Von Frank Patalong
Das folgende Schreiben ging am Wochenende an die Ministerpräsidenten der Länder, an die Bundes-, Landes- und Kreisverbände der CDU und andere Empfänger.
Der Text im vollen Wortlaut:
"CDU-Mitglieder gegen Einführung von Rundfunkgebühren auf neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Nach Auslaufen des Moratoriums für neuartige Rundfunkempfangsgeräte zum 31. Dezember 2006 werden internetfähige PC, UMTS-Mobiltelefone und weitere Geräte als mögliche Rundfunkempfangsgeräte erfasst und somit gebührenpflichtig.
Besonders hart trifft die Beendigung des Moratoriums die Wirtschaft. Ca. 2,5 Mio. Kleinst und Mittelständische Unternehmen sowie ca. 800.000 Freiberufler würden zum 01.01.2007 erstmalig rundfunkgebührenpflichtig. Diese Gruppe müsste somit mehrfach Rundfunkgebühren zahlen. Dieser Umstand schwächt erneut den Standort Deutschland, da es in keiner anderen Industrienation derartige Gebühren gibt.
Auch private Haushalte sind von der Gebühr betroffen. Nicht jeder Haushalt, in dem ein PC vorhanden ist, verfügt zwangsläufig über einen Fernseher oder ein Radiogerät. Die Entscheidung, kein klassisches Rundfunkempfangsgerät vorzuhalten, ist dabei in den meisten Fällen bewusst getroffen. Somit ist auch die Entscheidung, Informationen aus anderen als den Öffentlich-Rechtlichen Medien zu beziehen, bewusst gefallen.
Wir, die Unterzeichnenden Mitglieder und engagiert im Mitgliedernetz der CDU Deutschlands, sprechen uns aus den folgenden Gründen ausdrücklich gegen die Erhebung der Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte aus:
- Unternehmen sind verpflichtet, diverse Steuervoranmeldungen und Sozialversicherungsmeldungen über das Internet abzugeben. Somit sind sie gezwungen, internetfähige PCs vorzuhalten. Neuartige Rundfunkempfangsgeräte – somit auch PCs – der Rundfunkgebührenpflicht zu unterwerfen ist unzulässig, da die Unternehmen keine Wahlmöglichkeit haben.
- In Unternehmen werden über das Internet kein Radio gehört oder Fernsehangebote wahrgenommen. Die PCs sind reine, unerlässliche Arbeitsmittel.
- Wer von zu Hause aus arbeitet, wird als Strafe für diesen Fleiß noch einmal zusätzlich zur Kasse gebeten: Ein beruflich genutzter PC gilt als zusätzlicher Standort eines Unternehmens. Wenn also ein Handwerker vom Spiele-PC im Kinderzimmer des Sohnes aus seine Steuererklärung ans Finanzamt schickt, muss er ein zweites Mal Fernsehgebühr bezahlen. In drastischen Fällen könnten Unternehmer sogar noch häufiger zur Kasse gebeten werden.
- Rundfunkgebühren auf neuartige Rundfunkempfangsgeräte belasten in erheblicher Weise Universitäten. Hier werden Rechner lediglich zu Forschung und Lehre genutzt.
- Vereine sind ebenfalls betroffen: Diejenigen, die bisher im Vereinsheim kein Radio oder Fernsehgerät hatten, jedoch einen internetfähigen PC, um zum Beispiel Wettkampfergebnisse auszuwerten, müssen ebenfalls ab dem 01. Januar 2007 Rundfunkgebühren zahlen, da sie nicht automatisch befreit sind.
- Nach einer Online-Studie des BR nutzen bislang nur 11% der Internet-User insgesamt den Live-Empfang von Radiosendungen über das Internet. Darin enthalten sind jedoch auch die privaten User und all diejenigen, die private Radioangebote hören.
- Nach derselben Studie nutzen bislang nur 2% der Internet-User insgesamt den Live-Empfang von Fernsehsendungen über das Internet, wobei auch hier die Nutzung von privaten Sendungen ebenfalls impliziert ist.
- Die heutige Kommunikationstechnik ist nicht in der Lage, flächendeckend TV-Übertragungen via Internet zu übermitteln. Lediglich der geringe Anteil von UMTS–Nutzern sowie DSL-6000-Nutzern können TV-Programme fast in Echtzeit über das Internet empfangen. Solange diese Technik nicht flächendeckend zur Verfügung steht, entspricht dies nicht dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Ebenso wird durch die zeitversetzte Übertragung die Anforderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages nicht erfüllt.
- Es besteht ein erheblicher Zweifel, ob das Internetangebot der Öffentlich-Rechtlichen Anstalten dem Grundversorgungsauftrag entspricht und somit überhaupt durch Gebühren finanziert werden darf. Diese Bedenken hat auch die EU-Kommission geäußert. Im Falle einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ist der Bestand der Regelung damit außerordentlich fraglich.
- Die Rundfunkgebührenpflicht erfasst zahlreiche Bürger unabhängig von der Entscheidung, Rundfunk empfangen zu wollen oder nicht. Jeder öffentlichrechtlichen Gebühr liegt das Prinzip zugrunde, dass mit ihr (wenn auch unter Umständen pauschaliert) eine tatsächliche Nutzung abgegolten wird. Dieses Prinzip wird hier durchbrochen, weil die gebührenpflichtige Nutzung eines PC keineswegs einfach unterstellt werden kann. Insbesondere bei gewerblichen PC-Nutzern steht eine solche Fiktion erkennbar im Widerspruch zur tatsächlichen Gerätenutzung.
- Das Internet ist eine Infrastruktur, die aus Servern und Clients besteht. Die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanbieter haben das Internet nicht erfunden. Sie sind für die Aufrechterhaltung nicht nötig. Sie stellen nur einen verschwindend geringen Anteil am Internet. Das Internet gehört jedem, der sich – ob als Anbieter oder User – einbringt. Somit fehlt jeder Besitzanspruch und damit auch die Legitimation, eine Gebühr auf internetfähige Geräte zu erheben. Die Tatsache, dass die Öffentlich-Rechtlichen Anstalten mit ihrem Online-Angebot einen minimalen Anteil zu dieser Infrastruktur beitragen, rechtfertigt keine pauschale Gebühr auf internetfähige Geräte. Dies ist vor allem der Fall, weil der Client als Gegenstück nicht zwangsläufig auf einen bestimmten Server zugreift.
- Das Internet ist ein Aktivmedium. Es dient der Kommunikation, bei der alle User mitwirken können. Es dient der Fernarbeit. Dies steht im krassen Gegensatz zu Fernsehen und Radio, welches rein passiver Natur ist, da lediglich eine einseitige Informationsabgabe erfolgt.
- Durch das Internetangebot der Öffentlich-Rechtlichen machen diese anderen Onlineanbietern de facto Konkurrenz. Die Inhaber anderer Websites müssen im Falle des Inkrafttretens der Gebühr zunächst eine Abgabe an die Mitanbieter zahlen, bevor sie selber Nutzen aus ihrem Angebot ziehen können.
- Den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten steht es wie jedem anderen Onlineanbieter frei, ihr Angebot so zu verschlüsseln, dass es nur gegen Entgelt eingesehen werden kann.
Aufgrund der vorgenannten Gründe fordern wir eine Verlängerung des Moratoriums für neuartige Rundfunkempfangsgeräte bis mindestens 31.12.2008 mit der Maßgabe, neuartige Rundfunkempfangsgeräte – insbesondere internetfähige PCs – grundsätzlich als nichtgebührenpflichtige Geräte einzustufen. Wir stellen ausdrücklich klar, dass die so genannte Verringerung der Rundfunkgebühren für diese Gerätegruppe keinen Kompromiss darstellt."
Unterzeichnet:
"Mitglieder der Christlich Demokratischen Union Deutschlands"
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