Nachgebessert hat StudiVZ bei den Regeln zur Weitergabe der Nutzerdaten an Dritte. Das Netzwerk werde nie Nutzerdaten an Dritte verkaufen, verspricht es den Mitgliedern in einer E-Mail von heute Nachmittag – das habe man auch nie geplant. In der Tat: Dass StudiVZ sich den ungehinderten Verkauf der Nutzerdaten per AGB-Änderung erlauben lassen will, spekulierte allein "Welt Online" in einem Bericht. StudiVZ bestritt solche Pläne immer, keiner der von SPIEGEL ONLINE befragten Datenschutz-Experten erkannte solch eine Absicht in den neuen StudiVZ-Regeln.
Allerdings war der umstrittene siebte Abschnitt der Datenschutz-Bestimmung sehr schwammig formuliert. Rechtsanwalt Sascha Kremer, Lehrbeauftragter für IT-Recht an der Uni Düsseldorf, vermutete, dass StudiVZ sich damit womöglich einen Blanko-Scheck für die Weitergabe von Daten ohne gerichtlichen Beschluss an Staatsanwälte und Copyright-Inhaber geben lassen wollte. Das schließen die heute versandten StudiVZ-Regeln aus. Mit dem neu formulierten Passus erlauben Mitglieder StudiVZ nur, ihre "Bestandsdaten und/oder Nutzungsdaten" an "Ermittlungs-, Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden" zur Gefahrenabwehr und der Verfolgung von Straftaten weiterzugeben.
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