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15.12.2007
 

Änderung Nr. 1

Keine SMS- und Chat-Werbung

StudiVZ verzichtet darauf, sich Werbe-SMS und -Instant-Messenger-Nachrichten von seinen Mitgliedern erlauben zu lassen. Die entsprechenden Punkte sind tatsächlich aus den neuen Datenschutz-Regeln gestrichen worden. Werbe-E-Mails lässt sich StudiVZ aber von seinen Nutzern erlauben. Auch bei der personalisierten Werbung auf den StudiVZ-Seiten bleibt es. Die soll im nächsten Jahr anhand der Profildaten auf jedes Mitglied individuell zugeschnitten werden – anhand von Wohnort, Geschlecht, Studienfächern, Uni-Standort und der Mitgliedschaft in StudiVZ-Gruppen.

Eine pikante Formulierung findet sich weiterhin in den Datenschutz-Regeln: Die Nutzer müssen zustimmen, dass StudiVZ ihre persönlichen Daten auswertet, um "gezielt personalisierte Werbung" zu "präsentieren bzw. präsentieren zu lassen". Diese Formulierung hatte Ulrich Fülbier, Anwalt IT- und Datenschutzrecht bei der Anwaltsfirma "Holme Roberts & Owen", als das größte Problem der neuen Datenschutz-Regeln beim Studenten-Netzwerk bezeichnet. Vor allem die Formulierung "zu lassen" fällt ihm unangenehm auf: "Dieser letzte Halbsatz kann so gelesen und verstanden werden, dass eine Einwilligung auch zur Übersendung von Werbung direkt durch Dritte erteilt wird." Die Formulierung könnte zum Einfallstor für die Datenweitergabe werden. Sollte StudiVZ diesen Umweg tatsächlich ausnutzen, dürfte die Regelung aber unwirksam werden – denn unklar formulierte Geschäftsbedingungen müssen zum Vorteil der Kunden ausgelegt werden.

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