Berlin - Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Strafrechtsänderung. Demnach soll bereits der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Strafe gestellt werden. Bislang machten sich Computerkriminelle nur strafbar, wenn sie sich diese Daten auch aneigneten.
Einbruch in Computersysteme: Bis zu zehn Jahre Haft geplant
Bestraft werden können soll künftig auch das Herstellen oder Verbreiten von sogenannten Hacker-Tools, die bereits nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen. Mit dem Regierungsentwurf wird ein EU-Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme in nationales Recht umgesetzt.
In der Mitteilung des Bundesjustizministeriums ist mehrfach von "Hackern" und "Hacking" die Rede - gemeint sei damit das "'Knacken' von Computersicherheitssystemen, und Computersabotage". Beim Ministerium hat man sich also offenbar entschieden, sich von der seit Jahren brodelnden Diskussion um die Begriffe "Hacker", "Cracker", "Black Hat" und "White Hat" nicht weiter beirren zu lassen.
cis/AP
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