Kläger und Beklagter sind sich bereits einig, das Gericht wird wahrscheinlich am 6. Januar über die Annahme der außergerichtlichen Einigung entscheiden. Sowohl Sony BMG als auch die klagende Electronic Frontier Foundation begrüßen die Bedingungen der Einigung als vorteilhaft.
Und die sehen im Detail so aus: Sony BMG verpflichtet sich zur Rücknahme der beanstandeten, mit dem Kopierschutz XCP verbundenen Musik-CDs. Der Kunde hat sodann die Wahl: Entweder, er nimmt eine Austausch-CD ohne Kopierschutz und drei Downloads von Sony BMG-Alben als Entschädigung, oder aber die Austausch-CD plus 7,50 Dollar plus einem Download - Sony BMG bezahlt also so zu sagen in "Naturalien".
Billig wäre auch das nicht für den Musikkonzern, denn schließlich geht es um zwei bis drei Millionen Kunden, die dieses Angebot wahrnehmen könnten. Dazu kommen noch einmal acht Millionen Kunden, denen Sony BMG im Rahmen der außergerichtlichen Einigung Ersatzdownloads für CDs mit dem Kopierschutz MediaMax anbieten muss.
Für Cindy Cohn, Chefjuristin der EFF, ist das ein zufriedenstellender Deal: "Die vorgeschlagene Einigung bringt den Kunden, die die schadhaften CDs gekauft haben, erhebliche Vorteile." Unter anderem sei das, dass die Kunden nun tatsächlich bekämen, was sie beim Kauf der CDs zu erstehen meinten, nämlich "Musik, die sie auf ihren Rechnern ohne Einschränkungen und Sicherheitsrisiken abspielen können".
Von Seiten des Konzerns hieß es nur, dort sei man "erfreut, zu einer Einigung gefunden zu haben".
Noch ist die Sache nicht ausgestanden
Das darf man getrost glauben, denn ein Prozess würde den Konzern wohl ungleich teurer zu stehen kommen. Dazu mag es aber anderenorts noch kommen.
Denn neben der Sammelklage der EFF ist noch eine weitere in Kalifornien gegen Sony BMG anhängig. Dazu kommt die Klage der Generalstaatsanwaltschaft von Texas gegen den Musikkonzern.
Auslöser der ganzen Affäre war der Einsatz des Kopierschutzes XCP durch Sony BMG. Dieser Kopierschutz installiert sich als "Rootkit" verborgen im Windows-System jedes Computers, auf dem man eine so "geschützte" CD abspielt, und stellt dort ein konkretes Sicherheitsrisiko dar. Weil die Software zudem ungefragt Systemeinstellungen verändert und die Funktion anderer Programme beeinträchtigt, kann man ihre vom Nutzer nicht autorisierte Installation nicht nur als "Computer-Einbruchsdelikt" sehen, sondern schlicht auch als Sachbeschädigung.
In der Öffentlichkeit hat der Fall die Debatte über das Für und Wider von Kopierschutzmaßnahmen erneut losgetreten. Sony BMG hatte vorgehabt, bis zum Jahresende alle Produkte auf dem US-Markt mit Kopierschutzmaßnahmen zu versehen. Seit Aufbrechen des XCP-Skandals verzichtet der Konzern darauf und überdenkt den künftigen Umgang mit Kopierschutzmaßnahmen.
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