Verbraucherschützer sprechen von modernen Straßenräubern oder Wegelagerei: Vermeintlich kostenlose Angebote im Internet werden für viele Internetnutzer immer mehr zur Plage. Die Masche der dubiosen Anbieter von Gewinnspielen, Online-Stammbaum-Diensten oder Gedichtsammlungen ist relativ einfach.
Sie verschleiern geschickt, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebote handelt, und lassen Verträge auf dubiose Art zustande kommen. Danach landen Rechnungen im Briefkasten, und über eine beachtliche Drohkulisse wird versucht, ans Geld zu kommen - oft mit Erfolg.
Bevor man sich für ein Angebot im Internet registriert, sollte man nach Rat der Fachleute auf einige Dinge achten. Die Gretchenfrage lautet schlicht: Ist das Angebot wirklich kostenlos?
1. Vor jedem Klick genau lesen
Dazu sollte man die Seite genauestens unter die Lupe nehmen und nach dem (versteckten) Kleingedruckten suchen. Skepsis ist angebracht, wenn besonders viele persönliche Daten abgefragt werden. Mit der Preisgabe sollte man besonders sparsam umgehen - das gilt insbesondere für sehr sensible Angaben wie die Bankdaten.
Vor Bestätigung einer Anmeldung per Mausklick sind die Vertragsbedingungen gewissenhaft zu lesen. Zu beachtende Punkte: (Mindest-)Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen.
2. Impressum prüfen
Mit Blick auf mögliche Beanstandungen oder Beschwerden an den Anbieter sollte darauf geachtet werden, dass man mit ihm auch tatsächlich in Kontakt treten kann. Häufig gibt es auf den Seiten zwar vorschriftsmäßig ein Impressum. Dort steht dann aber meist nur eine Postfachadresse oder gleich eine Anschrift im Ausland, die es bei Reklamationen schwierig macht, die eigenen Rechte durchzusetzen.
3. Widerrufsbelehrung studieren
Ein weiterer Punkt sind die Widerrufsrechte. Denn bei Verträgen im Internet hat man oft die Möglichkeit, die Vereinbarung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Gibt es darüber keine ordentliche Belehrung, kann man den Vertrag möglicherweise zu einem noch viel späteren Zeitpunkt rückgängig machen.
4. Bei Problemen Angebotsseiten ausdrucken
Ist dann doch einmal eine hohe Rechnung im Briefkasten gelandet, sind aus Sicht der Verbraucherschützer einige Regeln zu beherzigen: Generell sollte man schon bei der Anmeldung Bildschirmausdrucke von der Gestaltung der Seite machen, um möglicherweise später etwas in Händen zu halten.
5. Nicht einschüchtern lassen
Betroffene sollten sich in keinem Fall erschrecken lassen, auch nicht von angeblich zu erwartenden Anzeigen oder - bei Jugendlichen - von einem angedrohten "Eintrag ins Erziehungsregister". Wer den Eindruck hat, einen Vertrag aufgedrängt bekommen zu haben, ist gut beraten, den Anbieter anzuschreiben und den Abschluss eines Vertrags zu bestreiten und einen Nachweis über den vermeintlichen Vertragsschluss anzufordern. Der Hinweis auf eine gespeicherte IP-Adresse des heimischen Rechners reicht dafür jedenfalls nicht aus.
6. Eltern müssen Verträge Minderjähriger genehmigen
Waren Minderjährige an dem Zustandekommen des Vertrags beteiligt, sollten die Eltern dem Anbieter schreiben, "dass der Vertrag nicht genehmigt wird". Außerdem sollten sie beim Rechnungssteller gleichzeitig den Widerruf und eine "Anfechtung wegen Irrtums" erklären.
7. Bei Mahnschreiben zum Verbraucherschutz
Schließlich können Mahnschreiben und Briefe vom Inkassobüro relativ gelassen hingenommen werden. Erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid gibt es Handlungsbedarf. Denn dagegen muss man vorgehen - am besten nach eingehender Beratung.
Daniel Rademacher/AP
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