Demnach stieg die Zahl der genehmigten Abhöraktionen von 34.374 im Jahre 2004 auf 42.508 im letzten Jahr. Besonders betroffen sind dabei Mobiltelefone, die in derartigen Abhöraktionen so gut wie immer einbezogen werden: Deutsche Richter gaben im letzten Jahr 42.011 entsprechende Genehmigungen.
Kein Wunder: Im Handy treffen sich die Bedürfnisse von Fahndern und Verfolgten. Das Handy bietet mit Prepaid-Karten und der Möglichkeit parallel gehaltener Verträge die Möglichkeit häufiger Nummernwechsel und damit scheinbaren Schutz. Für die Fahnder hat die "mobile Wanze" dagegen das Abhören enorm vereinfacht und ermöglicht unter anderem sogar das Erstellen von Bewegungsprofilen der Abgehörten - Fahnders Traum. Prinzipiell lassen sich Handys sogar zum aktiven Abhören eines Raumes nutzen, ohne dass der Abgehörte von sich aus eine Verbindung aktiviert hätte.
Vergleichsweise selten werden dagegen nach wie vor E-Mail- und Internetverbindungen überwacht. Allerdings sind in diesem Bereich auch die höchsten Steigerungsraten zu beobachten. Überwachten deutsche Fahnder 2004 gerade einmal 78 E-Mail-Accounts, waren es im letzten Jahr schon 365. Die Zahl der überwachten Internetanschlüsse stieg von 92 auf 193.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht in jährlichem Rhythmus die offiziellen Statistiken über genehmigte "strafprozessuale Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation gemäß § 110 Abs. 8 TKG", die auf entsprechenden Meldungen der Telekommunikationsunternehmen an die Netzagentur beruhen, zu denen die Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind. "Nach der Strafprozessordnung dürfen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation nur in Fällen besonders schwerer Kriminalität angewendet werden", heißt es dazu in einer aktuellen Mitteilung der Bundesnetzagentur. Dazu bedürfe es einer richterlichen Anordnung.
Gemeldet und erfasst werden von der Bundesnetzagentur also nur "erfolgreiche" Anträge der Fahnder, die zu einer entsprechenden richterlichen Anordnung führten. Die Gesamtzahl der Anträge auf Überwachung wird dagegen mit dieser Statistik nicht erfasst.
pat
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