Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet heute, ob der Staat heimlich die Computer von Beschuldigten durchsuchen kann. Mit dem für die Praxis der Ermittler wichtigen Beschluss will der BGH klären, ob die bisherigen gesetzlichen Grundlagen für das heimliche Ausforschen von Computerfestplatten ausreichen. Ein BGH-Ermittlungsrichter hatte dies im Februar vergangenen Jahres bejaht, ein anderer im November verneint. Die Bundesanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt, so dass nun abschließend entschieden werden muss.
Firewall: Hintertüren für Ermittler?
Die Entscheidung ist brisant, weil das Bundesinnenministerium erst vor kurzem die technischen Voraussetzungen für Online-Durchsuchungen beim Bundeskriminalamt verbessern wollte. Damit sollte unter anderem die Aufklärung möglicher Terrorplanungen verbessert werden. Wenn der BGH die bisherigen Vorschriften als nicht ausreichend einstuft, müsste zunächst eine neue Regelung geschaffen werden.
Die Online-Durchsuchung wurde in der Vergangenheit bereits gegen Beschuldigte eingesetzt, etwa um die Mails mutmaßlicher Mitglieder einer kriminellen Bande zu lesen. Das Durchforsten kann nur stattfinden, solange der Computer des Beschuldigten eingeschaltet ist. Die Maßnahme muss von einem Richter angeordnet werden.
phw/AP/dpa
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