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17.12.2004
 

Informationsfreiheitsgesetz

Das Ende der Amtsgeheimnisse?

In Sachen Informationsfreiheit ist Deutschland ein Entwicklungsland. SPD und Grüne würden das gern bald ändern - auch wenn Innenminister Otto Schily da lieber bremsen würde. Am Freitag debattierte der Bundestag das Thema.

Otto Schily: Innenminister will kein Auskunftsrecht, ohne dass das Interesse begründet werden muss
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DPA

Otto Schily: Innenminister will kein Auskunftsrecht, ohne dass das Interesse begründet werden muss

Die USA hat eins, Schweden auch, selbst EU-Neumitglied Estland ist Deutschland in diesem Punkt voraus. In rund 50 Ländern gibt es Gesetze, die den Bürgern den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen ermöglichen. SPD und Grüne hatten sich bereits 1998 vorgenommen, die Lücke zu schließen. Sechs Jahre später ist es nun soweit. Der Bundestag beriet am Freitag erstmals über ein Informationsfreiheitsgesetz. Mitte 2005 soll es in Kraft treten.

Das Anliegen des Gesetzes teilten Redner aller Fraktionen. Die größten Bedenken äußerte ein Regierungsvertreter. Innenminister Otto Schily (SPD) benannte mit Hinweis auf Scientology die Risiken des nicht zu begründenden Allgemeinanspruchs auf Informationen. Auch stellte Schily die starren Auskunftsfristen und den Vorschlag in Frage, dass der Datenschutzbeauftragte zugleich Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit werden soll. Kein Gesetz verlasse den Bundestag so wie es hineingegangen sei, zitierte Schily einen Standardsatz des früheren SPD-Fraktionschefs Peter Struck.

Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz entgegnete, es gehe bei dem Gesetz auch um Bürgerrechte. Der SPD-Abgeordnete Michael Bürsch sagte, mit dem Gesetz verwirkliche die Koalition den Satz "Mehr Demokratie wagen" von Alt-Kanzler Willy Brandt (SPD). Das Projekt sei im Urkern ein sozialdemokratisches Projekt. Die Grünen-Abgeordnete Silke Stokar sprach von einem "Weihnachtsgeschenk" für die Bürger. Sie hielt aber der SPD vor, das Gesetz in der vergangenen Legislaturperiode blockiert zu haben.

Auch CDU und FDP lehnten das Gesetzvorhaben nicht rundweg ab. Der CSU-Abgeordnete Norbert Geis betonte, eine freie Meinungsbildung hänge auch von Informationen ab. Geis warnte aber vor einer "starken Mehrbelastung" der Verwaltung. Der FDP geht das Gesetz nicht weit genug. Die Liberalen wollten Informationsfreiheit "ohne Wenn und Aber", unabhängig davon, dass Dienst- und Geschäftsgeheimnisse natürlich zu wahren seien, sagte die FDP-Abgeordnete Gisela Piltz.

Die Bürger müssen laut Gesetzentwurf ihren Antrag auf Auskunft nicht begründen. Eine Anfrage muss innerhalb eines Monats, bei komplexeren Sachverhalten innerhalb von zwei Monaten bearbeitet werden. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen, die etwa die internationalen Beziehungen, die Bundeswehr, die Geheimdienste, die Arbeit von Finanz- und Regulierungsbehörden, schutzwürdige Interessen Dritter oder laufende Gerichtsverfahren betreffen. Das Gesetz soll bis Mitte 2005 in Kraft treten. Zuvor sind Anhörungen zu dem Vorhaben geplant.

Wie weit der Informationsanspruch anderswo reicht, machte der SPD-Parlamentarier Bürsch mit Hinweis auf Schweden deutlich, wo es seit 1776 ein solches Gesetz gibt. Dort könne der Bürger über das Internet auch erfahren, wer Eigentümer eines Autos ist und wer welche Einkünfte habe. Das hätte in Deutschland manche Probleme der letzten Wochen nicht aufkommen lassen, fügte Bürsch in Anspielung auf die Debatte über Nebentätigkeiten von Politikern hinzu.

Stefan Uhlmann, ddp

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