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20.09.2006
 

Gesetzesvorlage

Kabinett will mehr Schutz gegen Datenklau

Gegen Computerkriminalität soll ein neues Gesetz helfen, das heute vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Schon das unerlaubte Aufrufen von geschützten Daten soll beispielsweise strafbar, der Schutz von Privatanwendern verbessert werden.

Berlin - Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Strafrechtsänderung. Demnach soll bereits der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Strafe gestellt werden. Bislang machten sich Computerkriminelle nur strafbar, wenn sie sich diese Daten auch aneigneten.

Einbruch in Computersysteme: Bis zu zehn Jahre Haft geplant
[M]DDP;mmde

Einbruch in Computersysteme: Bis zu zehn Jahre Haft geplant

Darüber hinaus soll künftig auch private Datenverarbeitung geschützt werden. Momentan ist Computersabotage nur bei Angriffen gegen Betriebe und Behörden strafbar. Zudem soll das unbefugte Übermitteln von Computerdaten unter Strafe gestellt werden, bei dem die Dienste eines Servers durch eine Vielzahl von Anfragen so belastet wird, dass dessen Kapazitäten nicht ausreichen und der Server dadurch blockiert wird (denial of service attack). Besonders schwere Fälle der Computersabotage können mit Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Bestraft werden können soll künftig auch das Herstellen oder Verbreiten von sogenannten Hacker-Tools, die bereits nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen. Mit dem Regierungsentwurf wird ein EU-Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme in nationales Recht umgesetzt.

In der Mitteilung des Bundesjustizministeriums ist mehrfach von "Hackern" und "Hacking" die Rede - gemeint sei damit das "'Knacken' von Computersicherheitssystemen, und Computersabotage". Beim Ministerium hat man sich also offenbar entschieden, sich von der seit Jahren brodelnden Diskussion um die Begriffe "Hacker", "Cracker", "Black Hat" und "White Hat" nicht weiter beirren zu lassen.

cis/AP

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