Von Richard Meusers
Kampf der Schmuddelseiten: Als der Provider Arcor Ende Oktober seinen DSL-Kunden auf gerichtliche Anweisung den Zugang zum Porno-Portal YouPorn sperren musste, war die offizielle Begründung noch der Jugendschutz. Doch tatsächlich geht es ums Geschäft. Der Urheber der damaligen Einstweiligen Verfügung betreibt selber Sexseiten im Internet.
Ein anderer Porno-Anbieter, die Huch Medien GmbH, beantragte jetzt beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung, Arcor möge seinen Nutzern den Zugang zur Suchmaschine Google sperren. Grund: über die Suchmaske sei der direkte, ungeschützte Zugriff auf pornografisches Material möglich. Daher käme es zu "entsetzlichen Verstößen auf dieser schrecklichen Webseite", so die Antragsteller.
Der eigentliche Hintergrund der eigenwillig vorgetragenen Begründung: Huch Medien will die Reich- und Tragweite deutscher Rechtsnormen klären, "das Gericht soll sagen, ob die Welt am deutschen Wesen genesen soll", so Geschäftsführer Tobias Huch auf Heise online.
In einem ähnlich gelagerten Fall hatte das Landgericht Kiel die Sperrungsverfügung für den Anbieter Kielnet wieder aufgehoben. Man könne Internet-Provider nicht zur Sperrung bestimmter IP-Adressen vergattern, da die entsprechenden Seiten beziehungsweise ihre Inhalte nicht auf den Providerservern selbst vorhanden wären.
Huch will es jetzt grundsätzlich wissen: "Einfache Pornografie ist nachweislich nicht jugendgefährdend und daher klage ich auch vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den §184c StGB". Angesichts der aktuellen deutschen Sperrungen "stehe es Deutschland nicht zu, China zu kritisieren".
US-Filmindustrie verletzt Urheberrecht
Noch vor wenigen Wochen bemühte sich die amerikanische Filmindustrie (MPAA), den Universitäten im Lande ein Überwachungstool aufzuschwatzen, mit dessen Hilfe die Onlineaktivitäten der Studenten auf etwaiges illegales Filesharing überprüft werden sollen. Nun hat es sich ausgeschnüffelt, die MPAA hat nämlich ihrerseits mit dem "University Toolkit" gegen geltendes Urheberrecht verstoßen.
Das Toolkit basiert auf dem GPL-lizensierten Xubuntu-System. Die GPL-Lizenz schreibt jedoch vor, dass jede Weiterentwicklung von GPL-Programmen ihrerseits unter dieselbe Lizenz gestellt und der Quellcode veröffentlicht werden muss. Nachdem die MPAA sich auch auf mehrmalige Anfrage weigerte, den Source Code ihres Schnüffelprogramms zu veröffentlichen, wandte sich ein Xubuntu-Entwickler wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetzes an den Internetprovider der MPAA, der die Einstellung der Weiterverbreitung des Toolkits veranlasste.
Al-Qaida: 5600 Webseiten weltweit
Der Kampf gegen den Terror ist ein Kampf gegen eine vielköpfige Hydra. Das gilt besonders fürs Internet. Die Onlinewelt ist die ideale Propagandaplattform für die bärtigen Fundamentalisten. Mittlerweile verbreiten weltweit 5600 Webseiten die Ideologie der al-Qaida. Wie der saudi-arabische Experte Chaled al-Faram auf einer Sicherheitskonferenz in Riad weiter erklärte, seien das 900 mehr als noch vor Jahresfrist.
Auch wenn einige von der Organisation selbst betriebene Seiten mittlerweile nicht mehr existierten, nehme die Zahl extremistischer Webangebote kontinuierlich zu. Deren Beobachtung oder gar Verfolgung würde durch den häufigen Adressenwechsel sehr erschwert. So mittelalterlich das Programm der Fundamentalisten auch sei, ihren Kampf fechte al-Qaida ganz zeitgemäß auch in den Medien aus. "Für die al-Qaida ist die Berichterstattung wichtiger als die eigentlichen Einsätze", so Faram gegenüber Reuters.
E-Pass: keine Kontrolle der Fingerabdrücke
Erst seit November sind im elektronischen Pass gespeicherte Fingerabdrücke obligatorisch, schon gibt es die erste Pannenmeldung: Derzeit kann kein Passinhaber seine Fingerabdrücke überprüfen, weil in den Meldeämtern die entsprechenden Lesegeräte fehlen.
Die Bürger können sich daher nicht sicher sein, ob nicht etwa bei der Bundesdruckerei Datensätze verwechselt worden sind und das Reisedokument korrekt ausgestellt wurde. Neben dem möglichen Ärger, den die Behörden ihren Bürgern bei Grenzkontrollen einhandeln könnten, kommt noch ein Verstoß gegen geltendes EU-Recht: Das sieht mit der Einführung der biometrischen Ausweisdokumente die Möglichkeit für Passbesitzer vor, die enthaltenen Daten auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Ebay-Verbot in Frankreich?
Die französische Regulierungsbehörde für Versteigerungen will dem Online-Auktionator Ebay in Frankreich das Geschäft verbieten. Grund ist nach Ansicht der Behörde mangelnder Verbraucherschutz, für den es in Frankreich eigentlich strenge Auflagen gibt. Ebay jedoch versuche sich durch eine Gesetzeslücke diesen Obliegenheiten zu entziehen, indem es den rechtlichen Status eines Zwischenhändlers beanspruche, für den wesentlich laxere Regeln gelten. Zu Unrecht, meint die Behörde und beantragte vor einem Pariser Gericht ein Auktionsverbot.
Natürlich beurteilt Ebay die Angelegenheit ganz anders und beansprucht, eine neue Art des Kaufens und Verkaufens erfunden zu haben, die mit den Aktivitäten von Auktionshäusern nicht zu vergleichen sei. Man trete nicht als Auktionator auf, sondern stelle nur die Verbindung zwischen Käufer und Verkäufer her.
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