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25.07.2006
 

Gerichtsentscheid

Rezepte in Internetapotheken erlaubt

Das Monopol deutscher Apotheken wankt: Verschreibungspflichtige Medikamente können nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt künftig ebenso problemlos bei ausländischen Internetapotheken bestellt werden wie bisher schon rezeptfreie Arzneien.

Frankfurt am Main - Die holländische Internetapotheke Doc Morris darf nach einem Urteilsspruch des Landgerichts Frankfurt in Deutschland Arzneimittel versenden. Das gelte auch für verschreibungspflichtige Medikamente, teilte das Gericht mit.

Freiheit für rezeptpflichtige Medikamente: Arzneien via Internet
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AP

Freiheit für rezeptpflichtige Medikamente: Arzneien via Internet

Geklagt hatte der Deutsche Apothekerverband, der ein Verbot des Versandhandels mit Arzneien durchsetzen wollte. Das Urteil (AZ: 3-11 O 64/01) vom 21. Juli ist noch nicht rechtskräftig, der Apothekerverband kann in Berufung gehen.

Der Klage vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen den deutschen Apothekern und der niederländischen Internetapotheke. Diese bietet teils hohe Rabatte auf zuzahlungspflichtige Medikamente und bedroht damit das Stammgeschäft hiesiger Apotheker.

Bereits seit 2004 ist das Versandhandelsverbot von Medikamenten in Deutschland weitgehend aufgehoben. Inzwischen hat Doc Morris sogar seine erste Filiale hierzulande eröffnet.

hda/rtr

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