Von Richard Meusers
Und schon wieder scheitert der Versuch, ein lukratives Monopol zu errichten. Jüngster Kandidat: Apple und sein iPhone. Eigentlich verfolgt Apple mit seinem seit einigen Wochen auf dem Markt erhältlichen Mobiltelefon die Strategie der exklusiven Bindung an lokale Serviceprovider, frei nach dem Motto "ein Land, ein Telko". Doch damit weckte man nur den Ehrgeiz der Hackergemeinde, diese Sperren möglichst schnell zu überwinden. Erst vor einigen Tagen wurden die erfolgreichen Bemühungen eines Teenagers mit einem Roadster belohnt.
Aber das waren nur Basteleien im Kinderzimmer. Inzwischen demonstrierte eine Gruppe von Entwicklern auf CNN ein Programm, das dem Anwender innerhalb von zwei Minuten die Umgehung der iPhone-Sperre ermöglicht, und das ganz ohne Schrauben oder Löten.
Auf der von ihnen eingerichteten Seite " iphonesimfree.com" wollen die Entwickler, die anonym bleiben möchten, das Programm demnächst zum Kauf anbieten. Allerdings soll zuvor noch geklärt werden, inwieweit sie mit rechtlichen Schritten von Apple rechnen müssen. Sollte die Entwicklergruppe das Programm tatsächlich allgemein zugänglich machen, könnten sich die schönen Umsatzpläne der Telekom, die ab November der deutsche Exklusivpartner fürs iPhone sein soll, als Makulatur erweisen.
Klage wegen irreführender Kopierschutzdrohungen
Nicht kopieren, nicht öffentlich aufführen, am besten Türen und Fenster beim Abspielen geschlossen halten. So jedenfalls der Eindruck, den Besitzer neu gekaufter DVDs nach Lektüre der aufgedruckten rechtlichen Hinweise haben könnten.
Nicht nur Film- und DVD-Produzenten versehen ihre Produkte gerne mit drakonischen Androhungen im Falle auch nur geringster Verstöße gegen Bestimmungen, die es zum Teil noch nicht einmal gibt. Auch die amerikanische Baseball-Liga untersagt nicht nur die Weitergabe von Sendungen mit Baseballspielen, auch Spielberichte und Ergebnisse sind angeblich von diesem Verbot betroffen.
Doch das sei Unsinn, meint die amerikanische Computer and Communications Industry Association (CCIA) und reichte dementsprechend Klage gegen verschiedene Verbände und Konzerne ein. Darunter nicht nur die Football- und Baseball-Liga, sondern auch die Filmstudios Universal und Dreamworks.
Die Beklagten würden Verbraucher mit unfairen Handelspraktiken irreführen und Verbraucherrechte in Bezug auf das Copyright missachten, so die CCIA. Denn natürlich könnten zum Beispiel Filmausschnitte zu Lehrzwecken an Schulen oder Universitäten gezeigt werden, genauso wie auch jeder Sportergebnisse und Statistiken weiterverbreiten könne. Schließlich handele es sich dabei um schlichte Fakten. Und auf die gibt es - noch - kein Copyright.
Schweden: Internetverbot für Tauschbörsennutzer
Schwedische Tauschbörsennutzer könnten es zukünftig schwer haben, wenn es nach einem gestern in Stockholm vorgelegten Regierungsbericht geht. Wie Futurezone meldet, sollen die Telkos denjenigen unter ihren Kunden, die im großen Umfang Urheberrechtsverletzungen begangen haben, das Internet abdrehen. Die Autorin des Berichtes, eine Richterin, fordert, all jenen den Internetzugang zu verweigern, die eine große Zahl von Dateien zum Download anbieten.
Immerhin sollen die Telkos nicht selbst in die Pflicht genommen werden, ihre Kunden auf verdächtige Aktionen hin zu überwachen. Ebensowenig soll das reine Herunterladen urheberrechtlich geschützter Inhalte sanktioniert werden. Sollten sich allerdings die Rechteinhaber von raubkopierten und auf Tauschbörsen aufgetauchten Dateien melden, müssten die Internetanbieter handeln.
Die Serviceprovider sind nicht begeistert, denn sollte der Vorschlag der Richterin von der schwedischen Regierung umgesetzt werden, müssten die Provider auf eigene Kosten Aufgaben übernehmen, die nach ihrer Ansicht eigentlich Sache der Polizei sind.
Ex-Innenminister Baum: Online-Durchsuchung verfassungswidrig
Innenminister Schäuble hat es derzeit nicht leicht. Von alle Seiten schlägt ihm harsche Kritik entgegen. Verklausulierte Kollegenschelte übte jetzt sein Amtsvorgänger Gerhart Baum. In der "Zeit", nennt er Schäubles Pläne zur Oneline-Durchsuchung privater Computer im Grunde verfassungswidrig.
Ähnlich wie im Falle des großen Lauschangriffes sei auch jetzt damit zu rechnen, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Onlinedurchsuchung wieder aufheben werde. Der Schutz der Grundrechte sei keineswegs gewährleistet, allein schon, weil bei Überwachungs- und Durchsuchungsmaßnahmen unweigerlich private Bereiche berührt seien, die überhaupt nicht ermittlungsrelevant seien.
Längst erkennt Baum einen Paradigmenwechsel von der Strafverfolgung hin zur Strafvereitelung, die jeden Bürger unter Generalverdacht stellt: "Wir müssen uns generell die Frage stellen, ob wir in diesem Präventionsstaat, in dem wir uns längst befinden, nicht bereits in einer solchen Dynamik sind, die gar nicht mehr zu stoppen ist. Der Präventionsstaat, der Risiken zu mindern versucht, indem er Informationen über unverdächtige Personen in großem Umfang sammelt, ist unersättlich."
Kalifornien verbietet RFID-Chips im Arbeitnehmer
Schlechte Nachrichten für Überwachungsfans auch aus Kalifornien. Dort hat der Staatssenat ein Gesetz verabschiedet, das es Arbeitgebern verbietet, ihren Angestellten RFID-Chips zu implantieren.
Mit den nur reiskorngroßen Chips kann die drahtlose Zugangskontrolle zum Beispiel für Werksgelände ebenso ermöglicht werden wie eine detaillierte Rundumüberwachung, die Aufschluss über den Aufenthaltsort jedes Angestellten zu jedem Zeitpunkt bietet.
Das war den Abgeordneten des kalifornischen Parlaments denn doch ein wenig zuviel des Guten. Einer von ihnen, der Demokrat Joe Simitian, formulierte seine Bedenken in der "Los Angeles Times" so: " RFID-Chips mit all ihren nützlichen Einsatzmöglichkeiten sind ein kleines Wunder. Aber die verstärkte Rundumüberwachung von Menschen sollten wir nicht dulden. Das wäre der ultimative Eingriff in die Privatsphäre."
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