Von Konrad Lischka und Khuê Pham
Was ist geplant?
2009 soll bundesweit eine neue Krankenversichertenkarte eingeführt werden. 30.000 Versicherte testen die Speicherkarte in sieben Regionen heute schon. Ein Speicherchip auf der Karte soll zunächst Basis-Daten wie Name, Adresse, Krankenkasse speichern, falls die Patienten es wollen auch Notfallinformationen wie die Blutgruppe.
Später soll der Chip aber den Zugang zu auf Zentralrechnern gespeicherten digitalen Krankenakten ermöglichen – hier sollen dann – kontrolliert vom Patienten - Details zu Erkrankungen, Unfällen, Behandlungen, Arztbesuchen und Therapien gespeichert werden.
Wer ist betroffen?
80 Millionen Versicherte.
Wer darf die Daten auswerten?
Die Krankenkassen – aber nur im bisher üblichen Rahmen. Gesetze sollen sicherstellen, dass der Patient bestimmt, wie viel Krankenkassen über private Details zu Therapien, Unfallursachen, Messerergebnisse und derlei mehr erfahren dürfen.
Welche Risiken sehen Kritiker?
Vor allem die Speicherung persönlicher Daten auf Zentralcomputern macht Datenschützern Sorgen: Dietmar Müller, Sprecher des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, sagte im Frühjahr dem Hamburger Abendblatt: "Wir haben Vorbehalte bei der elektronischen Gesundheitskarte. Für den Datenschutz ist es ein Problem, wenn Patientendaten auf zentralen Servern lagern." Denn werden die Daten erst einmal zentral erfasst, wächst nicht nur das Hack-Risiko – solche Datenbanken können auch Begehrlichkeiten für weitere Auswertungsmöglichkeiten wecken.
Welche Chancen haben die Gegner?
Keine.
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