Von Richard Meusers
Bundesländer wollen erweiterte Vorratsdatenspeicherung
Manche bekommen offensichtlich den Hals nicht voll: Erst gut zwei Wochen ist es her, dass der Bundestag das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen hat, und schon fordern im Bundesrat Landespolitiker einen Nachschlag.
Die vorgeschriebene sechsmonatige Aufbewahrungsfrist für Verbindungsdaten reicht nach ihrer Ansicht nicht aus, zudem sollen, wenn es nach ihnen geht, auch private Rechteinhaber bei Urheberrechtsverletzungen Zugriff auf das Datenmaterial erhalten. Das schlägt der Rechtsausschuss des Bundesrates vor und möchte so der Musik- und Filmindustrie eine schärfere Waffe im Kampf gegen Tauschbörsennutzer in die Hand geben.
Bisher nämlich müssten die Branchenvertreter zur Offenlegung der Klarnamen hinter geloggten IP-Adressen stets ein Strafverfahren anstrengen. Das soll jetzt durch einen Auskunftsanspruch der Rechteinhaber abgelöst werden. Genau das stand schon einmal in einem Entwurf zum neuen Gesetz, wurde dann aber nach Protesten herausgenommen: Es läuft darauf hinaus, dass die privaten Fahnder der Industrie selbst Einblick in Kundendaten von Telekommunikationsunternehmen nehmen könnten.
Das Procedere erinnert fatal an den Behördenzugriff auf die Kontodaten der deutschen Bürger. Der wurde einst ähnlich wie die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung mit dem Kampf gegen den Terror begründet - und dient heute dazu, des Sozialleistungs-Missbrauchs verdächtige Hartz-IV-Empfänger zu entlarven.
Ihre Hoffnungen setzen Gegner der Vorratsdatenspeicherung nun in mehrere Verfassungsklagen, die derzeit vorbereitet werden. Besonders kritisiert wird von den Gegnern, dass Deutschland mit der Vorratsdatenspeicherung nicht nur eine EU-Direktive übererfüllt, sondern auch unnötig vorpresche: Auch die EU-Vorgabe steht unter Feuer - und könnte Anfang nächsten Jahres vor dem Europäischen Gerichtshof gekippt werden. Stets über die Aktivitäten der Kritiker auf dem Laufenden ist Vorratsdatenspeicherung.de.
NRW-Gefängnisse: Störsender gegen Handys
Wer im Knast sitzt, ist deshalb noch lange nicht aus der Welt, Handy sei Dank. Und so lenkt so mancher Unterweltkönig seine Geschäfte seelenruhig weiter, auch während er gerade auf Staatskosten logiert.
Dem will das NRW-Justizministerium jetzt ein Ende bereiten, in sämtlichen Justizvollzugsanstalten sollen Störsender installiert werden. Damit soll die Verwendung der im Gefängnis ohnehin verbotenen Mobiltelefone endgültig unterbunden werden. Bei einem Durchlauf von 40.000 Gefangenen pro Jahr sei die wirksame Durchsetzung des Verbots anders nicht zu bewerkstelligen.
OLPC: Kaufe zwei, verschenke eins geht in die Verlängerung
Der Absatz des 100-Dollar-Laptops kommt nicht so richtig in die Gänge. Diesen Schluss legt jedenfalls die Verlängerung einer im September angekündigten Werbeaktion nahe, die es auch Kunden aus den reichen Industrieländern ermöglicht, günstig an einen der Billigklapprechner zu gelangen. Der Deal: Man kauft ein zweites Gerät für einen bedürftigen Empfänger in der Dritten Welt. Eigentlich planten die Initiatoren des "One Laptop per Child"-Projekts (OLPC), die am 12. November gestartete Aktion Ende des Monats einzustellen, jetzt geht es bis Ende Dezember in die Verlängerung. Möglicherweise erhofft sich OLPC-Gründer Negroponte positive Effekte vom Weihnachtsgeschäft, ab Januar aber sollen Käufer aus Europa oder Amerika nur noch Laptops für Empfänger aus armen Ländern als milde Gabe erwerben können. Das könnte sich leicht als falsches Timing herausstellen. Traditionsgemäß öffnen viele Menschen ihre Geldbörsen bereitwilliger in der Vorweihnachtszeit als im düsteren Januar.
YouPorn in Deutschland weiter zulässig
Das Theater um die Schmuddelfilmseite YouPorn nimmt kein Ende, weniger aus Gründen moralischer Empörung, sondern wegen des schnöden Mammons. Ein Hannoveraner Unternehmen, die Kirchberg Logistik GmbH, hatte mangelnden Jugendschutz und fehlende Alterskontrolle beim YouPorn-Angebot bemängelt und den Zugangsanbieter Kielnet per einstweiliger Verfügung zur Sperrung der Pornoseite gezwungen. Nun hat das Landgericht Kiel dem ein Ende gemacht, man könne Internet-Provider nicht zur Sperrung bestimmter IP-Adressen verdonnern, da die entsprechenden Seiten beziehungsweise ihre Inhalte nicht auf den Providerservern vorhanden wären.
Also muss sich Kirchberg wieder dem kalten Wettbewerb stellen, denn mit seiner Seite Sexyfilms betreibt das Unternehmen nichts weiter als eine einfache Konkurrenz zum amerikanischen Stöhnangebot.
iPhone in England mit Empfangsproblemen
Wie das so ist mit Monopolisten: sie müssen keinen Wettbewerb fürchten und können sich daher in der Qualität ihres Angebotes oder dem Mangel an derselben einige Nachlässigkeit erlauben. Das jüngste Beispiel für diese betrübliche Erkenntnis liefern Apple mit seinem iPhone und der britische Mobilfunker O2. Der besitzt dort nämlich die Exklusivrechte für den Vertrieb, sodass auf den Inseln niemand daran vorbeikommt.
Kaum war das Kulthandy in den Verkauf gegangen, kamen die ersten Klagen über miserablen Empfang und mangelnde Netzabdeckung auf. Der Witz daran: während das O2-iPhone stumm bleibt, gibt es mit anderen Geräten, zum Beispiel von Ericsson oder Nokia, keinerlei Schwierigkeiten.
England: Noch mehr Daten-CDs weg
Als ob die Behördenpanne um zwei abgängige Daten-CDs mit persönlichen Angaben über fast die Hälfte der Einwohner Großbritanniens nicht schon peinlich genug wäre, musste die britische Finanzbehörde HRMC jetzt mitteilen, dass schon im Oktober weitere sechs CDs auf dem Postweg verschwunden sind.
Auch dieses Postpaket war mit dem gleichen Kurierdienst, nämlich TNT, wie die beiden anderen verschütt gegangenen Datenträger versandt worden. Diese beiden Datenscheiben seien aber mit ziemlicher Sicherheit immer noch auf dem Gelände der Behörde, teilte die HMRC mit, außerdem seien die CDs mit einem Passwort geschützt.
Da können die Bürger ja beruhigt sein, dass sich ihre Adressen und Kontodaten auf sicherem Terrain befinden.
Außerdem:
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