SPIEGEL ONLINE: Alles andere als glücklich sind auch die Urheber, die sich gegenüber den Rechteverwertern benachteiligt sehen - vor allem im Hinblick auf die noch unbekannten Verwertungsformen.
Bettin: Das Gesetz schreibt fest, dass ein Urheber vom Rechteverwerter kontaktiert wird. Sobald das Werk in einer noch unbekannten Nutzungsart genutzt wird. Der Urheber ist aber dafür verantwortlich, das die richtige Adresse vorliegt. Er wird angeschrieben und muss dann binnen drei Monate reagieren. Tut er das nicht, wird das als Einverständnis gewertet. Ist der Urheber gerade umgezogen und wird darum nicht erreicht, dann hat er ein Problem, denn der Urheber muss den Verwerter über seine aktuellen Adressdaten auf dem Laufenden halten. Viel schlimmer aber ist, dass dieses Widerrufsrecht für Filmschaffende nicht gelten soll. Da wird einer ganzen Gruppe von Urhebern ihr legitimes Recht verwehrt. Das geht so nicht.
SPIEGEL ONLINE: Carsten Müller von der CDU und Jörg Tauss von der SPD haben bereits im Vorfeld signalisiert, dass sie eine Diskussion um einen Dritten Korb der Novelle begrüßen würden. Würden Sie sich da anschließen wollen?
Bettin: Ich glaube, dass ein Dritter Korb tatsächlich notwendig wird. Wir haben genügend Änderungswünsche, die wir da gerne einbringen würden. Darüber hinaus gab es viele Vorschläge, die noch nicht abgearbeitet sind oder aus denen nichts geworden ist, weil sich die SPD innerhalb der Koalition nicht hat durchsetzen können. Sie hat gestern im Kultur- und Medienausschuss noch nicht einmal eine Debatte dazu geführt, was ich in Anbetracht der Wichtigkeit des Themas für so viele gesellschaftliche und wirtschaftliche Gruppen unglaublich finde.
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