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18.07.2006
 

Internetfähige PCs

Kritik an GEZ-Gebühren ab 2007 wächst

Der Präsident des Steuerzahlerbundes, Karl Heinz Däke, nennt die ab 2007 fälligen GEZ-Gebühren für internetfähige PC widersinnig, weltfremd und unternehmerfeindlich. Gegen das Vorhaben läuft bereits eine Verfassungsbeschwerde.

Es werde offenbar ein Vorwand gesucht, um noch mehr Millionen für ARD und ZDF locker zu machen, sagte der Präsident des Steuerzahlerbundes, Karl Heinz Däke, der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die Rundfunkabgabe auf internetfähige PC bezeichnete er als widersinnig, weltfremd und unternehmerfeindlich. Bereits zuvor hatte der Steuerzahlerbund gefordert, die ab 2007 fälligen Kosten durch eine Revision des Staatsvertrags rückgängig zu machen.

Internetfähiger PC: Ab 2007 ein Fall für die GEZ
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DDP

Internetfähiger PC: Ab 2007 ein Fall für die GEZ

Kritik gab es auch vom mittelstandspolitischen Sprecher der FDP, Paul Friedhoff. Es würden vor allem kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerker belastet, sagte er. Bereits jetzt zahle ein 150-Betten-Hotel im Jahr knapp 23.000 Euro GEZ-Gebühren - doppelt so viel wie im zweitteuersten EU-Land Frankreich.

Friedhoff verlangte eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die den Wettbewerb mit Privatsendern beende. Das gelte für die Werbung, den teuren Wettlauf um Übertragungsrechte sowie für die seichte Unterhaltung mit hochbezahlten Showmastern. Teil der Reform müsse auch sein, die bürokratische und teure GEZ abzuschaffen und die Rundfunkgebühren über Steuern einzuziehen.

Bernhard Rohleder, Chef des Branchenverbands Bitkom, nannte die GEZ-Gebühr auf Internet-PC "besonders ärgerlich", weil die Bundesregierung die Unternehmen zur elektronischen Steuererklärung und damit quasi zum Internetanschluss verpflichte.

Verfassungsbeschwerde eingereicht

Bereits vor zwei Jahren, als die GEZ-Gebühren für Computer beschlossen worden waren, hatte es heftige Proteste von Unternehmerverbänden und Selbstständigen gegeben. Nur die Tatsache, dass ein PC Internetfähig sei, könne nicht eine Gebührenpflicht zur Folge haben, lautete die Argumentation.

Gegen die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf Internet-PC läuft seit dem 31. März auch eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Beschwerdeführer sind drei Personen, die als Freiberufler und Gewerbetreibende von der Neuregelung direkt betroffen sind. Die Beschwerde wird von der aus Protest gegen die Gebühren gegründeten Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler unterstützt.

"Durch die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf sogenannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten", sagte die Frankfurter Rechtsanwältin Petra Marwitz. Bislang konnte jeder durch die Bereithaltung eines Gerätes, welches einzig den Zweck hat, Radio oder Fernsehen zu empfangen, selbst entscheiden, ob er die Rundfunkgebührenpflicht begründet. Bei den neuartigen Rundfunkempfangsgeräten bestimmten die Rundfunkanstalten durch die Wahl der Verbreitungswege, welche Geräte zu Rundfunkempfangsgeräten würden, erklärte Marwitz.

ZDF wollte keinen Kompromiss

Allzu weit sind ARD und ZDF beim Internetfernsehen aber noch nicht. Nur ausgewählte Sendungen sind online abrufbar - keinesfalls wird das gesamte Programm gestreamt. Nur Radioprogramme werden inzwischen nahezu komplett über Internet verbreitet. Deshalb wollten die Intendanten der ARD, offenbar auch um Protesten zu entgehen, für PC ab 2007 zunächst nur die Radiogebühr erheben - statt 17 Euro wären dann nicht einmal 6 Euro pro Monat fällig gewesen.

Das Ansinnen wurde nach Informationen der "Welt" jedoch schnell fallengelassen, weil das ZDF nicht mitspielte. Die Mainzer würden dann nämlich keinen Cent davon abbekommen, weil sie selbst kein Radio machen. "Da hat's kräftig geknallt", zitiert das Blatt einen Beobachter des Gebührenstreits zwischen ARD und ZDF.

Kleinbetriebe besonders betroffen

Neben internetfähigen PC sind von der Neuregelung auch Handys betroffen, mit denen sich Radio oder Fernsehen empfangen lassen. Für Privathaushalte gilt die sogenannte Zweitgerätebefreiung: Wer seinen Fernseher angemeldet hat, muss keinen zusätzlichen Gebührenbescheid der GEZ fürchten.

Im gewerblichen Bereich gilt die Zweitgerätebefreiung nur für "neuartige Empfangsgeräte". Wer also zwei traditionelle Fernseher im Unternehmen stehen hat, muss auch künftig hierfür zwei mal Gebühren zahlen. Neuartige Empfangsgeräte wie Internet-PC oder Handys sind gebührenfrei, wenn bereits ein anderes Gerät einem Grundstück zuzuordnen ist. Dies verdeutlicht, dass vor allem Selbständige und kleine Betriebe von der Neuregelung hart getroffen werden - große Unternehmen mit Tausenden PC werden kaum einen großen Unterschied bei ihren Ausgaben bemerken.

hda/AP

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