Von Konrad Lischka
Gelöschte Auktionen
Viele Verkäufer fühlen sich ungerecht behandelt, häufigste Kritik: Beim Löschen harmloser Auktionen mit nur formalen Verstößen ginge eBay übertrieben hart vor. Beispiel: Stephan Lüdde aus Siegburg verkauft ein Blue-Ray-Laufwerk. Auf dem Gerät klebt ein Logo "PS3 kompatibel", er nimmt das Stichwort PS3 in die Auktion auf. Die wird gelöscht. Grund: Keyword-Spamming, also die irreführende, zusammenhanglose Verwendung populärer Suchbegriffe. Anderes Beispiel: Ein Verkäufer gebrauchter Bücher verlinkt die eBay-Subdomäne http://buecher.search.ebay.de/ - die Auktionen werden gelöscht, wegen unerlaubter Links.
Keine Prüfung, keine Löschung der Links - die komplette Auktion wird unwiederherstellbar gelöscht. Derselbe Verkäufer beschreibt eine Broschüre über Sportakrobatik mit den Stichworte: Sports Acrobatics, Turnen, DSAB, DTV, FIG - die Abkürzungen stehen für Sportakrobatik-Verbände. eBay sieht das offenbar anders: Die Auktion wurde wegen Keyword-Spamming gelöscht, berichtet der Verkäufer. Handelt hier eine Software, die nicht abwägen kann?
EBay antwortet
Es gibt für eBay tatsächlich nur die Möglichkeit, eine Auktion komplett zu löschen oder komplett bestehen zu lassen. Hintergrund: Sobald wir nur Teile einer Artikelbeschreibung verändern, würden wir selbst verantwortlich für diese Inhalte werden, die jedoch unter der Verantwortung des Verkäufers auf den Marktplatz eingestellt wurden. Deshalb können wir Links oder beanstandete Begriffe nicht einfach aus einer Artikelbeschreibung entfernen.
Der Fall mit dem Verweis zur Subdomäne buecher.search.ebay.de ist uns bekannt. Dass diese Auktion gelöscht wurde, beruhte auf einem Fehler von unserer Seite, für den wir uns bei dem Verkäufer entschuldigt haben. Im Fall der Broschüre über Sportakrobatik war die Entscheidung der Löschung hingegen richtig, hier wurden auch andere, nicht mit dem Artikel zusammenhängende Suchworte benutzt. Zum anderen Beispiel: Wer eine PS3 sucht, will nicht Hunderte von DVD-Laufwerken finden. Im Interesse der Käufer sehen wir es als unsere Verantwortung an, die Kategorien des Marktplatz so sauber wie möglich zu halten. Das ist übrigens auch durchaus im Interesse der Verkäufer: Viele Markeninhaber gehen rigoros gegen Anbieter vor, die Markennamen in nicht erlaubter Weise in ihren Angeboten benutzen. Wer eine Sonnenbrille anbietet, die "aussieht wie eine Brille der Marke XY", geht bei manchen Markenartikelherstellern durchaus das Risiko einer kostenpflichtigen Abmahnung ein.
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Netzwelt | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Web | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2007
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH