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23.12.2007
 

Raubkopierer-Jagd

Filmindustrie grabscht nach Staatsschnüffel-Daten

Von Helmut Merschmann

Von Januar an speichern Internetprovider alle Verbindungsdaten sechs Monate lang auf Vorrat. Gegen Raubkopierer können die Protokolle allerdings nicht ohne weiteres verwendet werden. Das stört die Piraten-Jäger - sie fordern eine Änderung der Datenschutzgesetze.

In Internet-Tauschbörsen gibt es praktisch jeden Spielfilm – manchmal schon vor dem offiziellen Starttermin – umsonst. Komplette Staffeln von US-Fernsehserien wie "The Wire" oder "Die Sopranos" lassen sich mit ein bisschen Geduld in Tauschbörsen über Bittorrent-Tracker wie Pirate Bay oder Mininova aufspüren und herunterladen.

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In einer zwei Gigabyte großen Zip-Datei mit dem Titel "Madonna" finden sich sämtliche Alben, Maxis und Remixe der amerikanischen Pop-Queen, inklusive Cover und digitalem Booklet.

Wem die Warterei beim Download zu lang wird, investiert zehn Euro Monatsgebühr für einen Payserver wie Usenext oder sieht sich bei Sharehostern wie Rapidshare um.

Natürlich sind solche Umtriebe illegal und verstoßen gegen das Urheberrecht (zu den wichtigsten Änderungen siehe Kasten unten). Zu gerne würde die GVU daher Tauschbörsennutzer zivilrechtlich belangen können. Die ab Januar gesammelten Verbindungsdaten aus der Vorratsdatenspeicherung böten sich hier an. Doch per Gesetz wurde eine Weitergabe der Daten an die Privatwirtschaft ausdrücklich ausgeschlossen.

Jetzt bemüht sich der Lobbyverband GVU, den Hebel anderswo anzusetzen. "Es ist dringend notwendig", sagt Christian Sommer, Vorstandsvorsitzender der GVU, "dass die Unternehmen der Film- und Entertainment-Softwarebranche wirksame Instrumente an die Hand bekommen, um gegen Urheberrechtsverletzungen auch vorzugehen."

Internetsperre für Raubkopierer

Sommer wirbt augenblicklich für ein in Frankreich soeben umgesetztes "Graduated Response"-Konzept. Demnach können Internet-Provider ihre Kunden per E-Mail auf illegales Handeln aufmerksam machen. Im Wiederholungsfall sind sie berechtigt, den Internetzugang zu kappen. Ein solches Vorgehen steht ganz in Einklang mit Vorstellungen der Europäischen Union. In Frankreich wird schon ein entsprechendes Gesetz erarbeitet - Präsident Sarkozy will Raubkopierern das Internet sperren.

Schon jetzt verstößt der Download von Kinospielfilmen aus Tauschbörsen gegen die AGBs der Provider. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen diese aber ihre Kunden nicht per Mail anschreiben. "Es geht nicht darum, den Datenschutz aufzuweichen", so Sommer, "letztlich ist es zum Nutzen des Kunden, einen Hinweis zu bekommen, anstatt ein Strafverfahren."

In Datenschutzkreisen ist die Idee noch nicht angekommen. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hält die "Vermischung der Verantwortung des Netzbetreibers mit einer inhaltlichen Kontrolle" für problematisch: "Der Internet-Provider wird dann zum Inhaltspolizisten." Niemand könne nächtlichen Datenströmen, auch in großen Mengen, ansehen, ob sie legal oder illegal zustande kommen. Eine "Mail vom Provider" hält Dix für abwegig.

1600 Strafverfahren dieses Jahr

Während solche "minimal invasiven Maßnahmen" (Sommer) auf einen abschreckenden Effekt zielen, stehen im Fadenkreuz der Datenfahnder besonders die sogenannten Release-Gruppen. Das sind weltweit ein paar Hundert Leute, die aktuelle Kinohits per Camcorder im Kino abfilmen, sich die Tonspuren besorgen und daraus distributionsfähige DivX-Movies in verschiedenen Sprachen basteln. Die Filme gelangen dann auf Payserver, zu Sharehostern und schließlich in die Tauschbörsen.

Wenige Tage nach einer von der GVU initiierten Durchsuchungsaktion im September hatte sich mit "Lightforce" die erste Release-Gruppe verabschiedet. Mit "Lex" folgte am 20. Dezember 2007 eine zweite, dem Vernehmen nach besonders einflussreiche Truppe. Dem Betreiber des Hannoveraner Cinemaxx am Raschplatz waren seit längerem Leute aufgefallen, die in Sneak-Previews Mitschnitte gemacht hatten.

Es kam zur Strafanzeige, und "Lex" kündigte jetzt die eigene Auflösung an. Oftmals erhalten die Strafverfolger auch Tipps aus der Szene. Mitgliedern geht etwa die zunehmende Kommerzialisierung gegen den Strich. Sie wollen ihren Kopf nicht dafür hinhalten, dass Sharehoster und Tauschbörsen viel Geld aus Anzeigenerlösen von Arcor, Freenet oder dem Otto-Versand erzielen.

Die GVU reklamiert insgesamt 1600 erfolgreich abgeschlossene Strafverfahren bis Ende September. 430.000 Gegenstände – von Raubkopien über Festplatten bis zu kompletten Rechnern – seien dabei beschlagnahmt worden. Dennoch bereitet der schnelle technologische Wandel dem Lobby-Verband und Strafverfolgern Sorge. Es ist ein Katz-und-Maus-Spiel: Neue Technologien schaffen Schlupflöcher, die erst mühsam erkannt und dann umständlich ausgeräuchert werden.

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