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31.03.2006
 

Warnung der Verbraucherschützer

Risiko für Downloader steigt

Duck Dich, Downloader - oder besser noch: Lass es sein. So könnte man das Fazit zusammenfassen, das die Stiftung Warentest nun in ihrer Zeitschrift "test" zog: Die Wahrscheinlichkeit, beim illegalen Download von Musik erwischt zu werden, sei enorm gestiegen.

Beim illegalen Herunterladen von Musik, Filmen oder Software wächst offenbar das Risko, erwischt zu werden. Wie die Stiftung Warentest am Donnerstag in Berlin mitteilte, hagelt es neuerdings zigtausende Anzeigen von der Industrie. Nutzer können nicht mehr darauf hoffen, in Tauschbörsen anonym zu bleiben, schreibt die Stiftung in der jüngsten Ausgabe ihrer Zeitschrift "Test".

Sachlich falsch, sagt Stiftung Warentest: Wer zum privaten Gebrauch raubkopiert, begeht ein Vergehen, kein Verbrechen
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DDP

Sachlich falsch, sagt Stiftung Warentest: Wer zum privaten Gebrauch raubkopiert, begeht ein Vergehen, kein Verbrechen

Dem Bericht zufolge können Downloader über die IP-Adresse ihres Rechners zurückverfolgt werden. Die Adressen würden von den Providern meist drei Monate lang gespeichert. Die Musikindustrie kann demnach Schadensersatz fordern, etwa in Höhe der CD-Preise. Dabei könnten je nach Größe der Musiksammlung schnell Tausende Euro zusammenkommen. Noch häufiger seien Abmahnungen, bei denen eine Unterlassungserklärung inklusive Anwaltsrechnung über einige hundert Euro zugestellt werde.

Die Verbraucherschützer kritisierten, dass die Industrie auch mit überzogen Mitteln kämpfe. So sei der Kino-Werbespot "Raubkopierer sind Verbrecher" juristisch falsch. Im strafrechtlichen Sinn handele es sich nicht um ein Verbrechen, sondern um ein Vergehen.

Die angekündigten fünf Jahre Haftstrafe drohten nur, wenn jemand gewerblich mit illegalen Kopien handele. In der Praxis müssten Raubkopierer vor allem mit Geldstrafen rechnen.

AP

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