Von Konrad Lischka
Das Angebot: "Ich habe gute Kontakte, kann kostenneutral helfen." Und: "Ihr werdet sehen, mit guten legalen und effektiven Methoden werdet ihr die Schwarzverkäufer los, die euch die Preise kaputt machen". Interessierte sollten sich an eine E-Mail-Adresse wenden. Ähnliche Angebote mit derselben E-Mail-Adresse wurden auch in anderen Foren gemacht.
Am 22. März 2006 erstand eBay-Mitglied "hertzbergtreff" ein "Kleinkinder-Shirt in Größe 98" bei einer Auktion. Der Verkäufer erhielt als Käufer-Anschrift den Namen Thomas Mann und die Adresse der Anwaltskanzlei am Kurfürstendamm. Mann gibt gegenüber SPIEGEL ONLINE an, er habe zwar einen eBay-Account besessen, aber nie in den Foren dort geschrieben und auch nie in Netz-Foren mit dem Angebot geworben, für Händler "kostenneutral" gegen Konkurrenten vorzugehen.
Das Urteil der Heilbronner Richter fiel anders aus: Im Laufe des Verfahrens sei "unstreitig" geworden, dass der eBay-Account "hertzbergtreff" dem Anwalt Mann zuzuordnen sei. Erst nachdem in der mündlichen Verhandlung ein Nachweis der Verbindung vorgelegt wurde, habe er "nach telefonischer Rücksprache" erklären lassen, "sein Account sei von einer dritten Person missbräuchlich verwendet worden." In der Urteilsgründung nennen die Heilbronner Richter "das Nachschieben" einer solchen Begründung "wenig glaubhaft".
Anwaltskammer prüft seit 15 Monaten
Die Freiburger Anwältin Susanne Besendahl hat bereits am 6. Juni 2006 gegen Mann eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer Berlin eingereicht. Sie hatte einige von Mann Abgemahnte vertreten. Über die Beschwerde hat die Anwaltskammer offenbar noch nicht entschieden. Hauptgeschäftsführerin Marion Pietrusky will sich nicht zum Verfahren äußern – denn das Gesetz verlangt hier Verschwiegenheit von den Vorstandsmitgliedern.
Besendahls Anfrage nach dem Stand des Verfahrens beantwortete die Senatsverwaltung für Justiz am 11. Juli. In dem SPIEGEL ONLINE vorliegenden Schreiben heißt es, die Rechtsanwaltkammer habe mitgeteilt, das Verfahren werde "sicherlich noch mindestens zwei Monate in Anspruch nehmen."
Da war bereits mehr als ein Jahr seit Eingang der Beschwerde vergangen. Das Protokoll zum Verfahrensablauf der Kammer erinnert an ein Pingpongspiel (siehe Kasten unten). Die Senatsverwaltung für Justiz sieht hier keine Anhaltspunkte im Rahmen der Staatsaufsicht einzuschreiten.
Allerdings, so räumt die Senatsverwaltung in ihrem Schreiben ein, hätte die "nunmehr beabsichtigte Zwangsgeldandrohung" sicherlich "bereits zu einem früheren Zeitpunkt ausgesprochen und das Verfahren damit aller Wahrscheinlichkeit nach früher abgeschlossen" werden können. Allein liege die Zwangsgeldandrohung im "Ermessen des Vorstands der Rechtsanwaltskammer". Im Klartext: Druck muss die Kammer Anwalt Mann nicht machen.
Heilbronn Az. 8 O 90/07 St / Wuppertal Az. 4 O 269/07
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...... Nö, das Hauptkonzept ist immer, daß veraltete und fragwürdige Bestimmungen des uralten Wettbewerbsrechtes zu eigenem Vorteil und Nutzen mißbraucht werden. Die ganze Abmahn-Sauerei ist eine Bankrotterklärung des [...] mehr...
Abmahnungen sind eine willkommene Einnahmequelle für Anwälte, die zu faul sind, ihre Büros z.B. durch's Taxifahren zu finanzieren. Ich kann schon nachvollziehen, dass es schwer ist, Mandanten in ausreichender Zahl zu finden, zumal [...] mehr...
Ich finde es einfach nur traurig wie Deutsche Politiker ihr eigenes Volk durch derartig "kranke" Regelungen daran hindern, Geschäfte auszuüben. Mir sind mehrere Fälle bekannt, in denen intelligente Leute mit guten Ideen [...] mehr...
Meine Oma hat schon immer gesagt: wenn ein Gesetz Gesetz wäre, bräuchten wir keine Anwälte. So ist es und so bleibt es! mehr...
...... Der Fall, wie viele andere, zeigt diverse Abgründe auf, beispielsweise, daß die Standesorganisation der Anwälte, die Anwaltskammer nämlich, nur zu gerne die Augen vor ihren schwarzen Schafen fest verschließt. Was [...] mehr...
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