• Drucken
  • Senden
  • Feedback
13.04.2005
 

Schnüffelsoftware

Spione auf dem Desktop

Von Michael Voregger

In Großbritannien gehört die flächendeckende Beobachtung der Bürger durch Kameras längst zum Alltag. Unternehmer können jetzt auch via Software ihre Angestellten kontrollieren, die Protokolle werden vor Gericht als Beweis akzeptiert. Auch in Deutschland spionieren Chefs ihren Mitarbeitern hinterher.

Büroarbeit: Schnüffler auf dem Desktop
DPA

Büroarbeit: Schnüffler auf dem Desktop

In Großbritannien ist die Arbeitsplatz-Kontrolle gewissermaßen staatlich verordnet: Auf der Insel ist am 1. Januar ein Gesetz zur Informationsfreiheit in Kraft getreten, das Behörden verpflichtet, Daten zu speichern und auf Anfrage herauszugeben. Das gleiche gilt für Firmen, die der öffentlichen Hand gehören. Im Schatten dieser Gesetzgebung wird auch die Überwachung am Arbeitsplatz weiter ausgebaut. Die britische Firma Firma 3ami hat gemeinsam mit dem Speicher-Spezialisten BridgeHead eine Lösung entwickelt, die alle misstrauischen Arbeitgeber überzeugen soll.

"Dadurch, dass wir uns auf die Einhaltung und regulierende Gesetze konzentrieren, haben wir eine wirksame Technik entwickelt, die gebraucht wird, um Beweise zu liefern", sagt Tony Cotterill, Vorstandsvorsitzender bei BridgeHead. "3ami hat darüber nachgedacht, wo dieser Beweis nützlich ist und hat das Konzept in einem Bereich raffiniert angewandt, der dem Management Kopfzerbrechen bereitet: Wie kann ich sicher wissen, was meine Mitarbeiter an ihren Computern tun?". Bisher galten Schnüffelsoftware, Keylogger und Logdateien vor Gericht im besten Fall als Indiz. Britische Gerichte sollen in Zukunft die Angaben der Überwachungssoftware als Beweis akzeptieren.

Jeder Mausklick wird festgehalten

Das Monitoring & Audit System soll Diebstähle von Betriebsgeheimnissen und Firmenspionage unterbinden. Es protokolliert, ob eine Datei verschickt, kopiert, ausgedruckt, gelöscht oder auf einem Datenträger gespeichert wurde. Ganz nebenbei wird jeder Mausklick festgehalten, Abbilder des Desktop werden gespeichert. "Wir wollten eine einfache und zuverlässige Lösung für das Überwachen von Angestellten, mit einer unkomplizierten Konfiguration, die aber alle Merkmale bietet, die unsere Kunden erwarten", sagte Tim Ellsmore, Manager Director bei 3am. "Wir machen hiermit einen großen Schritt zu besserer IT-Sicherheit. Zu wissen, dass man erwischt wird, ist ein starkes Abschreckungsmittel vor einer falschen Handlung." Die britische "National Hi-Tech Crime Unit" (NHTCU) geht davon aus, dass 80 Prozent der mittleren und großen Firmen auf der Insel schon einmal Opfer eines "Cyber-Verbrechens" geworden sind.

Videoüberwachung: Alltag im Königreich
Zur Großansicht
DDP

Videoüberwachung: Alltag im Königreich

In Zeiten der Wirtschaftskrise wird auch in Deutschland der Arbeitgeber immer öfter zum neugierigen Big Brother. Die Firma ProtectCom aus Saarbrücken vertreibt nicht nur die weltweit meistverkaufte Überwachungssoftware Spector, sondern hat mit Orvell Monitoring ein eigenes Produkt für den deutschen Markt entwickelt. Seit 2001 verzeichnet das Unternehmen zweistellige Zuwachsraten, und die Zahl der verkauften Lizenzen liegt im Jahr bei 15000.

"Es sind vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die sich für unsere Software interessieren. Viele Arbeitgeber wollen wissen, was ihre Angestellten an ihrem Rechner so treiben und möchten niemanden für sein Nichtstun bezahlen", sagt Carsten Rau, Geschäftsführer der Protectcom. "Wir weisen unsere Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Mitarbeiter über die Kontrolle informiert werden müssen." Die Software verfügt über eine Tarnung, die sie für den normalen Computernutzer unsichtbar macht.

"Die Verhältnismäßigkeit der Mittel prüfen"

In Deutschland gibt es kein Gesetz zum Einsatz von Überwachungssoftware am Arbeitsplatz. So führen Vorschriften in einzelnen Gesetzen und verschiedene Gerichtsurteile zu einer unübersichtlichen Lage. Unter Rechtsexperten ist die umfassende Kontrolle dabei mehr als umstritten. "Wenn man bei Verdachtsmomenten zu illegalen Tätigkeiten etwas laufen lässt, dann ist es vielleicht in Ordnung, aber es ist nicht in Ordnung seine Mitarbeiter ständig zu kontrollieren und dabei auch noch die Produktivität zu messen", erklärt Anselm Withöft, Rechtsanwalt aus Düsseldorf mit dem Schwerpunkt virtuelle Streitfälle. "Man muss sich die Verhältnismäßigkeit der Mittel anschauen und prüfen, ob der Arbeitgeber einen berechtigten Anlass hat."

Die Mitarbeiter zu unterrichten, reicht Anselm Withöft nicht aus. Er sieht im Monitoring einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Wolfgang Däubler, Professor für Arbeitsrecht, bewertet auch die eingesetzte Software zwiespältig: "Es stellt sich die Frage, wie intensiv wird überwacht. Kontrolliert das Programm sekundengenau alle Aktivitäten oder zeichnet Bilder des Bildschirms auf, dann geht es gar nicht. Da hätte ich Bedenken und den Betroffenen ist nur zu raten sich an den Datenschutzbeauftragten zu wenden." Eine Zustimmung der Mitarbeiter reicht also nicht aus, und in Zeiten von Wirtschaftskrise und Arbeitslosigkeit ist ohnehin fraglich, ob sie wirklich vollständig freiwillig gegeben würde.

Deutschland ist im Vergleich zu den USA oder Großbritannien noch ein Entwicklungsland bei der Überwachung am Arbeitsplatz. In den Vereinigten Staaten kontrollieren die großen Unternehmen nach Schätzungen etwa 80 Prozent der Computer. Die Mitarbeiter müssen nicht einmal unterrichtet werden, und Kündigungen auf Basis der Logdateien sind erlaubt. Soweit ist man hierzulande noch nicht, aber kontrolliert wird dennoch fleißig. Und wer den Spion nicht entdeckt, wird auch nicht klagen.

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Netzwelt
alles aus der Rubrik Web

© SPIEGEL ONLINE 2005
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP