Von Felix Knoke
US-Richter urteilt gegen Morpheus
Sieg für die Unterhaltungsindustrie - so beginnt Reuters einen Bericht über das Urteil eines amerikanisches Gerichts gegen den Filesharing-Service Morpheus. Morpheus, so der Richter, habe Millionen von Usern ermuntert, Musik, Filme und andere Werke ohne Genehmigung zu verbreiten, damit massive Copyright-Verletzungen gefördert und nichts gegen den Missbrauch von urheberrechtlich geschütztem Material getan. Der Fall, der von mehreren Hollywood-Studios, Plattenfirmen und Musik-Vertreibern gegen den Morpheus-Betreiber StreamCast und ähnliche Firmen angestrengt wurde, reicht bis ins Jahr 2001 zurück. Erst eine im letzten Jahr gefällte Entscheidung verhalf den Klägern nun zum Erfolg: Firmen können prinzipiell für ihre Technologie für den unerlaubten Vertrieb von Datenmaterial und daraus resultierenden Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden.
StreamCast hat kurz nach dem vorhersehbaren Urteil angekündigt, in Berufung zu gehen - niemals habe die Firma dazu aufgefordert, geschütztes Material über ihren Service zu verbreiten, die legalen Nutzungsmöglichkeiten seien dagegen überwältigend. Zudem werde man "weiterhin" User davor warnen, gegen das Urheberrecht zu verstoßen.
Derweil jubelt der Verband der amerikanischen Plattenfirmen RIAA: "Kein einziges Urteil kann das Piraterieproblem oder den Herausforderungen, denen sich die Musik-Community in den letzten Jahren ausgesetzt sieht, lösen. Aber es gibt keinen Zweifel, dass diese besondere Entscheidung klar macht, dass es Onlinemusik heute besser geht als gestern."
Zune kostet so viel wie ein iPod
Monatelang wurde über Microsofts Antwort auf den iPod spekuliert, jetzt ist der "Zuneday" gekommen und auf den Hype folgen nüchternere Töne. Microsoft wird den "sozial integrierten" Audioplayer und den dazu passenden Onlineshop Zune am 14. November in den Vereinigten Staaten auf den Markt bringen und mit einem Verkaufspreis für die Hardware von für 249,99 Dollar klar in Wettbewerb mit dem ebenso teuren 30-Gigabyte-iPod treten. Songs kosten, wenig überraschend, ebenfalls 99 Cent und Musik-Abos 14,99 Dollar. Die Musiklabels, so Ars Technica, können keinen Preiskampf wollen, (Mainstream-)Onlinemusik wird deswegen zunächst überall gleich viel kosten.
Ebenso wie bei der Xbox 360 kann man weiterhin beim Zune zunächst auch davon ausgehen, dass Microsoft für jedes verkaufte Gerät draufzahlt. Aber Microsoft, so ein Marketing-Manager, plane für dieses Jahr auch nicht, Profit mit dem Zune zu machen - dem Projekt liege eine mehrjährige Strategie zugrunde.
Game.one: MTV startet Games-Sendung
Nach dem Abwandern der Spielesendung GIGA GAMES ins digitale Satellitenfernsehen kommen mit MTV Game.one Computerspiele und ein Stück GIGA zurück in die freie Fernsehwelt. Am Mittwoch ging die erste Folge von Game.one auf Sendung, das im typischen MTV-Stil über Computerspiele und verwandtes Gebiet berichtet. Präsentiert wird die halbstündige Sendung nun jeden Mittwoch um 19:30 Uhr von den ehemaligen Giga-Games-Moderatoren Simon Krätschmer und Daniel Budimann.
Im Vorfeld sorgte das Bewerbungsvideo der beiden für Zustimmung unter Computerspielern: Unterlegt von melancholischer Musik erzählten sie die Geschichte des unglücklichen Klempners Mario, dessen Angebetete von "diesem Arschloch von Affen" entführt wurde - bebildert mit Szenen aus dem Videospielklassiker Donkey Kong.
Vergangenen Mittwoch ging es dann jedoch bunter zu. Um ein für alle Mal heraus zu finden, wer der beste Videospieler des Universums ist, stürzten sich die beiden Moderatoren mit dem Fallschirm aus einem Flugzeug und gaben sich ein Nintendo-DS-Duell im freien Fall. Einen privater Zusammenschnitt veröffentlichten die beiden in ihrem privaten Blog Budimon.de.
Ebaumsworld unter Feuer
Eric Bauman ist einer der wenigen, die mit einer privaten Website wirklich reich geworden sind. Auf Ebaumsworld.com veröffentlicht er jede Woche acht Videos, Bilder, Soundclips oder Online-Spiele - und zieht damit täglich 1,2 Millionen Klicks und jährlich 10 Millionen Dollar Werbeeinnahmen an Land. Doch so erfolgreich die Seite, so groß die Kritik. Grund ist seine Geschäftspraxis: Seine Mitarbeiter sammeln wöchentlich acht Videos, Bilder, Soundclips und Onlinespielchen aus dem Netz auf und veröffentlichen sie ohne Hinweis auf die Urheber. Viel schlimmer noch, alles Material wird mit dem Ebaumworld.com-Branding versehen, die eigentlichen Urheber fühlen sich betrogen, wenn nicht ums Geld, dann zumindest um die Aufmerksamkeit. Auf Seiten wie Ebaumsworldsucks.com wird zum Boykott aufgerufen, eine Sammelklage gegen Bauman ist in Vorbereitung.
In einer interessanten Reportage versucht Wired.com dem Phänomen Ebaumsworld.com und seinem Gründer auf den Grund zu gehen. Das gelingt nicht ganz - Eric Baumann bleibt blass, der Konflikt Filesharing-Mentalität versus Betrugsgefühle der Benutzer und Benutzten bleibt außen vor - doch vermag Wired.com ein Licht auf User-generated-Content zu werfen, den es lange vor YouTube und Flickr.com gab.
Gigantisches Insekt fällt über Deutschland her
Mit Katastrophen wird Politik und hin und wieder ein Kanzler gemacht: die Flut, Arbeitslosigkeit, Gesundheitsreform. Doch was die neueste, schreckliche Bedrohung Deutschlands in der politischen Landschaft anrichten wird, ist noch lange nicht absehbar. Ein gigantisches Insekt fällt über Deutschland her und niemand hat's bemerkt.
Aber die eifrige Google-Earth-Community, die neben fliegenden Autos und nackten Riesen alles entdeckt, was sonst kein Auge sieht, hat den gigantischen Schädling ausfindig gemacht: In der Nähe von Aalen direkt neben der A7! Was zunächst aussieht wie ein Ohrwurm gehört in Wirklichkeit in die Klasse der Fransenflügler, die normalerweise 0,5 bis 12 Millimeter groß werden, sich meist unsexuell fortpflanzen und vor allem Fruchtsäfte und Schweiß mit ihrem Mundwerkzeug aufsaugen.
Von was sich Fransenflügler in der nun aufgetauchten Größe ernähren, ist aber noch nicht klar. Alle Saftfabriken in Süddeutschland sollten jedoch vorerst die Produktion einstellen, Sonnenanbeter großzügig auf Antitranspiranzien zurückgreifen - bis endgültig herausgefunden wird, ob es sich in Wirklichkeit nicht nur um ein unglückliches Miniexemplar handelt, das in einen Scanner der Google-Earth-Bilder geraten ist ...
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