Von Konrad Lischka
Vorab definierte Suchkriterien sollen eine "begrenzte Suche" sicherstellen. Hintergrund: Das Bundesinnenministerium fürchtet zum einen, dass die Schnüffel-Software eher entdeckt wird, wenn sie große Datenmengen überträgt. Zum anderen will man damit den sogenannten Kernbereichsschutz garantieren. Das Bundesverfassungsgericht verlangt nämlich in Urteilen zum Lauschangriff, dass ein "Kernbereich privater Lebensgestaltung" unangetastet bleibt. Diese Forderung sieht das Innenministerium dadurch erfüllt, dass die "Verwendung bestimmter Suchkriterien" generell verboten wird. Als Beispiele für mögliche Suchkriterien führen die Schreiben des Innenministeriums auf:
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