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27.11.2007
 

Streit um Bildhoheit

Sportveranstalter auf Fanvideo-Hatz

Von Frank Patalong

2. Teil: Der Rundfunkbegriff geht Schwimmen

Der Gesetzgeber sah das bisher anders. In vordigitaler Zeit war der Begriff an die Verbreitungsform der Rundfunkwelle gebunden. Im aktuellen Rundfunkstaatsvertrag klingt das so:

"Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters."
(RStV § 2)

Inzwischen hat diese Definition an Trennschärfe verloren. Spätestens seit dem sogenannten fünften Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichtes ist der Begriff dynamisch definiert: Nicht mehr die Übertragungstechnologie ist maßgeblich, sondern der Charakter der Ausstrahlung.

Definierendes Element ist hier die Gleichzeitigkeit, wie sie beim Fernsehen, beim Kabelfernsehen und Nischenformen wie dem Pay-TV gegeben ist. Ein Anbieter versorgt zeitgleich ein disperses, das heißt räumlich getrenntes Publikum. Für den Konsum medialer Inhalte durch ein auch zeitlich getrenntes Publikum, das also ganz individuell und "on demand" mediale Inhalte zum Konsum auswählt, hat man hierzulande den Begriff der Teledienste gewählt.

Inzwischen aber ist alles im Fluss. Zum einen, weil das Erreichen eines größeren Publikums mit audiovisuellen Inhalten heute jedermann möglich ist. Zum anderen, weil der Rundfunk selbst zum Teledienst mutiert.

Kann Web Rundfunk sein?

Denn streng definitorisch sind die Web-Aktivitäten beispielsweise der öffentlich-rechtlichen Sender kein Rundfunk. Sie dienten ihnen aber erfolgreich als Argument, um den Anspruch auf eine Rundfunkgebühr für Computer und Handys durchzusetzen. Spätestens, seit dies gelang, kann von einem stabilen Rundfunkbegriff keine Rede mehr sein.

Wohin das führt, bekommen die Hartplatzhelden gerade zu spüren. Rundfunk war seit Erfindung des Radios ein Privileg, das per Lizenz an bestimmte Anbieter vergeben und von diesen kräftig zu Geld gemacht wurde. Diese Pfründe sind durch das Internet direkt gefährdet. Und die Player dieser über Jahrzehnte etablierten Verwertungskette wollen sich ihre Privilegien für die Zukunft sichern und ausweiten. Wenn das Web - anders als der begrenzte Frequenzraum - schon die Übertragung von allem ermöglicht, dann will man dabei mitkassieren.

Wichtiger: Sollte das Web Rundfunk sein?

Der bisher genutzte Rundfunkbegriff reicht nicht mehr, solche Begehrlichkeiten genügend einzugrenzen. Es braucht andere Definitionen. Auch eine bloße numerische Größe würde hier nicht reichen: Der Verweis auf die Größe des kumulierten Publikums ist zu schwammig.

Und der Aspekt der Kommerzialität? In der Welt von IPTV und on-demand-Videos wird es kommerzielle Anbieter geben, die kleinste Zielgruppen bedienen. Auf der anderen Seite hat jeder Wohnzimmersänger die Chance, via YouTube ein Millionenpublikum zu erreichen.

Vielleicht ist die Zeit des Rundfunks einfach vorbei. Es gibt keinen limitierten Frequenzraum mehr, den man regulieren und aufteilen müsste. Natürlich muss es Grenzen geben in Bezug auf das, was man zeigen kann und was nicht, doch die sind durch das Recht ja auch gezogen. Dass ansonsten der Organisator einer geschlossenen Veranstaltung Regeln setzen kann, die zum Beispiel ein Kameraverbot beinhalten, ist ebenfalls legitim.

Dass aber Lobbygruppen Anspruch auf die Bildhoheit im öffentlichen Raum erheben, kann nicht angehen. Denn die durch das Internet erst ermöglichte Publikationsfreiheit ist vor allem eines: eine enorme Chance.

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insgesamt 8 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
19.12.2007 von ingo_lankes:

Da ich weder Jurist bin noch mit der Rechtslage vertraut verunsichert mich doch dieser ganze Quatsch des DFB. Rechte hin, Profit her. Wir sind ein A-Ligist und ich biete auf unserer Webseite auch selbst gemachte Videos und noch [...] mehr...

28.11.2007 von A_Friend: Geschäftsmässige Tätigkeit

Sie verwechseln hier die Begriffe "geschäftsmässig" und "gewerblich". Im Beamtendeutsch sind das zwei vollkommen unterschiedliche Dinge. Lesen Sie z.B. mal TKG, §3, Punkt 10: "geschäftsmäßiges [...] mehr...

28.11.2007 von lehser: gemeinnützige Sportvereine ?

hallo es handelt sich um gemeinnützige Sportvereine die in den Gemeinden um jeden Cent betteln. Wie kann man da den Amateursport kostenplichtig vermarkten?? Was sagen die Mitglieder die Ihren Sport finanzieren und dann noch [...] mehr...

28.11.2007 von Dr.Strangelove: Wettbwerbsrecht

Die Öffentlichkeit der Journalisten ist ziemlich spät auf dieses Thema gekommen. Das grösste Problem in Deutschland sind dabei nicht nur die Gesetze, sondern die enormen Prozesskosten der Opfer. Wer hier genug Geld hat, kann schon [...] mehr...

27.11.2007 von florian.rachor: So lange es die Leute mit sich machen lassen...

...wird da auch kein Umdenken stattfinden. Sorry Leute, aber schaut euch den Krampf halt einfach nicht mehr an. Geht nicht mehr in die Stadien, lasst den Fernseher aus. Kauft keine Fanartikel mehr und schon gar nix von den [...] mehr...

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