Sonntag, 22. November 2009

Netzwelt



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11.07.2005
 

Umstrittener Link

Neuer Streit zwischen Musikbranche und Heise-Verlag

Von Holger Dambeck

Die Musikbranche geht mit teuren Abmahnungen gegen Links auf einen russischen Musikanbieter vor, der MP3s zum Discounter-Tarif verkauft. Für den Heise-Verlag aus Hannover ein triftiger Grund, darüber zu berichten - umstrittener Link inklusive.

Website Allofmp3: Plattenindustrie will Links verbieten
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Website Allofmp3: Plattenindustrie will Links verbieten

Es ist schon erstaunlich, welche Vorstellungen mancher deutsche Richter vom Internet hat. In einem Streit zwischen der Musikindustrie und dem Heise-Verlag aus Hannover urteilte das Landgericht München I im März, dass die Erwähnung eines Unternehmens, dass illegale Software herstellt, in einem Presseartikel zulässig ist, ein Link zur Unternehmenswebsite jedoch nicht. Im konkreten Fall ging es um die Firma Slysoft. Die Firma mit Sitz in der Karibik stellt das CD-Kopierprogramm Clone CD und den DVD-Verschlüsselungsknacker AnyDVD her - Software, die gegen deutsches Urheberrecht verstoßen soll, weil sie Kopierschutz aushebelt.

Die Slysoft-Website ist unter der leicht zu erratenden Adresse www.slysoft.com zu finden.

Dass man an Unternehmensnamen einfach ein .com anhängt, um (in den meisten Fällen) direkt auf die Website der Firma zu kommen, wissen Surfer nicht erst seit gestern. Die com-Domain wurde nämlich extra für Firmen eingerichtet.

Die Münchner Richter werteten den Link zu Slysoft als vorsätzliche Beihilfe zu einer unerlaubten Handlung. Es sei nicht relevant, dass die Leser das Produkt auch über eine Suchmaschine finden könnten. Der Link mache das Auffinden "um ein Vielfaches bequemer" und erhöhe damit die Gefahr von Rechtsgutverletzungen erheblich. Den Bericht und die Erwähnung des Namens Slysoft beanstandeten die Richter hingegen nicht. Die Musikindustrie wollte ursprünglich den ganzen Artikel verbieten lassen.

Teure Abmahnungen aus München

Abmahnungen wegen Slysoft-Links hatte die Musikbranche bereits hundertfach verschickt. Ein einträgliches Geschäft für die damit beauftragte Münchner Kanzlei Waldorf: Pro Unterlassungserklärung werden mehrere Tausend Euro Anwaltskosten fällig.

Nach den Links auf Slysoft geht die Plattenindustrie nun gegen ein weiteres Ziel im Internet vor: die russische Musikplattform allofmp3. Diese verkauft MP3s zum Discountertarif - Shops wie Musicload oder iTunes können da nicht mithalten. Die russischen Musikdateien enthalten zudem keinerlei digitales Rechtemanagement (DRM) - können also frei kopiert und auf CD gebrannt werden. Die Musikbranche hat wiederholt erklärt, dass allofmp3 keine Lizenzen zum Verkauf von Musik in Deutschland besitze und das Angebot deshalb illegal sei.

Weil sich die Plattform nicht direkt aus dem Netz vertreiben lässt, entsprechende Klagen in Russland scheiterten, verfolgt die Branche nun offenbar eine andere, altbekannte Strategie: Die Kanzlei Waldorf mahnt Websitebetreiber ab, die auf allofmp3 verlinken. Das Landgericht München hatte in der vergangenen Woche eine einstweilige Verfügung zugelassen, was jedoch nicht mit einer Entscheidung in der Sache gleichzusetzen ist, auch wenn der Branchenverband Ifpi diesen Eindruck zu vermitteln versucht.

Allfomp3 verstoße gegen deutsches Urheberrecht, heißt es in einer Ifpi-Presseerklärung. Darauf müssten sich auch diejenigen einstellen, die für "solche illegalen Online-Angebote Werbung treiben oder sie anderweitig unterstützen", indem sie etwa "Gebrauchsanleitungen", positive Testberichte oder Links bereitstellten.

Provozierter Rechtsstreit

Sogar eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt habe auf ihrer Webseite auf das "illegale russische Angebot" verlinkt und den Dienst obendrein noch als "richtungsweisend" und "perfekt" angepriesen.

Der Heise-Verlag aus Hannover berichtete am Freitag Nachmittag über die neuen Abmahnungen - und setzte bewusst den Link zur russischen Website in den Artikel. Auch ohne Link ist die Seite leicht zu finden: durch einfaches Anhängen einer weitverbreiteten Endung an allofmp3.

Mit dem Link legt es der Verlag also indirekt auf einen Rechtsstreit mit der Plattenindustrie an. Man darf gespannt sein, ob diese darauf einsteigt. Bislang hatte sie den Verlag nur gebeten, Links zu allofmp3 auf Heise Online zu entfernen, eine Unterlassungserklärung liegt dem Verlag nach eigener Aussage bisher nicht vor.

Der zuständige Redakteur, Holger Bleich, bestritt gegenüber SPIEGEL ONLINE, dass der Verlag eine Klage provozieren will: "Nicht wir haben den Streit begonnen, sondern die andere Seite." Links gehörten in die Online-Berichterstattung wie die Seitenzahlen in eine Zeitschrift. "Sollen wir denn unseren Lesern in vorauseilendem Gehorsam Informationen vorenthalten", fragte Bleich, "weil sie den kommerziellen Interessen einer Gruppe von Unternehmen entgegenstehen?" Dies widerspräche dem journalistischen Auftrag.

Eine Abmahnung wird der Verlag kaum unterschreiben. Deshalb droht eine Auseinandersetzung vor Gericht, sofern die Kanzlei Waldorf ein Unterlassungserklärung abschickt. Ob das Gericht die Linksetzung ähnlich bewertet wie im Falle Slysoft, ist fraglich, denn es geht hier um Musik und nicht um Software, die Kopierschutz aushebelt, was nach dem neuen Urheberrecht verboten ist.

Letztlich müsste, das dürfte auch der Musikbranche klar sein, schon die Erwähnung des Namens allofmp3 verboten werden.

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