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15.12.2007
 

Änderung Nr. 2

Daten gibt StudiVZ nur an Behörden weiter

Nachgebessert hat StudiVZ bei den Regeln zur Weitergabe der Nutzerdaten an Dritte. Das Netzwerk werde nie Nutzerdaten an Dritte verkaufen, verspricht es den Mitgliedern in einer E-Mail von heute Nachmittag – das habe man auch nie geplant. In der Tat: Dass StudiVZ sich den ungehinderten Verkauf der Nutzerdaten per AGB-Änderung erlauben lassen will, spekulierte allein "Welt Online" in einem Bericht. StudiVZ bestritt solche Pläne immer, keiner der von SPIEGEL ONLINE befragten Datenschutz-Experten erkannte solch eine Absicht in den neuen StudiVZ-Regeln.

Allerdings war der umstrittene siebte Abschnitt der Datenschutz-Bestimmung sehr schwammig formuliert. Rechtsanwalt Sascha Kremer, Lehrbeauftragter für IT-Recht an der Uni Düsseldorf, vermutete, dass StudiVZ sich damit womöglich einen Blanko-Scheck für die Weitergabe von Daten ohne gerichtlichen Beschluss an Staatsanwälte und Copyright-Inhaber geben lassen wollte. Das schließen die heute versandten StudiVZ-Regeln aus. Mit dem neu formulierten Passus erlauben Mitglieder StudiVZ nur, ihre "Bestandsdaten und/oder Nutzungsdaten" an "Ermittlungs-, Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden" zur Gefahrenabwehr und der Verfolgung von Straftaten weiterzugeben.

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