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16.10.2006
 

Computer-Abgabe

CDU-Rebellen machen bei Ministerpräsidenten Druck gegen GEZ

Empörung über die geplante Rundfunkgebühr für Internet-Computer: Jetzt protestieren Unionspolitiker in einem offenen Brief, der SPIEGEL ONLINE vorliegt. Die Ministerpräsidenten der Länder sollen die Gebühr doch noch stoppen. Wirtschaftsverbände klatschen Beifall.

Immerhin knapp 500 CDU-Mitglieder haben den Aufruf unterschrieben, der die GEZ-Gebühr für Internet-PCs doch noch stoppen soll. Insgesamt stehen schon mehr als 2400 Namen unter dem Protestbrief der Unions-Rebellen. Eine Bundestagsabgeordnete ist dabei, ein niedersächsischer Landtagsabgeordneter - und der komplette CDU-Gemeindeverband Zetel sowie der Kreisverband Hannover-Land der CDU-Mittelstandsvereinigung.

GEZ-Drohung: Unionsrebellen wollen die PC-Gebühr verschieben

GEZ-Drohung: Unionsrebellen wollen die PC-Gebühr verschieben

Eigentlich sollten auch noch wesentlich prominentere Unterstützer mit ihrer Unterschrift vertreten sein. Aber sie haben ihre Bedenken gegenüber der PC-Gebühr zugunsten des innerparteilichen Friedens zurückgestellt. Der Streit um die Gesundheitsreform hat schon genug Ärger verursacht, heißt es intern.

Christoph Hartmann, der Landesvorsitzende der FDP-Saar, unterstützt den Aufruf explizit. Und auch der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) stimmt mit CDU-Rebellen darin überein, dass Computer weiter von der Gebührenpflicht befreit sein sollen. Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sagt: "Die Ministerpräsidenten sollten den Mut haben, das absurde Konzept endlich zu begraben.". Die Initiative PC-Protest schließt sich der Kritik an: "Wir fordern - Keine GEZ-Gebühren für internetfähige PCs und Handys!"

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) stimmt ebenfalls zu: "Eine Verlängerung des Moratoriums um weitere zwei Jahre ist zum aktuellen Zeitpunkt die einzig sinnvolle Möglichkeit, um keine für die geänderte Mediennutzung unpassende und vor allem Unternehmen benachteiligende Regelung in Bestandskraft erwachsen zu lassen", sagt Präsident Arndt Groth. Man brauche eine "sinnvolle und der aktuellen technischen Entwicklung angepasste Lösung". Und auch der mächtige Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) unterstützt die Initiative "in ihren Grundzügen".

SPIEGEL ONLINE dokumentiert exklusiv den offenen Brief der Initiative, der am heutigen Montag um 12 Uhr den Ministerpräsidenten der Länder zugestellt wird:

"Sehr geehrte Herren Ministerpräsidenten,

in der anstehenden Ministerpräsidentenkonferenz beraten Sie unter anderem die noch offenen Fragen hinsichtlich des Moratoriums für neuartige Rundfunkempfangsgeräte.

Wir haben in der Vergangenheit, neben zahlreichen anderen Verbänden, Organisationen und Personen, unseren Protest gegen die Beendigung des Moratoriums zum Ausdruck gebracht.

Aufgrund der nachfolgenden Argumente, wobei wir hier nur die Wesentlichsten aufgelistet haben, fordern wir Sie erneut auf, das Moratorium zu verlängern:

  • Ca. 2,5 Mio. kleinst- und mittelständische Unternehmer sowie ca. 800.000 Freiberufler würden ab dem 01.01.2007 erstmalig Rundfunkgebührenpflichtig. Die betroffenen Unternehmer unterliegen dann Mehrfachbelastungen, da sie als Privatpersonen und für jeden Unternehmensstandort Rundfunkgebühren zu entrichten hätten. Von einer Entlastung aufgrund der Zweitgeräteregelung kann unter diesen Gesichtspunkten nicht gesprochen werden.

  • Aufgrund der Rechtslage ist es Unternehmern unmöglich auf die Nutzung eines PCs zu verzichten, da Umsatzsteuer- und Sozialversicherungsmeldungen via Internet zu erfolgen haben. Auch andere Berufsgruppen, wie z.B. Ärzte oder Landwirte können wegen der Gesetzgebung nicht auf die Nutzung neuartiger Empfangsgeräte verzichten. Dies stellt einen fundamentalen Eingriff in die Entscheidungsfreiheit dar. Betroffen sind in diesem Fall auch alle Personen, die sich bewusst über andere als die öffentlich-rechtlichen Medien informieren.

  • Die Gebühr auf neuartige Empfangsgeräte lässt die technischen Einschränkungen vollkommen außer Acht: weder die Internetverbindungen noch die Systemvorrausetzungen der Geräte lassen flächendeckende Abrufbarkeit im Sinne des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zu. Diese technischen Unterschiede führen in der Folge zu einer Ungleichbehandlung der PC-Nutzer.

  • Jeder öffentlich-rechtlichen Gebühr liegt das Prinzip zugrunde, dass mit ihr (wenn auch unter Umständen pauschaliert) eine tatsächliche Nutzung abgegolten wird. Dieses Prinzip wird hier durchbrochen, weil die gebührenpflichtige Nutzung eines PC keineswegs einfach unterstellt werden kann.

  • Das Internet ist eine selbständige Infrastruktur. Die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanbieter sind für die Aufrechterhaltung des Selbigen nicht nötig. Das Internet gehört jedem, der sich – ob als Anbieter oder User – einbringt. Somit fehlt jeder Besitzanspruch und damit auch die Legitimation, eine Gebühr auf internetfähige Geräte zu erheben. Dies ist vor allem der Fall, weil der Client nicht zwangsläufig auf einen bestimmten Server zugreift.

  • PCs sind Gebrauchs- und Alltagskommunikationsgeräte. Sie sind im Gegensatz zu Radio und Fernsehen Aktivmedien.

  • Trotz des enormen Anstieges der Haushalte, in denen ein PC vorhanden ist, ist die Zahl der Haushalte mit Fernseh- und Radiogeräten nachweislich nicht zurückgegangen. Es liegt also keine Gebührenaufkommensminderung vor, da neuartige Geräte die Klassischen nicht ersetzen.

  • Die Bürger der Bundesrepublik Deutschland würden nach Beendigung des Moratoriums für einen weltweit kostenfreien Empfang der Rundfunkprogramme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands über das Internet bezahlen. Dies sehen wir als eine grobe Ungleichbehandlung ins besondere gegenüber den Mitbürgern in der EU an.

  • Es besteht ein erheblicher Zweifel, ob das Internetangebot der Öffentlich-Rechtlichen Anstalten dem Grundversorgungsauftrag entspricht und somit überhaupt durch Gebühren finanziert werden darf. Diese Bedenken hat auch die EU-Kommission geäußert.

In den vergangen Wochen wurde seitens Ihrer Häuser mehrfach darauf verwiesen, die Verlängerung des Moratoriums sei in der Kürze der Zeit nicht mehr durchführbar. Wir erachten diese Aussage als unrichtig, da es sich lediglich um die Änderung einer einzigen Zahl im Rundfunkgebührenstaatsvertrag handelt. Alle Landesparlamente haben vor Ende des Jahres noch mindestens zwei Plenarsitzungen. Eine Änderung dieser einen Zahl ist daher aus unserer Sicht durchaus möglich.

Die Menschen, Ihre Wähler, werden Ihre Entscheidung in dieser Frage nicht vergessen.

CDU-Mitglieder gegen Einführung von Rundfunkgebühren auf neuartige Rundfunkempfangsgeräte"

cis

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31.05.2010 von Dr. Sorglos: Der Sumpf aus Politik und ÖR Medien

Das es in Deutschland offenbar nicht möglich ist, diesen Moloch aus 29 TV und fast 60 öffentlich rechtlichen Radiostationen zur "Grundversorgung" loszuwerden, zeigt uns den Stand unserer "repräsentativen [...] mehr...

31.05.2010 von karmamarga: Geht´s noch???!!

Sie und der Professor aus Heidelberg sitzen dem Irrtum auf, sofern Sie jetzt von PC+Smartphone und Co reden, dass die Rundfunkgebühren für die "neuartigen Empfangsgeräte", weil sie von den Länderchefs zum Gesetz [...] mehr...

30.05.2010 von mac4ever: Einnahmen generieren

Brilliante Idee. Bitte unbedingt mit Beamten verwalten, die Pensionen aus Steuergeldern erhalten. Man gönnt sich ja sonst nichts. mehr...

30.05.2010 von karmamarga: Sie schneiden ein wichtiges Thema an

Es gibt durchaus noch Gebiete ohne Breitbandanbindung. Und die Rundfunkgesetze sagen klar, dass die Versorgung in ausreichender Qualität zu erfolgen hat. Die Rudfunkanstalten können so ihrem Auftrag für die "neuartigen [...] mehr...

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