Mit seiner Entscheidung gab das OLG Düsseldorf einer Berufungsklage von Drucker-Herstellern statt. Zuvor hatte das Düsseldorfer Landgericht im Januar 2006 zugunsten der Verwertungsgesellschaft Wort entschieden, die eine Abgabe beim Verkauf jedes einzelnen Druckers einfordert.
Drohende Abgabe: Die VG Wort will am Umsatz mit dem Preiswert-Produkt Drucker beteiligt werden. Für Multifunktionsgeräte (ab ca. 100 Euro) könnten bis zu 120 Euro Abgabe fällig werden
Zumal es dabei angeblich um erhebliche Summen geht. Der Branchenverband Bitkom verweist darauf, dass die VG Wort Geräte-abhängig Abgaben in einer Höhe von 10 bis 300 Euro gefordert habe. VG-Wort-Vorstand Ferdinand Melichar will beim Bundesgerichtshof eine Revision erreichen. Dort sei bereits ein ähnlicher Fall anhängig, in dem das OLG Stuttgart einen Drucker-Hersteller zur Zahlung von 1,4 Millionen Euro nach dem Urheberrechtsgesetz verurteilt habe.
Die vom Bitkom genannten Millionensummen bezeichnet Melichar allerdings als "Blödsinn". Es gehe den Druckerherstellern nicht darum, eine wie hoch auch immer angesetzte Forderung zu senken: "Das Stuttgarter Oberlandesgericht hatte vier Euro pro Gerät vorgeschlagen. Wir hätten dem zugestimmt, aber die Druckerhersteller haben abgelehnt. Die wollen gar keine Abgabe."
Die Druckerhersteller Canon, Epson, Kyocera und Xerox hätten nach Schätzungen ihres Anwaltes Markus Wirz von der Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing rückwirkend ab 2001 eine Urheberrechtsabgabe von 400 Millionen Euro bezahlen müssen. "Erstmals hat ein deutsches Gericht die grundsätzliche Forderung von Urheberrechtsabgaben abgelehnt", sagte Wirz nach der Verkündung des Urteils.
Die Revision steht schon an
Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sagte, die Richter in Düsseldorf hätten dem "fragwürdigen Versuch" der VG Wort, Drucker mit Abgaben zu belegen "eine klare Absage" erteilt. Die IT-Branche lehne es ab, Drucker als Kopiergeräte zu werten. "Niemand nutzt einen Drucker in erster Linie, um am PC geschützte Inhalte zu kopieren", sagte Rohleder. "Dazu braucht es vor allem einen Scanner, und auf den müssen die Käufer bereits Abgaben zahlen." IT-Geräte müssten danach beurteilt werden, ob sie tatsächlich im nennenswerten Umfang zum Kopieren genutzt werden. Eine solche Klausel sieht der Regierungsentwurf zur Novelle des Urheberrechts vor.
VG-Wort-Chef Ferdinand Melichar zeigte sich von dem Urteil, dessen offizielle Begründung noch aussteht, unbeeindruckt. Das Stuttgarter Oberlandesgericht habe im Mai 2006 zugunsten der VG Wort entschieden. Auch dieses Verfahren sei nun beim Bundesgerichtshof anhängig.
In einer aktuellen Pressemitteilung der VG Wort heißt es darum kategorisch: "Das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, mit dem eine Klage der VG WORT auf Vergütungspflicht von Druckern erstmals abgewiesen wurde, hat keinerlei Relevanz in der gegenwärtigen Diskussion um Urheberrechtsabgaben." Für Melichar sei das in Düsseldorf durchgeführte Verfahren einmal mehr das Ergebnis der konstanten Taktik der Drucker-Industrie, längst fällige Vergütungszahlungen durch Ausschöpfung aller Rechtsmittel so lange wie möglich zu verzögern.
Die VG Wort wurde 1958 gegründet und zieht die Tantiemen aus Zweitnutzungsrechten von journalistischen, wissenschaftlichen und literarischen Texten in Deutschland ein. Unter anderem erhebt die VG Wort Urheberrechtsabgaben auf Kopierer und Scanner.
(Az: 20 U 38/06)
pat/ddp/dpa
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Netzwelt | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Web | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2007
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH