Von Frank Patalong
Die Gesetzesvorlage habe, so Bettin, das "Urheberrecht endgültig verkocht". Zu guter Letzt sei die Ministerin auch noch bei der Bagatellklausel eingeknickt."
Markus Beckedahl, Vorstand des Netzwerks neue Medien pflichtet ihr bei: "Für das private Kopieren von Musik drohen nun drei Jahre Haft - auch auf dem Schulhof. Zwar können die Verfahren aufgrund von Geringfügigkeit eingestellt werden - doch sind hier die Verbraucher von der Laune und regionalen Befindlichkeiten der Staatsanwaltschaften abhängig. So kann es passieren, dass die nicht-gewerbliche Weitergabe von Mix-CDs an Freunde in Bayern Anlass für eine strafrechtliche Verfolgung sein kann, während es im Norden nicht verfolgt wird."
Edda Müller vom Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisiert: Es sei nun zu befürchen, dass - durch den von Zypries ebenfalls in Aussicht gestellten Auskunftsanspruch der Copyright-Halter gegenüber Internet-Providern - auf Eltern jugendlicher Internetnutzer eine Flutwelle von Abmahnungen mit erheblichen Anwaltskosten zukomme. Nun müsse man fürchten, auch wegen kleinerer Verstöße strafrechtlich belangt zu werden, obwohl für den Verbraucher in den meisten Fällen nicht erkennbar sei, welche Downloads legal und welche illegal sind.
Das aber weist Justizministerin Brigitte Zypries im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE weit von sich: "Wenn Sie morgen im Internet eine Kopie von 'Basic Instinct 2' herunterladen, wissen Sie doch, dass die da definitiv nicht hingehört." Ansonsten seien die Befürchtungen vor massenhaften Abmahnungen oder Anzeigen völlig überzogen. Schon die bisherige Praxis zeige, dass die Staatsanwaltschaften die Verfahren, die Bagatellcharakter hätten, in aller Regel einstellten. Gewerbsmäßige Raubkopie müsse dagegen mit Härte unterbunden werden.
Doch die Kritik endet nicht beim Thema Bagatellklausel. Auch mit der angeblichen Aufrechterhaltung des Rechtes auf Privatkopie sei es so weit nicht her, argumentiert Markus Beckedahl vom Netzwerk neue Medien. Es sei doch paradox, "dass das Anfertigen privater Kopien zulässig, aber die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen unter Strafandrohung verboten ist."
Tatsächlich schreibt der noch vom Bundestag zu genehmigende Gesetzesentwurf fest, dass es ein prinzipielles Recht auf Kopien zum privaten Gebrauch gibt. Allerdings heißt es in dem Entwurf auch: "Auf eine Durchsetzung der Privatkopie gegen technische Schutzmaßnahmen des Verwerters wird verzichtet."
Im Klartext: Dem Bürger wird zwar ein Recht eingeräumt, zugleich aber der Industrie erlaubt, die Wahrnehmung dieses Rechtes zu verhindern.
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