Von Frank Patalong
Nachdem Justizministerin Brigitte Zypries gestern die Neuregelung des Urheberrechts vorgestellt hatte, schrieben die Nachrichtenagenturen fast gleichlautend: "Privatkopien bleiben erlaubt." Kein Grund zur Aufregung also? Das "Fairsharing-Netzwerk" sieht das anders.
Unter der Überschrift "Schulhöfe als Hort der Kriminalität?" formulierte Fairsharing-Aktivist Malte Spitz: "Durch den Wegfall der Bagatellklausel werden Millionen Menschen in Deutschland kriminalisiert, besonders junge Menschen sind davon stark betroffen."
| Privatkopie - was erlaubt und was verboten ist | ||
| Von | Erlaubt/Geduldet | Verboten |
| Audio-CDs (ohne Kopierschutz) | Kopien für private Zwecke, Weitergabe an Freunde/Familie | Verkauf von Kopien, Einstellen von MP3s in Tauschbörsen |
| Kopien von Audio-CDs (Quelle ohne Kopierschutz) | Kopien für private Zwecke, Weitergabe an Freunde/Familie, sofern Quelle legal ist | Kopien, wenn Vorlage offensichtlich rechtswidrig erstellt wurde (neu) |
| Audio-CDs mit Kopierschutz | Analoge Kopien (über Ausgang des CD-Players oder Soundkarte) | Digitale Kopien, Verkauf von Kopien, Einstellen von MP3s in Tauschbörsen |
| Radio | Mitschnitte für private Zwecke, Weitergabe an Freunde/Familie | Verkauf von Kopien, Einstellen von MP3s in Tauschbörsen |
| Video-DVDs (ohne Kopierschutz) | Kopien für private Zwecke | Verkauf von Kopien, Einstellen von Videos in Tauschbörsen |
| Kopien von Video-DVDs (Quelle ohne Kopierschutz) | Kopien für private Zwecke, Weitergabe an Freunde/Familie, sofern Quelle legal ist | Kopien, wenn Vorlage offensichtlich rechtswidrig erstellt wurde (neu) |
| Video-DVDs mit Kopierschutz | Analoge Kopien (über Ausgang des DVD-Players oder Grafikkarte, durch Macrovision-Schutz aber meist nicht möglich) | Digitale Kopien, Verkauf von Kopien, Einstellen von Videos in Tauschbörsen |
| Fernsehen | Mitschnitte für private Zwecke, Weitergabe an Freunde/Familie | Verkauf von Kopien, Einstellen von Videos in Tauschbörsen |
| Tauschbörsen | Download oder Upload, sofern Erlaubnis der Rechteinhaber vorliegt | Download oder Upload, sofern keine Erlaubnis der Rechteinhaber vorliegt oder die Quelle illegal (neu) ist |
| Diese Tabelle gibt die in der juristischen Literatur verbreitete Auffassung wieder. Gerichte können im Einzelfall anders urteilen. | ||
Je nach Perspektive gibt es vor allem zwei Aufreger: Einerseits den Wegfall der bis vor kurzem angedachten Bagatellfallregelung, andererseits die Regelung der pauschalen Vergütung der Urheber durch prozentuale Preisaufschläge beim Verkauf kopierfähiger Hardware.
Letzterer Punkt gehört zu den wenigen wirklichen Neuregelungen: Der Gesetzgeber schreibt darin fest, dass die Hersteller kopierfähiger Gerätschaften einen Teil des Verkaufspreises an die Urheber und Rechteinhaber zahlen müssen. Der am Mittwoch bewilligte Entwurf schreibt ganz genau vor, wie hoch dieser Anteil sein darf: "Die Summe der Vergütungsansprüche aller Berechtigten für einen Gerätetyp darf fünf von Hundert des Verkaufspreises nicht übersteigen."
Von dieser "Deckelung" der Abgabe aber zeigt sich das "Aktionsbündnis Kopiervergütung", in dem sich unter anderem Dokumentarfilmer, Designer, Buchhändler, Bildende Künstler, Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, der Deutsche Hochschulverband, Journalisten, Schrifsteller, die Gewerkschaft ver.di und ein Übersetzerverband zusammen gefunden haben, "tief enttäuscht".
Industrieverband: Verhaltene Zustimmung
Ihnen allen geht die Abgabepflicht nicht weit genug: Sie wollen keine Höchstgrenze für eine Abgabe, sondern eine definitiv festgesetzte Pauschale - und das für alle Geräte, mit denen sich irgendwie Kopien erstellen lassen. Nachdem die Bundesregierung mit der Gesetzesvorlage "die Rechte der Urheber ignoriert" habe, sei nun das Parlament in der Pflicht: Das Aktionsbündnis appelliert an den Bundestag, der Vorlage die Zustimmung zu verweigern.
Das sieht der IT-Verband Bitkom anders: "Wir müssen jetzt alles dafür tun, dass der Entwurf nicht in den Ausschüssen zerredet wird oder gar stecken bleibt", meint Bitkom-Chef Jörg Menno Harms. Zwar sei das Gesetz in vielerlei Hinsicht ein Kompromiss. Die prozentuale Deckelung der Pauschalabgabe aber mache ihn aus Sicht der Hersteller erträglich. Sprich: Das Gesetz gibt der Industrie nicht alles, wonach sie verlangte, nimmt ihr aber auch nicht zu viel.
Zumindest das sieht auch Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, ganz ähnlich: "Der Vorschlag ist geprägt von den Interessen der Verwerter-Lobby und der Geräte-Industrie." Für sie ist das jedoch nichts Positives: "Urheber und Verbraucher werden unangemessen benachteiligt."
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Haftsrafe für Raupkopieren : 5 Jahre Haftsrafe für Kinderpornografie : 2 Jahre Was soll man dazu noch sagen??? Es gab für mich noch nie ein eindeutigeres Beispiel, dass (auch) in Deutschland das Geld die Justiz [...] mehr...
Nein, die Moral der Fans hat nicht gelitten und kriminell werden sie durch mächtige Institutionen erst gemacht. Wie so oft: Der Fisch fängt am Kopf an, zu stinken. Content wird inflationär produziert, in einer Geschwindigkeit, [...] mehr...
die gesamte maschinerie der musikindustrie tut mir nun wirklich nicht leid. zu DM zeiten wurden die preise für cd's willkürlich angezogen, von 29,90 über 31, 90, bis 34,90. nun gibt es die filesharing thematik, und natürlich [...] mehr...
Demnach wären die Organisatoren von P2P die 'Dachorganisation' einer organisierten Bande von Vertreibern nichtkommerzieller Kopien. Nochmal zum Thema Raub: §249 StGb: Besonders ist zu beachten, das die 'beweglichen [...] mehr...
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