Samstag, 21. November 2009

Netzwelt



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14.12.2007
 

Gezielte Werbung

Experten kritisieren Schnüffel-Passus von StudiVZ

Von Konrad Lischka

Das Studentennetzwerk StudiVZ will seinen Nutzern personalisierte Werbung präsentieren - und ändert dafür die Geschäftsbedingungen. Wer nicht zustimmt, fliegt raus. Experten zweifeln an der Gesetzesmäßigkeit der Methode – man dürfe Nutzer nicht zur Selbstentblößung zwingen.

Helle Aufregung in Deutschlands größter Online-Gemeinschaft. Das Studenten-Netzwerk StudiVZ will sich von seinen Mitgliedern personalisierte Werbung erlauben lassen. Die neuen Regeln sorgen für Verwirrung: "Welt Online" spekuliert, dass StudiVZ womöglich Nutzerdaten an Dritte verkaufen will, und FDP-Innenexpertin Gisela Piltz spricht von einem "Daten-Supergau".

StudiVZ-Profil: Unternehmen sollen hier gezielt werben
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StudiVZ-Profil: Unternehmen sollen hier gezielt werben

StudiVZ-Sprecher Dirk Hensen hält im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE dagegen: "Für uns ist der Schutz der persönlichen Daten unserer Mitglieder das höchste Gut unserer Community – das bringen wir auch durch die neuen AGB und Datenschutzregelungen ganz klar zum Ausdruck."

Dort heißt es, dass StudiVZ auch nach den neuen AGB die Nutzerdaten nicht ohne zu fragen "an werbetreibende Unternehmen" weitergeben könne. Und: Es werde "bei StudiVZ niemals eine optionale Freigabe der Nutzerprofile an Dritte geben". StudiVZ-Pressesprecher Dirk Hensen sagt im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE: "Es stimmt, dass wir unsere Mitglieder-AGB ändern. Es stimmt nicht, dass wir persönliche Daten verkaufen."

Konkret sollen nur diese Informationen genutzt werden: Alter, Geschlecht, Wohnort, Uni-Standort, Fachrichtung. Keiner der Werbekunden werde direkten Zugriff auf die Nutzerdaten haben - auch nicht in anonymisierter Form, versichert StudiVZ-Sprecher Hensen. Die an Mitglieder verschickten AGB-Änderungen stützen diese Aussage. Doch völlig eindeutig scheint das alles trotzdem nicht zu sein.

SPIEGEL ONLINE hat die neuen StudiVZ-Bestimmungen (fast 40.000 Zeichen Text) mehreren Rechtsanwälten vorgelegt, die sich auf Datenschutz und IT-Recht spezialisiert haben. Ergebnis: So eindeutig wie StudiVZ findet die Regeln niemand. Und dass Datenschutz in den neuen Geschäftsbedingungen als das höchste Gut hochgehalten wird, kann auch keiner der Rechtsanwälte erkennen.

SPIEGEL ONLINE dokumentiert die Bedenken der Datenschutz-Kenner

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