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28.09.2007
 

Hehlereiverdacht

Gericht schützt eBay-Schnäppchenjäger

Von Konrad Lischka

Gaga-Urteil kassiert: Wer bei eBay unbewusst Diebesware kauft, macht sich nicht automatisch strafbar. Das Landgericht Karlsruhe hat heute einen Spruch einer Amtsrichterin aufgehoben, die einen sparsamen eBayer als Hehler verurteilt hatte.

Ist Sparsamkeit strafbar? Ja, befand das Amtsgericht Pforzheim: Ein Programmierer hatte bei eBay ein Navigationssystem für 671 Euro ersteigert - neu hätte es 2137 Euro gekostet. Später stellte sich heraus, dass der Verkäufer das Gerät aus einem Diebstahl hatte. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den arglosen Käufer, die Amtsrichterin verurteilte ihn als Hehler zu 1200 Euro Geldstrafe.

eBay-Waren: Wer billig kauft, kann nach dem Urteil des Landgerichts Karlsruhe etwas ruhiger schlafen
AP

eBay-Waren: Wer billig kauft, kann nach dem Urteil des Landgerichts Karlsruhe etwas ruhiger schlafen

Zu Unrecht, befand heute die nächsthöhere Instanz, das Landgericht Karlsruhe. Man solle sich davor hüten, "alltägliches Verhalten zu kriminalisieren", sagte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung. Er sah in diesem konkreten Einzelfall keinen Beweis dafür, dass der Schnäppchenjäger vorsätzlich Diebesgut gekauft habe.

Allein aus dem niedrigen Start- und Endpreis wollte der Richter kein Verdachtsmoment konstruieren. So etwas sei bei eBay-Auktionen üblich. Auch das Herkunftsland des Verkäufers Polen hätte beim Schnäppchenjäger keinen Verdacht wecken müssen - schließlich würden in diesem EU-Land Navigationssysteme wie das angebotene regulär verkauft.

Tatsächlich hatte nun auch die Staatsanwaltschaft ihre Argumentation geändert, der vor zwei Monaten das Amtsgericht gefolgt war. Bei der heutigen Verhandlung beantragte die Staatsanwaltschaft einen Freispruch. Michael Schilpp, der Anwalt des angeklagten Schnäppchenjägers, sieht das Urteil als Korrektur einer "exotischen Einzelmeinung" (Urteilsbegründung der Amtsrichterin im Kasten unten).

Der auf E-Commerce spezialisierte Anwalt Michael Herrmann teilt diese Einschätzung, warnt aber vor zu viel Optimismus: "Letztendliche Sicherheit wird aber wie in vielen Fällen im Online-Recht erst eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs bringen." Solange es zur Frage kein abschließendes Urteil gibt, wann Schnäppchenjagd bei eBay als Hehlerei geahndet werden kann, sind Urteile wie das der Pforzheimer Amtsrichterin möglich.

Skepsis gegenüber Billig-Auktionen

Herrmann sieht hier ein grundsätzliches Problem des Online-Rechts: "Wir brauchen schneller Entscheidungen zu Dingen mit grundsätzlicher Bedeutung für den Online-Handel. Die Schnelligkeit der Informationsgesellschaft hat keinen Platz mehr für einen langjährigen Instanzenzug."

Ähnliche Skepsis gegenüber Billig-Auktionen wie beim Amtsgericht Pforzheim ist aber auch in anderen Fällen zu beobachten. So berichtet zum Beispiel der Fachanwalt für IT-Recht Oliver Ebert von einem Beschluss der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg, ein Verfahren einzustellen. Eberts Mandantin hatte bei eBay eine Gucci-Tasche für 121 Euro ersteigert, glaubte nach Erhalt aber, eine offensichtliche, billige Fälschung erhalten zu haben. Sie stellte Strafanzeige gegen die Verkäuferin. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. In der Begründung heißt es, der "Anzeigeerstatterin" mussten sich "zumindest aufgrund des geringen Kaufpreises Zweifel an der Echtheit der Tasche aufdrängen".

Für Ebert steht angesichts dieser Erfahrungen fest: Obwohl die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe etwas Rechtssicherheit schafft, müssen eBay-Schnäppchenjäger weiter damit rechnen, dass die Justiz einen günstigen Preis als Hinweis auf eine zwielichtige Herkunft interpretieren könnte. Ebert: "Eine vernünftige Absicherung gegen derart extensive Strafauslegung ist hier kaum denkbar. Man kann gegebenenfall einen Eigentumsnachweis des Verkäufers anfordern - diesen wird man aber im Zweifel nicht überprüfen können."

AZ 18 AK 136 / 07

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29.09.2007 von medley63: Fast richtig...

@Robert32 "Es ist eben ein Erfahrungssatz, dass Diebesgut besonders günstig vertickert wird, und es ist ein Erfahrungssatz (der sich vielleicht noch nicht so herumgesprochen hat), dass Ebay für Diebstahlsgut die [...] mehr...

29.09.2007 von Robert32: Hehlerei und Indizienbeweis

Dass der Käufer unter keinen Umständen die Herkunft der angebotenen Ware beurteilen könnte, ist so nicht richtig. Grundsätzlich hat das Gericht schon richtig gelegen mit der Aussage, ein besonders niedriger Preis der Ware deute [...] mehr...

29.09.2007 von Emmi: Hehler = ebay

Wenn hier einer wegen Hehlerei drankommen müsste, dann ja wohl ebay. Solange dort jede(r) alles anbieten kann, ohne nachweisen zu müssen, dass er/sie der/die rechtmäßige Besitzer(in) ist, wüsste ich nicht, wie man dem Verkauf von [...] mehr...

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