Von Frank Patalong
Wenn es nach NRW-Innenminister Fritz Behrens ginge, müssten sich Ladendiebe künftig darauf einrichten, dass man ihnen DNS-Proben abnähme. Natürlich nur, wenn eine Wiederholungsgefahr bestünde, schränkte er im Deutschlandfunk ein - also so gut wie immer. Dann allerdings könne auf eine richterliche Entscheidung, wie sie bisher nötig ist, ruhig verzichtet werden.
Im Klartext: Das Sammeln und die Erfassung von Genmaterialien würde auch in Bezug auf Kleinkriminalität zum täglichen Bestandteil polizeilicher Routinearbeit.
Dass ein SPD-Innenminister so etwas sagen kann, ohne achtkantig aus dem Amt gejagt zu werden, zeigt, wie sehr sich Land und Welt verändert haben in den letzten zwei Jahrzehnten. Noch 1983 scheiterte der Versuch der damaligen Kohl-Regierung, in der BRD eine Volkszählung durchzuführen, an zahlreichen Protesten, Boykottaufrufen und Verfassungsbeschwerden - mitgetragen auch von vielen Grünen, SPD-Mitgliedern und Jusos. Das Schreckgespenst vom "gläsernen Bürger" bewegte Zehntausende. Viele zeigten sich bereit, lieber eine Vorstrafe in Kauf zu nehmen, als dem Staat Neugier über die jährliche Steuererklärung hinaus zu erlauben.
Eigentlich wollen alle
Zweiundzwanzig Jahre später wirkt das aberwitzig und undenkbar - und Innenpolitiker überbieten sich mit Vorschlägen und Plänen, wie man den Bürger endlich völlig transparent bekommen könne: Dass biometrische Merkmale in Pässen, eine stetige Ausweitung der Lauschangriffe und eine zunehmende Erfassung von DNS-Daten dazugehören werden, ist längst beschlossene Sache. Behrens ist da völlig auf Linie seines Parteifreundes Otto Schily.
Der bekommt wegen seiner DNS-Forderungen gerade mächtig Gegenwind auch aus den eigenen Reihen, aber letztlich ist das Teil des Spiels. Solche Prozesse funktionieren wie ein orientalischer Basar: Schily fordert, handelt, feilscht - und wird am Ende mehr bekommen, als seine Gegner ihm zugestehen wollten. Die stete Kompromisssuche zwischen Datenschützern und den Befürwortern größeren staatlichen Wissensdranges höhlt den Datenschutz Jahr um Jahr mehr aus.
Da können einem die einst als Hardliner verschrienen Schönbohms und Becksteins der Republik schon fast leid tun: Auch Bayerns Innenminister trommelt tapfer für eine Ausweitung der Gentests, doch geht seine auf Vernunft gebürstete Argumentation im schrillen "Her damit!"-Chor nahezu unter. Durch DNS-Analysen, begründete er im Bayrischen Rundfunk, warum er im Verbund mit Hessen schon bald mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative vorpreschen wolle, ließen sich "Unschuldige entlasten und Schuldige belasten". Sicher, unter anderem.
"Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts"
Sein Chef Edmund Stoiber drängt derweil darauf, dass die Bundesregierung "ihre Blockadehaltung" gegen eine Bundesratsinitiative für mehr DNS-Tests endlich aufgebe. Stoiber wörtlich: "Die DNA-Analyse muss zum Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts werden."
Da rennt er zumindest in Teilen der SPD offene Scheunentore ein. Schily und Co. denken längst in viel weiteren Rastern. Dass der schnelle Fahndungserfolg im Fall Moshammer jetzt allen Gentest-Befürwortern als Argument für die DNS-Tests dient, ist zwar Blödsinn, aber es ist publikumswirksam. Dass sich per DNS-Analyse eine Täterschaft einwandfrei nachweisen lässt, wenn man über a) den Täter und b) ein DNS-Sample verfügt, weiß man doch spätestens seit der hitzigen Diskussion um Vaterschaftstests.
Nur wenige Tage, nachdem nun der nur vom Vater initiierte DNS-Test verboten wurde, fordern Vertreter von Vater Staat die DNS-Identifizierung von Ladendieben: Vielleicht sollten zweifelnde Papas künftig ihren angeblichen Nachwuchs zum Kaugummiklauen animieren, wenn sie eine Genanalyse wünschen?
Der Zugriff auf die Daten des Bürgers liegt im Trend.
Das Briefgeheimnis bröckelt, seit die Zugriffsrechte des Staates auf elektronische Kommunikation ausgeweitet, die Telekommunikationsdienstleister gar zur Speicherung von Daten über das Kommunikationsverhalten ihrer eigenen Kunden zwangsverpflichtet wurden. Fast unbemerkt fällt Anfang April auch das Bankgeheimnis. Darauf, kleinere Nebenverdienste in der Steuererklärung vergessen zu können, braucht künftig niemand mehr zu hoffen: Die Banken melden Kontostände auf Anfrage an die Ämter. Wann immer und sooft diese das wünschen.
Lauter gute Absichten
Und zwar ungefragt, unbemerkt, automatisch und elektronisch. Zugriffsberechtigt ist nicht nur der Fiskus, sondern sind auch Sozialbehörden und Arbeitsämter. Die zunehmende Vernetzung verschiedenster Datenbanken schafft Möglichkeiten, von denen George Orwell Mitte des letzten Jahrhunderts noch gar nicht albträumen konnte. Hellsichtig aber hatte er durchaus vorhergesehen, dass die Dauerdurchleuchtung des Bürgers in seinem Buch "1984" nicht nur etwas mit totalitärer Kontrolle zu tun hatte, sondern auch mit einer seltsam ambivalenten Hass-Liebe zwischen Beobachter und Beobachtetem. Eigentlich wollen in der Gesellschaft von 1984 alle nur das jeweils Beste für sich oder das Gemeinwesen - was sie auch immer dafür halten.
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