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22.04.2005
 

Domain-Streit

Sat.1 muss Schmidt.de hergeben

Die bislang vom TV-Sender Sat.1 genutzte Domain Schmidt.de bekommt einen neuen Besitzer. Der heißt allerdings nicht Harald. Ein Webdesigner, der den Nachnamen Schmidt trägt, gewann einen Prozess um die Rechte an dem Domainnamen.

Harald Schmidt: Domain-Streitigkeiten
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DDP/ WDR

Harald Schmidt: Domain-Streitigkeiten

Dem Kläger stehe das Namensrecht an der Domain zu, weil er mit Nachnamen Schmidt heiße, befanden die Richter des Landgerichts Hannover.

Der Fernsehsender sei unbefugt, weil er nicht selbst Träger des Namens sei und vom berechtigten Inhaber des Namens, dem Entertainer Harald Schmidt, "keine wirksame Gestattung" erhalten habe. Dazu hätte der Namensinhaber dem Namensnutzer die weitgehend freie Verfügung über den Namen und den wirtschaftlichen Nutzen daraus erlauben müssen, so die Kammer. Ein solches Verfügungsrecht durch Harald Schmidt habe der Fernsehsender aber nicht bewiesen (AZ: 9 O 117/04).

Schmidt.de: Muss abgeschaltet werden
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Schmidt.de: Muss abgeschaltet werden

Auch Titelschutzrechte des Senders stünden dem namensrechtlichen Anspruch des Klägers nicht entgegen. Zwar bestünden Rechte an der "Harald Schmidt Show", nicht aber an dem gebräuchlichen bürgerlichen Namen Schmidt. Noch ist die Seite von Sat.1 allerdings online.

Harald Schmidts Late-Night-Sendung lief bis Ende Dezember 2003 auf Sat.1. Seit Januar dieses Jahres ist die "Harald Schmidt"-Show zweimal wöchentlich in der ARD zu sehen. Im Webangebot der ARD findet man Harald Schmidt unter http://www.daserste.de/haraldschmidt.

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