Von Frank Patalong
Tatsächlich hatte der Gesetzgeber die Öffentlich-Rechtlichen Mitte der achtziger Jahre gerade deshalb erhalten und gestärkt, um dem freien Schaffen der Privaten eine hochwertige Grundversorgung entgegenzusetzen. Damals war das plausibel: Das Privatfernsehen stürzte sich auf Preiswertes, auf Trash und Nischenangebote, setzte den ARD-Tagesthemen schon mal Hugo Egon Balder entgegen, der bei "Tutti Frutti" Trivial-Quiz mit strippenden Models verquickte. Lang ist's her.
Inzwischen besetzen private Fernsehsender alle Nischen, in denen sich Geld verdienen lässt - auch und gerade qualitativ hochwertige Nischen. Die Frage ist nun, ob die Öffentlich-Rechtlichen sie aus diesen Nischen verdrängen dürfen.
Lernen aus dem Beispiel Nickelodeon
Beispiel Nickelodeon: 1995 startete der erste Anlauf für einen deutschen Kindersender. Doch der Privatsender Nickelodeon wurde von dem öffentlich-rechtlichen Kinderkanal verdrängt - und 1998 eingestellt. Es war ein Musterfall dafür, wie ein privates Nischenprodukt durch vermeintliche öffentlich-rechtliche Grundversorgung zugrunde ging.
Die Privaten lernten daraus. Dass Phoenix 1997 als Nachrichtenkanal an den Start ging, konnten sie verhindern: Der Sender wurde zum Dokumentations- und Parlamentskanal umgewidmet. Den Privatsendern n-tv und N24 blieb gebührenfinanzierte Konkurrenz erspart.
Im März lehnte SPD-Chef Kurt Beck ganz offiziell die "gebührenfinanzierte Gründung von Portalen" ab, "die bereits existieren". Trotzdem ist das Problem der öffentlich-rechtlichen Ausweitung keineswegs kleiner geworden. Per Satellit sind inzwischen gut 20 öffentlich-rechtliche Sender zu empfangen. Im DVB-T-Spektrum im Raum Köln sind 12 der 24 Sender öffentlich-rechtlich - wenn die Privaten gar nichts zu bieten haben, bleibt den Altenpflegern der Region so immerhin der MDR als Bespaßungs-Alternative. Der befunkt Nordrhein-Westfalen so flächendeckend wie NDR oder SWF. Ein Musterbeispiel für öffentlich-rechtliche Durchsetzungskraft.
Öffentlich-rechtlicher Traum von Großbritannien
Werden ARD und ZDF diese Kraft auch bei Handy-Fernsehen und Internet einsetzen dürfen? Der privaten Konkurrenz graut es vor der finanziellen Macht und der Ausstattung der Öffentlich-Rechtlichen, sowohl bei den Nachrichten als auch im übrigen Programm. Bisher sind sie auf den neuen Plattformen nicht sonderlich erfolgreich, wenn man sie in direkten Vergleich zu kommerziellen Angeboten setzt (und zu ihren eigenen finanziellen Mitteln). Falls sich das ändert, ginge das zu Lasten der privaten Konkurrenz - die auf Erfolg beim Publikum angewiesen ist, um mit Werbung Geld zu verdienen, während ARD und ZDF auf dem Gebührenstrom schwimmen.
Wie so etwas eine ganze Medienlandschaft klein halten kann, ist in Großbritannien zu besichtigen. Dort leistet die öffentlich-rechtliche BBC online Großartiges - und die Konkurrenz bekommt keinen Fuß auf den Boden. Wie auch? Neben dem Platzhirsch sehen alle klein aus.
Mit Grundversorgung und Programmbegleitung habe das alles nichts mehr zu tun, sagt Christian Schmidt von CDU-Basis.de. ARD und ZDF dürften nicht in Konkurrenz zu Sendern und Spartenangeboten treten, die den Bedarf schon abdecken. Schmidt: "Schließlich heißt es Grundversorgung, nicht Soap-, Doku- oder Sportversorgung."
Sie haben es so gewollt
Grundversorgung - darunter verstehen allerdings die Grünen "nicht nur Minimalversorgung", sagt deren Medienpolitikerin Grietje Bettin. Im Prinzip wird das jetzige System quer durch die Parteien gestützt.
Nur die FDP äußert sich wolkig und verhalten skeptisch: "Die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen in unserem dualen Rundfunksystem neu bestimmt werden", sagt Medienpolitiker Christoph Waitz. "Wir wollen, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig nicht in einen Wettbewerb um die Zuschauerquoten begibt, sondern vielmehr Maßstäbe für Qualitätsfernsehen setzt." Dazu dürfte auch VPRT-Sprecher Jürgen Doetz nicken können.
Über genau diese Frage der Grundversorgung wird nun nach dem EU-Beschluss in den kommenden zwei Jahren diskutiert werden. Doetz sieht die Ministerpräsidenten der Bundesländer gefordert, die Vorgaben der EU im Rundfunkstaatsvertrag umzusetzen - und die Anstalten dazu aufgerufen, sich "an klar definierte Bewährungsauflagen" zu halten. Dies werde darüber entscheiden, "ob die zukünftige Ausgestaltung der Rundfunkfinanzierung vor der EU bestehen wird".
Schmidt von CDU-Basis.de ist da weniger optimistisch. Zwei Jahre seien eine lange Zeit, um Tatsachen zu schaffen. "Es wäre natürlich wünschenswert, wenn man jetzt eine klare Ansage auch aus den Staatskanzleien und den Anstalten erhalten würde." Da aber herrsche Funkstille - nur die EU-Entscheidung werde begrüßt.
Für Schmidts Argumentation spricht die Zuversicht von ZDF-Intendant Schächter, dem derzeit lautesten Lobbyisten der Öffentlich-Rechtlichen. Die EU habe es ermöglicht, dass die Zuschauer "auch in Zukunft die Sendungen und Angebote des ZDF auf den von ihnen gewählten Verbreitungswegen" empfangen können, sagte Schächter nach dem Beschluss. "Daheim oder unterwegs."
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Netzwelt | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Web | RSS |
| alles zum Thema Umbruch der Medienwelt | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2007
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH