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Foren-Haftung Gnadenlose Richter gefährden Web 2.0 in Deutschland

2. Teil: Amerika, Du hast es besser: US-Gesetz schützt Web-2.0-Firmen

US-Richter schützten Forenbetreiber

In den Vereinigten Staaten Beispielsweise haben Klagen gegen Forenbetreiber keine Chance. Dort müssen die Betroffenen die Urheber direkt angehen. Hintergrund: Der US-Gesetzgeber hat sein Gegenstück zum Teledienstgesetz präziser formuliert. Der "Communications Decency Act" (CDA) von 1996 schützt Seiten-Betreiber gegen fast jede Haftung für Inhalte Dritter. Einzige Ausnahmen: Jugendschutz und Urheberrecht. Klagen wegen beleidigender Kommentare, peinlicher Fotos und derlei haben in den Vereinigten Staaten hingegen keine Chance.

Alle entsprechenden Versuche sind gescheitert. Jüngstes Beispiel: Der Oberste Gerichtshof von Kalifornien in San Francisco entschied Ende November vorigen Jahres in einem Prozess, in dem es um beleidigende Artikel über zwei Mediziner ging. Die Ärzte kritisieren alternative Heilmethoden. Tim Bolan, Pressesprecher einer Heilpraktikerin, verbreitet in Artikeln die Lüge, dem Mediziner Barrett sei die Zulassung entzogen worden. Einen dieser Texte stellt die Beklagte Ilena Rosenthal in Internet-Foren ein. Medziner Barrett verklagt sie – und scheitert vorm Obersten Gerichtshof von Kalifornien. Die Richter gehen dabei in Sachen Forenhaftung weiter als alle Gerichte vor ihnen: Sie sagen, dass der CDA nicht nur Foren-Betreiber von der Haftung für die Äußerung Dritter freistellt, sondern auch Kommentatoren, die lediglich die Meinung anderer wiedergeben.

Dass Foren-Anbieter nicht für Nutzer-Kommentare haften, hat bereits 1997 der Oberste Gerichtshof der USA entschieden. Damals hatte ein Privatmann den Internet-Provider AOL verklagt, weil er in AOL-Foren immer wieder verleumdet worden war. Das Urteil ist am 12. November 1997 gefallen. Freispruch für AOL. Da war das merkwürdige deutsche Teledienstgesetz gerade mal ein paar Wochen in Kraft.

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