.com, Expedia oder Tausenden anderen e-Tailern betrieben wird.
DE Technologies: Wegezoll fürs Online-Shopping
"Knüppel zwischen die Beine"
Dass man sich eine so offensichtliche und banale Sache wie den Handel über das Internet patentieren lassen kann, klingt für Europäer absurd, ist in den USA aber gang und gäbe. Dort kann man im Rahmen eines so genannten Methodenpatents auch für relativ abstrakte Vorgänge einen Schutz beantragen. Das Kaufhaus Amazon.com ließ sich beispielsweise den "1-Click"-Einkauf schützen. Die Kanzlei McKool Smith aus Texas besitzt ein Patent auf sämtliche 3D-Games und mahnt zurzeit im großen Stil die Videospielbranche ab.
Dabei sind sich die meisten Experten einig, dass Methodenpatente häufig nur Ärger verursachen. An und für sich ist ein Patent ein Vertrag zwischen Staat und Erfinder, zum gegenseitigen Nutzen. Der Tüftler erhält ein zeitlich begrenztes Monopol und kann seine Pionierarbeit ohne Angst vor Konkurrenten wirtschaftlich ausbeuten. Die Gesellschaft profitiert im Gegenzug langfristig vom Erkenntnisgewinn - die Funktionsweise der Erfindung muss in der allgemein zugänglichen Patentschrift detailliert veröffentlicht werden.
Aber welchen Nutzen soll ein Patent wie das von Pool haben - ein Schrieb, der zu wolkig formuliert ist, um von technischem oder wirtschaftlichem Wert zu sein? "Das ist ein typisches Patent, das nur darauf gerichtet ist, anderen Leuten einen Knüppel zwischen die Beine zu werfen", urteilt Patentrechtsexperte Andreas von Falck von der Kanzlei Lovells in Düsseldorf. Statt einer tatsächlichen Innovation den notwendigen Schutz zu gewähren, seien vage Methodenpatente dieser Art meist ein Versuch, sich eine "Gelddruckmaschine" zu schaffen und eine ganze Branche zu erpressen.
Pool sieht das natürlich anders. Per Mail teilte er mit, dass sein internationales Transaktionssystem große Vorteile habe und den Welthandel erheblich kostengünstiger machen könne, falls es von allen benutzt werde. Die Software mit dem - etwas sperrigen - Namen Borderless Order Entry System (BOES) arbeite "ohne die proprietären Verzerrungen ..., welche zu exzessiven Aufschlägen führen, die Konsumenten Millionen von Dollar/Euro monatlich kosten".
"Das Patent ist wasserdicht"
Eines Tages, fabuliert DETs Webseite, werde man den gesamten Welthandel mithilfe von BOES abwickeln. Das klingt ähnlich glaubwürdig wie die Fama von Pool, dem E-Commerce-Urvater. Als der Elektronikkrämer im Jahr 1993 den ersten Antrag beim amerikanischen Patentamt (USPTO) einreichte, gab es bereits das Internet. Ebenso existierten bereits zahlreiche Mainframe-gestützte Systeme zur Steuerung und Fakturierung internationaler Transaktionen. Zudem ist auffällig, dass es Pool nicht gelungen ist, sich selbst als namhafter E-Commerce-Anbieter zu etablieren. BOES ist in der Technologiebranche weitgehend unbekannt.
Dennoch halten Pool und sein Kompagnon Doug Mauer das Patent - und zum Entsetzen vieler Softwarefirmen stehen ihre Chancen, damit Geld zu verdienen, gar nicht schlecht.
Dell hat im Prinzip nur zwei Möglichkeiten, Straf- und Lizenzzahlungen zu entgehen. Die erste besteht darin, beim USPTO eine erneute Prüfung der Patentvergabe zu erwirken. Das könnte allerdings schwierig werden. In der Vergangenheit haben bereits mehrere Pool-Gegner Einwände erhoben. Unter anderem deshalb dauerte es sieben Jahre, bis der Unternehmer sein Patent im Dezember 2000 endlich erhielt. DET-Präsident Bruce Lagerman gab sich gegenüber dem "Journal" denn auch siegessicher: "Das Patent ist absolut wasserdicht". Lagerman ist praktischerweise selbst Patentanwalt.
Die zweite, nach Ansicht von Jurist Falck wahrscheinlichere Strategie wäre, das Patent für nichtig erklären zu lassen. Das Argument: Mangels Originalität und Neuigkeitswert war BOES von Anfang an gar nicht patentierbar.
Dell reagierte nicht auf eine Bitte um Stellungnahme zu dem laufenden Verfahren. Auch Pool will keine Angaben zum Verfahren oder zu seinen finanziellen Forderungen machen. In der Vergangenheit hat er von vermeintlichen Patentpiraten jedoch eine Beteiligung an den Handelserlösen in Höhe von etwa 1,25 Prozent gefordert. Ob Pool auch mit einem Vergleich zufrieden wäre oder ob es bereits Einigungen mit anderen Firmen gegeben hat, ist nicht bekannt.
Dell (Auslandsumsatz: 28,6 Milliarden Dollar) bleibt zunächst nur, sich ein paar gute Anwälte zu nehmen. Mit dem Thema dürfte das texanische Unternehmen bereits Erfahrungen haben. Schließlich besitzt es selber diverse weit gefasste Methodenpatente - darunter auch eines mit dem wolkigen Titel "Systeme und Methoden zur Übertragung von Informationen über ein Netzwerk".
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