SPIEGEL ONLINE: Keine einzige Lobbygruppe scheint wirklich glücklich mit dem Gesetzentwurf. Nehmen wir nur das Thema Bibliotheken und Wissenschaft: Auch dort gärt es…
Bettin: Ja, ein sehr schwieriges Thema, deshalb haben wir im Bildungsausschuss auch gegen das Gesetz gestimmt. Das Gesetz soll ja neu regeln, wie man in Zeiten digitaler Medienverbreitung mit Urheberrechten umgeht, zum Beispiel bei wissenschaftlichen Werken, die digital vorliegen oder die man digital zur Verfügung stellen will. Auch an Universitäten und in der Forschung geht es natürlich immer stärker hin zu Online- und anderen digitalen Verbreitungsformen. Die Situation ist jetzt folgende: Hat eine Bibliothek genau ein Exemplar eines Buches, darf sie dieses auch an genau einem Online-Leseplatz zur Verfügung stellen. In Ausnahmefällen, wenn es zu Engpässen kommt, darf man bis zu vier Leseplätze mit dem Buch bestücken. Das finden wir alles andere als zeitgemäß und nicht im Sinne der Studierenden. Außerdem freuen wir uns schon auf das Gerangel, wann nun ein sogenannter Engpass vorliegt und wann nicht.
SPIEGEL ONLINE: Und auch dem Versand von digitalen Kopien werden enge Grenzen gesetzt...…
Bettin: Das ist nun so geregelt, dass es ein sogenanntes Verlagsprivileg gibt. Verlage können Bibliotheken darüber in Kenntnis setzen, dass sie selbst einen Online-Versandservice anbieten, dann dürfen die Bibliotheken selbst dieses Werk nicht mehr versenden. Das verhindert Innovation.
SPIEGEL ONLINE: Und dürfen die Verlage den Preis für solche digitalen Kopien frei definieren?
Bettin: Da geisterte einmal die Zahl von 35 Euro pro Exemplar herum, aber das ist nun nicht so: Im Gesetz steht eine Formulierung, die sicherstellt, dass hier die Preisforderungen nicht ins Unendliche gehen, wenngleich das natürlich wieder Auslegungssache ist. Wir kritisieren aber nach wie vor, dass es in diesem Bereich keinen Wettbewerb geben wird. Wir sind der Meinung, dass die Studierenden ein Anrecht auf kostengünstigen Zugang zu wissenschaftlichen Informationen haben. Und wir sind gegen ein Verlagsprivileg, weil es verhindert, dass sich die Verlage mit innovativen, für Studenten attraktiven Angeboten hervortun. Die neue Regelung fördert die Wissenschaft nicht gerade.
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Schon toll wie weit das geht wenn man einen Drucker/Scanner/Brenner/Rolings/Kopierer kauft ist im preis ein gewisser anteil der an die arme industrie geht weil man KÖNNTE VIELLEICHT damit ja was kopieren da ticken die [...] mehr...
Wenn wir das nicht ändern, blechen wir weiter... für GEMA, GEZ, PC-Nutzung, Scanner, DRM, Rohlinge, usw. doppelt und dreifach. Die Umsetzung Ihres Vorschlags, würde endlich Rechtsicherheit bringen, ansonsten hat man beim jedem [...] mehr...
Man könnte ja mal die Grundmechanismen des Patentrechtes in den Urheberrechtsbereich übertragen - zwingende Erschöpfung nach 20 Jahren (eher noch weniger, mE) und saftige Jahresgebühr zur Aufrechterhaltung des Anspruches [...] mehr...
Das war Mittel- bis Langfristig seit Anbeginn der Zivilisation so. Ein Recht das die Bevölkerung nicht anerkennt und das der Staat nicht gegen diese durchsetzen kann, das verschwindet eher früher als später. Tja, was man [...] mehr...
Schwieriges Thema bei solchen Medien. Ich find es teilweise traurig welche Ausmaße das ganze angenommen hat. Es werden Filme/Alben vor den Releases im Internet angeboten, woher auch immer. Die Leute "leben" für den [...] mehr...
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