Von Frank Patalong
Der Gesetzgeber hatte in der zweiten Hälfte der Neunziger schon seine liebe Mühe, adäquat darauf zu reagieren, dass über den vermeintlich einheitlichen Vertriebsweg des Internet nun ganz verschiedene Dinge geschehen sollten: Mediale Veröffentlichungen, sogenannte Teledienstleistungen sowie verschiedene Varianten von Telekommunikation. Er formulierte Gesetze, die diese Bereiche voneinander absetzten.
Dass schon damals medialer Raum, dem ebenfalls reichlich diffusen Medienrecht verpflichtet, auf "Teledienste" wie Mailinglisten oder Foren traf, hat der Gesetzgeber nie hinreichend erfasst. Die endlose Reihe von Prozessen vom berüchtigten Compuserve-Urteil (Mai 1998, aufgehoben 1999) bis zum aktuellen Urteil gegen Niggemeier legt davon Zeugnis ab.
Immerhin setzte das Berufungsurteil im Compuserve-Prozess eine Marke, die einen zunehmend pragmatischen Umgang mit dem Thema Betreiberhaftung im Internet versprach - und sich auffällig eng an international etablierten Normen bewegte: "Diensteanbieter sind für fremde Inhalte, die sie zur Nutzung bereithalten, nur dann verantwortlich, wenn sie von diesen Inhalten Kenntnis haben und es ihnen technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern."
Eine Interpretationsfrage?
Der BGH unterstrich diese Rechtsauffassung mit dem Grundsatz "verantwortlich, sobald man Kenntnis erhält", um die Fragen rund um Foren und andere Kommunikationsplattformen besser zu erfassen. Sieht man ins Telemediengesetz, ist man versucht sich zu fragen, wie irgend ein Gericht je zu einer anderen Auffassung kommen konnte: Dort steht in Paragraf 10 klar, dass Diensteanbieter unverzüglich rechtswidrige Inhalte entfernen oder den Zugang dazu sperren müssen, sobald sie davon Kenntnis erlangt haben. Nicht vorher.
Urteile wie das von Hamburg sind möglich, weil die vielfältigen Publikations- und Kommunikationsräume des Internet durch die Gesetze nicht hinreichend beschrieben und erfasst werden - wie denn auch? Also arbeiten die Richter mit Analogien, vergleichen die Internet-Sachverhalte mit anderen, im Recht besser definierten Bereichen - und kommen so in vergleichbaren Fällen zu grundverschiedenen Urteilen, weil sie sie an unterschiedlichen Gesetzen messen. Web-affine Beobachter treibt das mitunter dazu, den Richtern erst einmal das Internet erklären zu wollen, doch darum geht es nicht: Sie finden es nur nicht ihren Gesetzbüchern wieder.
Vielleicht ist es Zeit, dass der digitale Medienraum neu definiert wird. Inzwischen gilt doch das Prinzip Mash-up: Eine Trennung von medialem, kommunikativen und Dienstleistungs-Raum imaginiert nur noch der Gesetzgeber. Tatsächlich aber sind alle Grenzen fließend: Der Teledienstanbieter eBay wird zum Telekommunikationsanbieter (der dann den entsprechenden Gesetzen verpflichtet wäre), sobald er Skype-Telefonie einbindet. Skype ist so oder so beides und mehr: Über den Dienst wird telefoniert (Telekommunikation), gechattet (Teledienst) und in Foren diskutiert. Wo nicht?
Das Hamburger Urteil deutet darauf hin, dass die beteiligten Richter gerade die Möglichkeiten freier Diskussion und öffentlicher Meinungsäußerung vornehmlich als Gefahr und nicht als Chance begreifen. Das aber ist mit Verlaub gesagt antiquiert und wird den Realitäten der digitalen Medienwelt nicht gerecht. Man kann, wenn man will, das Hamburger Urteil gegen Niggemeier als Ausreißer sehen, als Skurrilität verbuchen. Sollte man aber nicht: Rufe nach Zensur, zunehmender Kontrolle und Überwachung des Internet liegen leider im Trend.
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Plakatflächen in Bussen und Haltestellen werden auch zur Veröffentlichung von Texten und Bildern bereitgestellt. Und ebenso wie die Missachtung von AGBs der Inhaberfirma liegt auch bei Foren ein zweifelsfreier Missbrauch vor, [...] mehr...
Das war Zustimmung. Da ich manchmal auch angemault werde, wenn ich jemandem Zustimme, denke ich, das es sich um Missverständnisse handelt. Übrigens: ;o) bedeutet ein lächeln und wie wir alle wissen, ist lächeln die netteste [...] mehr...
Man muss aber unterscheiden, dass der Verkehrsverein seine Infrastruktur nicht dazu bereitstellt, dass sie jemand besprüht. Das ist klarer Mißbrauch. Der Forenbetreiber stellt sein Forum jedoch explizit für Benutzerbeiträge zur [...] mehr...
Das ist interessant! Jetzt würde ich nur vorschlagen das ganze umzudrehen. So wie bei "Click & Buy" glaube ich... Jeder der sich anmeldet, bekommt 1 Cent überwiesen (sozusagen als Bonus). Mit der Überweisung [...] mehr...
Hat ja doch geklappt. Das Verstehen, meine ich. Ich würde Ihnen soweit zustimmen, dass man sich so etwas vor dem Arztbesuch durchliest. Aber es ersetzt den Mediziner nicht. OK? Und was die Identifizierung angeht, müsste [...] mehr...
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