Der United States Court of Appeals wies den Einspruch der Frau gegen ein früheres Urteil zurück. Bei der Tauschbörse KaZaA hatte sie 30 Stücke heruntergeladen und, dem Prinzip der Tauschbörse folgend, dort auch weiterverbreitet. Für jeden der 30 Songs muss Cecilia Gonzalez nun 750 Dollar zahlen, zusammen also 22.500 Dollar.
Tauschbörse KazAa: Teure Downloads
Gonzalez argumentierte, dass sie die einzelnen Songs nur heruntergeladen habe, um besser entscheiden zu können, welche Musik sie später käuflich erwerben wolle. Bei zumindest 30 der insgesamt 1370 Musikstücke, die Gonzalez auf ihrer Festplatte gespeichert hatte, konnte sie aber den Nachweis nicht erbringen, dass sie die Musik später auch auf legalem Weg erworben hat. Nach eigenen Angaben hatte Gonzalez viele Musikstücke heruntergeladen, die sie bereits auf CD besaß - um sich den Aufwand des Umkopierens auf die Festplatte zu ersparen.
Gonzalez gehört zur ersten Gruppe von Tauschbörsenteilnehmern, die von der Recording Industry Association of America (RIAA) wegen Copyright-Verletzungen im September 2003 verklagt wurden.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Beschuldigte die Stücke sofort nach dem Anhören wieder hätte löschen müssen. "Eine Kopie, die heruntergeladen, gespielt und auf einer Festplatte für den zukünftigen Gebrauch gespeichert wird, dient als vollwertiger Ersatz für einen legal erhältlichen Tonträger", so die Urteilsbegründung. Gonzalez' Rechtfertigung sei ungefähr so Ernst zu nehmen, wie wenn ein Ladendieb behauptete, er habe 30 CDs nur zum Anhören gestohlen und würde die entsprechenden Tonträger später bezahlen.
Gonzalez dagegen hatte im Vorfeld des Prozesses gesagt, sie habe gemeinsam mit ihrem Mann ohnehin 30 Dollar im Monat für CDs ausgegeben, und daran hätte sich nach der Installation der Tauschsoftware nichts geändert.
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