Von Frank Patalong
Erstere soll nach seiner Vorstellung die ganze Härte des Gesetzes mit Geldstrafen bis zu 300.000 Euro und bis zu drei Jahren Haft treffen. Letztere solle man bei rechtlich bedenklichem Tausch- oder Kopierverhalten in einem abgestuften System ermahnen: Zunächst per mahnender E-Mail, dann per ordentlich zugestelltem Brief und schließlich mit Geldbußen von 300 bis 1500 Euro. Prinzipiell aber würde der Entwurf das Recht auf Kopien nicht nur bejahen, sondern sogar festschreiben: Bis zu fünf Kopien sollen dem zahlenden Kunden demnach verbrieft werden - au revoir, DRM-Software!
Ein Problem wäre das nicht nur für Firmen, die CDs und DVDs mit DRM-Software vertreiben, sondern auch für die diversen Download-Shops. Deren Lizenzen mit der Musikindustrie beruhen zu einem guten Teil auf DRM-Vereinbarungen.
So weit wie in Frankreich wären die Verbraucherverbände in Großbritannien gern. Der einflussreiche National Consumer Council (NCC) rief am Dienstag die Regierung dazu auf, ein Gesetz zum Schutz der Verbraucherrechte zu verabschieden - und zwar zum Schutz vor den Bestrebungen der Industrie. Die sorge mit ihren DRM-Programmen dafür, dass verbriefte Verbraucherrechte ausgehebelt würden. Also bedürfe es eines Gesetzes zum Schutz der Nutzungsrechte des Verbrauchers in digitalen Zeiten.
Mit Blick auf den sogenannten "Rootkit"-Skandal, bei dem Sony BMG einen Kopierschutz für CDs eingesetzt hatte, der nicht nur ein Sicherheitsrisiko darstellte, indem er den Rechner für Hacks und Viren öffnete, sondern auch aktiv Programme des Käufers beschädigte, erklärte NCC-Chefin Jill Johnstone einem Parlamentsausschuss: "Wegen der derzeitigen Situation sehen sich Konsumenten mit Sicherheitsrisiken für ihre Geräte konfrontiert, mit eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten der von ihnen gekauften Produkte, unzureichenden Informationen darüber und unfairen Vertragsbedingungen."
Gründe genug, meint der NCC, DRM-Software und Anverwandte schlicht zu verbieten. Und der Widerstand gegen Kopierschutz und Co ist nicht auf Europa begrenzt.
Am Montag verabschiedete die Regierung in Südkorea ein Gesetz, das wirkt, als hätten die Verfasser in Paris abgeschrieben. Auch hier setzen die Gesetzeshüter auf abgestufte Strafen, die neben das Delikt der schweren Produktpiraterie faktisch ein Bagatellvergehen stellen, dessen sich Schätzungen zufolge neun Millionen Franzosen und zehn bis elf Millionen Deutsche gewohnheitsmäßig schuldig machen: Sie werfen ihren CD- oder DVD-Brenner an oder loggen sich bei einer P2P-Börse ein.
Für solche Geräte bezahlt der Nutzer inzwischen nicht nur in Deutschland pauschal Abgaben, die in der generellen Erwartung erhoben werden, dass mit den Geräten Kopien gefertigt werden. Industriekritiker sehen in solchen Pauschalen prinzipiell einen gangbaren Weg: Stichworte wie die "Kultur-Flatrate" beschreiben ein Refinanzierungsmodell, bei denen den Autoren und Urhebern pauschale Entlohnungen für Kopien zukommen sollen.
Nur so, wie solche Abgaben bisher erhoben und verteilt werden, erscheinen sie eher als "Wiedergutmachungszahlungen" für erlittene Umsatzverluste der Entertainment-Industrie. Allein schon, die Pauschale am Gerät festzumachen und nicht an der Nutzung, ist letztlich ein Witz - in Deutschland allerdings einer mit Tradition.
Hierzulande genügt schon die grundsätzliche Möglichkeit, ein Gerät für eine bestimmte Sache zu nutzen, um daraus einen Gebührenanspruch zu legitimieren. Die GEZ führt mit PC-Abgaben und vielleicht auch bald solchen auf multimediafähige Handys vor, wie das geht. Ähnlich begründet die Gema Ansprüche auf PC-Abgaben, weil man damit prinzipiell Musik hören kann. Die PC-Hersteller fragen da zu Recht, wie viele Abgaben man ihnen noch aufdrücken darf.
Gerechter wäre eine Kopier-Pauschale, die sich einerseits am tatsächlichen Kopiergerät, anderseits an der dokumentierbaren Nutzung festmachen könnte: Zum Beispiel durch die Erhebung einer "Maut" für Breitband-Verbindungen.
Ein Paradebeispiel dafür, wie sinnfrei die Erhebung von pauschalen Gebühren auf den PC selbst sein kann, ist die Geräteabgabe, die Ende letzten Jahres die Verwertungsgesellschaft Wort vor Gericht erstreiten konnte. Zwölf Euro sollen künftig bei jedem PC-Kauf an die VG Wort wandern, die dieses Geld dann an die Rechteinhaber und Urheber digital vertriebener Schriftwerke verteilen soll.
Der bigotte Haken an der Sache: Online-Autoren, die das absolute Gros der Texte erstellen, für die hier kassiert wird, sind von der Ausschüttung der Tantiemen ausdrücklich ausgeschlossen. Irgendwo ankommen wird das Geld wohl trotzdem.
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