Von Konrad Lischka
In beiden Schreiben betont das Innenministerium, dass die Definition "informationstechnisches System" bewusst weit gefasst wurde. Die Anfrage der SPD-Fraktion, ob darunter auch "auch Mobilgeräte wie Handys, Smartphones, Blackberries" fallen, bejaht das Ministerium.
Allerdings bedeute das nicht, dass Gespräche mitgeschnitten würden. Telekommunikationsinhalte seien nicht Gegenstand einer Online-Durchsuchung. Im Klartext: Auf Smartphones darf die Software schnüffeln, aber nicht mithören.
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